Wie der Finder auswählt
Verglichen werden 13 Anbieter entlang derselben sechs Funktionen wie in der Vergleichstabelle. Zwei Regeln bestimmen das Ergebnis:
- Eine Bedingung gilt nur als erfüllt, wenn der Anbieter die Funktion belegbar anbietet. Wo eine Anbieterseite nichts dazu sagt, fällt der Anbieter aus der Trefferliste — eine fehlende Angabe wird nicht zugunsten des Anbieters ausgelegt.
- Sortiert wird nach dem Monatspreis für Ihre Einheitenzahl, nicht nach dem Einstiegspreis der Anbieter. Wer keine Preisliste veröffentlicht, steht am Ende der Liste — das ist keine Wertung, sondern schlicht keine vergleichbare Angabe.
Welche sechs Funktionen das sind und warum, steht unter Wie wir Hausverwaltungssoftware bewerten.
Was der Finder nicht entscheidet
Der Preis je Einheit sagt nichts darüber, ob eine Oberfläche im dritten Abrechnungsjahr noch trägt. Und ein günstiger Tarif nützt wenig, wenn die Nebenkostenabrechnung als Zusatzmodul nachgekauft werden muss. Die Trefferliste ist deshalb eine Vorauswahl für die Testphase — nicht deren Ersatz.
Ein Punkt fällt zudem grundsätzlich aus dem Softwarevergleich heraus: Die Mietkaution muss nach § 551 BGB getrennt vom Vermögen des Vermieters liegen. Das leistet ein Konto, keine Software — die passenden Angebote stehen im Vermieterkonto-Vergleich und unter Konten für die Immobilienverwaltung.
Häufige Fragen
Woher stammen die Preise im Finder?
Warum verschwinden Anbieter, wenn ich eine Funktion als Bedingung setze?
Was bedeutet „Zusatzmodul“ in der Trefferliste?
Warum zählt der Finder Stellplätze als Einheiten?
Ersetzt der Finder eine Testphase?
Weiterführende Themen
Anbieterangaben aus den veröffentlichten Preis- und Funktionsseiten der Anbieter, zuletzt geprüft ab 13.07.2026.