Bruttokaltmiete

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Die Bruttokaltmiete setzt sich zusammen aus der Nettokaltmiete und den kalten Betriebskosten. Nicht enthalten sind Heizung und Warmwasser — genau darin unterscheidet sie sich von der Warmmiete.

Einordnung

BegriffEnthält
Nettokaltmietereine Raumnutzung
BruttokaltmieteNettokaltmiete + kalte Betriebskosten
WarmmieteBruttokaltmiete + Heizung und Warmwasser

Zu den kalten Betriebskosten zählen unter anderem Grundsteuer, Wasser und Entwässerung, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Aufzug, Allgemeinstrom, Versicherungen und Hauswart.

Wo die Bruttokaltmiete maßgeblich ist

Sozialrecht. Bei der Prüfung, ob Unterkunftskosten nach § 22 SGB II angemessen sind, stellen die Kommunen in aller Regel auf die Bruttokaltmiete ab. Heizkosten werden gesondert geprüft. Wer eine Mieterhöhung plant und einen Leistungsbezieher als Mieter hat, sollte deshalb die örtliche Angemessenheitsgrenze im Blick behalten.

Ältere Mietverträge. Manche Verträge weisen eine Bruttokaltmiete als Pauschale aus, über die nicht abgerechnet wird. Steigen die Betriebskosten, ist eine Anpassung nur bei entsprechender Vertragsklausel möglich.

Manche Mietspiegel. Einige ältere Mietspiegel arbeiten mit Bruttokaltmieten statt Nettokaltmieten. Ein Blick in die Erläuterungen des jeweiligen Mietspiegels ist deshalb unerlässlich.

Wofür sie nicht maßgeblich ist

  • Kautionsberechnung — hier gilt die Nettokaltmiete (§ 551 BGB).
  • Mietminderung — gemindert wird die Bruttomiete einschließlich Heizkostenvorauszahlung.
  • Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete — auch hier zählt die Nettokaltmiete.

Häufige Fragen

Ist die Bruttokaltmiete dasselbe wie die Teilinklusivmiete?

Nicht ganz. Bei der Teilinklusivmiete ist nur ein Teil der Betriebskosten enthalten, der Rest wird separat abgerechnet. Die Bruttokaltmiete umfasst sämtliche kalten Betriebskosten.

Wird die Kaution aus der Bruttokaltmiete berechnet?

Nein. Bezugsgröße ist die Nettokaltmiete. Wer aus der Bruttokaltmiete rechnet, verlangt zu viel.

Warum prüft das Jobcenter die Bruttokaltmiete?

Weil sie die dauerhaft anfallenden, nicht verbrauchsabhängigen Wohnkosten abbildet. Heizkosten schwanken stark und werden deshalb getrennt beurteilt.


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