Mietkaution für Vermieter

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Als Vermieter sind Sie verpflichtet, die Mietkaution getrennt von Ihrem eigenen Vermögen anzulegen und korrekt abzurechnen. Diese Übersicht bündelt alle relevanten Themen — von der Kontoeröffnung bis zur Schlussabrechnung.

Ihre wichtigsten Pflichten als Vermieter

Nach § 551 BGB dürfen Sie maximal drei Nettokaltmieten als Kaution verlangen und müssen diese getrennt von Ihrem eigenen Vermögen anlegen — üblicherweise auf einem Kautionskonto oder Treuhandkonto. Mieter dürfen die Kaution in bis zu drei gleichen Monatsraten zahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die aufgelaufenen Zinsen stehen dabei immer dem Mieter zu, unabhängig davon, wer das Konto eröffnet hat.

Bei Auszug haben Sie eine angemessene Frist — üblicherweise drei bis sechs Monate — für die Schlussabrechnung. Danach muss die Kaution samt Zinsen zurückgezahlt werden, abzüglich berechtigter und mit Belegen nachgewiesener Forderungen.

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Häufige Fragen von Vermietern

Muss ich als Vermieter überhaupt eine Mietkaution verlangen?
Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht dazu — die Kaution ist eine freiwillige Absicherung. Wer darauf verzichtet, hat im Schadensfall aber keine unmittelbare finanzielle Rückendeckung.
Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?
Maximal drei Nettokaltmieten nach § 551 BGB. Details und Rechenbeispiele unter Wie viel Mietkaution darf der Vermieter verlangen?
Wo muss ich die Kaution als Vermieter anlegen?
Getrennt vom eigenen Vermögen, verzinst und insolvenzsicher — üblicherweise auf einem Kautionskonto oder Treuhandkonto. Ein Vergleich aller Anbieter steht unter Mietkautionskonto Anbieter im Vergleich.
Wie lange darf ich die Kaution nach Auszug einbehalten?
Es gibt keine feste gesetzliche Frist, üblich sind aber drei bis sechs Monate für die Prüfung und Abrechnung. Details unter Wann darf der Vermieter auf die Mietkaution zugreifen?
Was passiert, wenn ich die Kautionsabrechnung zu spät vorlege?
Eine überzogene Prüfungsfrist ohne triftigen Grund kann dazu führen, dass Mieter die Auszahlung gerichtlich einfordern können — mit möglichen Verzugsfolgen für den Vermieter.
Kann ich mehrere Mietkautionen gemeinsam verwalten?
Ja, idealerweise über ein Vermieterkonto mit separaten Unterkonten pro Mieter statt eines Sammelkontos. Mehr dazu unter Mietkaution-Chaos: So organisiert man als Vermieter mehrere Kautionen richtig.

Quellen