Gesamtschuldner
Gesamtschuldner sind mehrere Personen, die dieselbe Leistung so schulden, dass der Gläubiger sie von jedem einzelnen in voller Höhe verlangen kann — insgesamt aber nur einmal (§ 421 BGB). Stehen mehrere Personen gemeinsam in einem Mietvertrag, sind sie gegenüber dem Vermieter regelmäßig Gesamtschuldner.
Was das praktisch bedeutet
Der Vermieter kann sich aussuchen, an wen er sich hält. Zahlt ein Mitbewohner seinen Anteil nicht, darf der Vermieter die volle Miete von jedem anderen Mieter verlangen — unabhängig davon, wie die Mieter untereinander aufgeteilt haben.
Dasselbe gilt für:
- die Mietkaution, deren Höhe sich einmal aus der Nettokaltmiete der gesamten Wohnung bemisst und nicht pro Person vervielfacht wird,
- Schadensersatzansprüche wegen Beschädigungen der Wohnung,
- Nebenkostennachzahlungen.
Die interne Aufteilung unter den Mitmietern ist eine Vereinbarung ohne Wirkung gegenüber dem Vermieter.
Der interne Ausgleich
Wer mehr gezahlt hat, als seinem Anteil entspricht, hat gegen die übrigen einen Ausgleichsanspruch nach § 426 BGB. Im Zweifel haften alle zu gleichen Teilen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Dieser Anspruch richtet sich gegen die Mitbewohner, nicht gegen den Vermieter — und ist genau dann schwer durchzusetzen, wenn er gebraucht wird, nämlich bei einem zahlungsunfähigen Mitbewohner.
Warum das beim Auszug wichtig wird
Zieht ein Mitmieter aus, während die anderen bleiben, endet das Mietverhältnis nicht. Der Ausziehende bleibt Vertragspartei und Gesamtschuldner, bis er aus dem Vertrag entlassen wird — was die Zustimmung des Vermieters erfordert.
Für die Kaution folgt daraus: Ein Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter entsteht erst, wenn das gesamte Mietverhältnis endet. Wer vorher auszieht, muss sich mit den verbleibenden Mitbewohnern einigen.
Häufige Fragen
Muss jeder WG-Bewohner die volle Kaution zahlen?
Nein. Die Kaution wird einmal aus der Nettokaltmiete der gesamten Wohnung berechnet. Rechtlich haftet aber jeder für den vollen Betrag.
Kann ein einzelner Mieter allein kündigen?
Bei einem gemeinsamen Mietvertrag nicht. Die Kündigung muss von allen Mietern gemeinsam erklärt und an alle Vermieter gerichtet werden.
Wie komme ich als Einzelner aus dem Vertrag?
Über einen dreiseitigen Vertrag zwischen Vermieter, ausziehendem und verbleibendem Mieter — häufig verbunden mit dem Eintritt eines Nachmieters.