So nutzen Sie die Checkliste
- Tragen Sie den Umzugstag ein. Daraus entstehen die Termine für Buchung, Ummeldung bei Strom, Gas und Internet, Packen und Anmeldung.
- Tragen Sie das Mietende der alten Wohnung ein. Daraus entstehen Übergabetermin und die Nachsorge für Kaution und Nebenkosten. Fallen Umzug und Mietende zusammen, tragen Sie zweimal dasselbe Datum ein.
- Wählen Sie die Umzugsart. Schritte, die nur für Umzugsunternehmen oder nur für den Selbstumzug gelten, werden ein- oder ausgeblendet.
- Rot hinterlegte Termine sind überfällig. „Frist“ steht nur bei gesetzlichen Fristen, alles andere sind Empfehlungen.
Hintergründe zu Kosten, Umzugsarten und der Kaution beim Umzug: Umzug organisieren. Wer die Wohnung als Vermieter neu vergibt, nutzt die Checkliste für den Mieterwechsel.
Häufige Fragen
Wie berechnet die Checkliste die Termine?
Sie rechnet ab zwei Daten: dem Umzugstag und dem Ende des Mietverhältnisses der alten Wohnung. Jeder Schritt hat einen Abstand zu einem dieser Termine, etwa 42 Tage vor dem Umzug für die Buchung des Umzugsunternehmens. Das sind Erfahrungswerte, keine Rechtsfristen. Nur wo ein Gesetz eine Frist setzt, steht „Frist“ davor.
Wo werden meine Häkchen gespeichert?
Nur im Browser auf Ihrem Gerät (localStorage). Es gibt keine Anmeldung und keine Übertragung an unseren Server. Wer den Browserverlauf löscht oder ein anderes Gerät nutzt, beginnt neu. Zum Mitnehmen gibt es die Druckfunktion.
Wann muss ich nach dem Umzug die neue Adresse melden?
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde (§ 17 BMG). Dafür brauchen Sie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters.
Wie lange vor dem Umzug muss ich kündigen?
Mieter kündigen mit drei Monaten Frist zum Monatsende. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats eingehen, damit dieser Monat mitzählt (§ 573c BGB), und braucht Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Die genaue Frist berechnet der Kündigungsfristen-Rechner.
Was ist mit der Kaution beim Umzug?
Die neue Kaution ist zu Mietbeginn fällig, die alte kommt erst nach dem Auszug und der Abrechnung zurück. Mieter dürfen die neue Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen (§ 551 Abs. 2 BGB). Alternativen sind eine Mietkautionsbürgschaft oder ein Kredit.