Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung nach § 38 EnWG greift automatisch, wenn Energie entnommen wird, ohne dass sie einem Liefervertrag zugeordnet werden kann. Sie ist auf längstens drei Monate begrenzt und wird in aller Regel zu spürbar höheren Tarifen abgerechnet als die reguläre Grundversorgung.
Wann sie eintritt
- Eine Wohnung steht zwischen zwei Mietverhältnissen leer und niemand hat sich angemeldet.
- Ein neuer Mieter zieht ein, ohne einen Versorger zu wählen.
- Ein bestehender Lieferant stellt die Belieferung ein, etwa wegen Insolvenz.
Der Netzbetreiber erkennt die Entnahme über den Zähler und ordnet sie der Entnahmestelle zu. Wer die Verfügungsgewalt über die Räume hat, wird zur Kasse gebeten — bei Leerstand also der Eigentümer.
Warum sie teurer ist
Der Versorger kann die benötigte Energie nicht langfristig beschaffen, sondern muss sie kurzfristig zukaufen. Diese Beschaffungskosten schlagen sich im Tarif nieder. In Phasen hoher Börsenpreise lag der Unterschied zur Grundversorgung erheblich.
Wie man sie vermeidet
Der Aufwand ist gering und lohnt sich fast immer:
- Zählerstand bei Auszug aufnehmen — Zählernummer, Stand, Datum, Foto.
- Leerstand beim Grundversorger anmelden, mit Objektadresse und Zählernummer. Damit läuft der Zeitraum in der günstigeren Grundversorgung.
- Zählerstand bei Einzug dokumentieren und dem neuen Mieter mitgeben.
- Im Übergabeprotokoll die Pflicht zur unverzüglichen Anmeldung festhalten.
Wer den Leerstand verschweigt, landet in der Ersatzversorgung — und bekommt die Rechnung trotzdem, weil die Entnahmestelle eindeutig zuordenbar ist.
Häufige Fragen
Was passiert nach drei Monaten Ersatzversorgung?
Der Kunde geht automatisch in die Grundversorgung über, sofern er bis dahin keinen eigenen Vertrag geschlossen hat.
Kann ich die Kosten auf den neuen Mieter abwälzen?
Für den Zeitraum, in dem er die Wohnung bereits nutzt, ist er selbst Entnehmer und damit Vertragspartner. Für die Leerstandszeit davor trägt der Vermieter die Kosten.
Lohnt sich eine Sperrung des Zählers?
Nur bei sehr langem Leerstand. Sperrung und Entsperrung verursachen Kosten und müssen für den neuen Mieter rückgängig gemacht werden.