WG-Kautionskonto: Mehrere Mieter, ein Konto

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Wohngemeinschaft bespricht das gemeinsame Kautionskonto

Stehen mehrere Personen gemeinsam im Mietvertrag einer Wohngemeinschaft, wirft das bei der Mietkaution eigene Fragen auf: Wer zahlt wie viel, wer ist Kontoinhaber, und was passiert, wenn ein WG-Mitglied auszieht, während die anderen bleiben?


Entscheidend ist die Vertragsform

Wie die Kaution bei einer WG gehandhabt wird, hängt zuerst davon ab, welche Vertragskonstruktion vorliegt:

  • Ein gemeinsamer Mietvertrag mit allen WG-Mitgliedern als Vertragsparteien — der in der Praxis häufigste Fall.
  • Separate Einzelmietverträge pro Zimmer, bei denen jede Person ein eigenständiges Mietverhältnis mit dem Vermieter hat.

Die folgenden Regeln beziehen sich auf den ersten, deutlich häufigeren Fall des gemeinsamen Mietvertrags.

Gesamtschuldnerschaft: Jeder haftet für alles

Stehen mehrere Personen gemeinsam im Mietvertrag, sind sie gegenüber dem Vermieter Gesamtschuldner (§ 421 BGB). Das bedeutet: Der Vermieter kann die vollständige Kaution — oder auch die volle Miete — von jedem einzelnen Mieter in voller Höhe verlangen, unabhängig davon, wie die Mieter sich intern die Kosten aufteilen. Die Höhe der Kaution selbst berechnet sich wie üblich aus der Nettokaltmiete der gesamten Wohnung (maximal drei Nettokaltmieten nach § 551 BGB) — nicht mehrfach pro Person.

In der Praxis zahlt meist jedes WG-Mitglied seinen anteiligen Beitrag zur gemeinsamen Kautionssumme ein, etwa entsprechend der genutzten Wohnfläche oder zu gleichen Teilen. Diese interne Aufteilung ist eine Vereinbarung unter den Mitbewohnern — den Vermieter betrifft sie rechtlich nicht.

Wer ist Kontoinhaber?

Wird die Kaution auf ein Kautionskonto eingezahlt, sollte sich jedes WG-Mitglied schriftlich bestätigen lassen, wer als Kontoinhaber geführt wird — das ist auch steuerlich relevant, da der Kontoinhaber gegenüber dem Finanzamt für die Zinserträge verantwortlich ist. Üblich sind zwei Varianten: ein einzelnes WG-Mitglied eröffnet das Konto stellvertretend, oder alle Mieter werden gemeinsam als Kontoinhaber geführt (praktisch aufwendiger, aber für alle Seiten transparenter).

Auszug eines einzelnen WG-Mitglieds: Wer bekommt was?

Hier liegt der wichtigste Unterschied zu einem klassischen Einzelmietverhältnis: Solange der gemeinsame Mietvertrag mit allen ursprünglichen Mietern fortbesteht, ist der Vermieter nicht verpflichtet, bei Auszug eines einzelnen WG-Mitglieds bereits einen Teil der Kaution auszuzahlen. Der Rückzahlungsanspruch gegenüber dem Vermieter entsteht erst, wenn das gesamte Mietverhältnis endet.

Wer aus der WG auszieht, hat seinen Anspruch auf den eigenen Kautionsanteil deshalb in der Regel nicht gegenüber dem Vermieter, sondern gegenüber den verbleibenden Mitbewohnern — meist im Zusammenhang mit der Übernahme des Zimmers durch einen Nachmieter, der den ausgezahlten Anteil dann selbst wieder einzahlt.

Praxis-Tipp: Um Streit zu vermeiden, sollte diese interne Abwicklung möglichst früh — idealerweise direkt bei WG-Gründung oder spätestens beim Auszug eines Mitbewohners — schriftlich zwischen allen Beteiligten festgehalten werden: Wer zahlt wie viel ein, wer bekommt bei einem Wechsel welchen Betrag zurück, und wer verhandelt mit einem einziehenden Nachmieter über dessen Kautionsanteil.

Verwechslungsgefahr: WG-Kautionskonto ist kein Kautionssammelkonto

Nicht zu verwechseln mit dem hier beschriebenen Fall ist das Kautionssammelkonto: Dabei handelt es sich um ein Konzept für Vermieter, die mehrere unabhängige Mietverhältnisse in unterschiedlichen Objekten zentral über ein einziges Konto verwalten. Beim WG-Kautionskonto dagegen geht es um mehrere Mieter mit einem gemeinsamen Vertrag über dieselbe Wohnung — ein völlig anderer Anwendungsfall mit anderen rechtlichen Fragestellungen.

Häufige Fragen

Muss jedes WG-Mitglied die volle Kaution einzeln zahlen?

Nein. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag wird die Kautionshöhe insgesamt einmal anhand der Nettokaltmiete berechnet und meist anteilig unter den Mitmietern aufgeteilt. Rechtlich haftet aber jeder Mieter als Gesamtschuldner auch für den vollen Betrag gegenüber dem Vermieter.

Wer bekommt die Kaution zurück, wenn ein WG-Mitglied auszieht?

Bei einem gemeinsamen Mietvertrag zahlt der Vermieter die Kaution erst zurück, wenn das gesamte Mietverhältnis mit allen Mietern endet. Ein ausziehendes WG-Mitglied hat seinen Rückzahlungsanspruch daher meist nicht gegenüber dem Vermieter, sondern gegenüber den verbleibenden Mitbewohnern.

Was ist der Unterschied zwischen einem WG-Kautionskonto und einem Kautionssammelkonto?

Ein WG-Kautionskonto betrifft mehrere Mieter, die gemeinsam einen einzigen Mietvertrag über eine Wohnung haben. Ein Kautionssammelkonto dagegen nutzt ein einzelner Vermieter, um die Kautionen mehrerer unabhängiger Mietverhältnisse in verschiedenen Objekten zentral zu verwalten — beide Konzepte haben nichts miteinander zu tun.

Quellen


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