Eine Heizkostenabrechnung hat zwei Fehlerquellen: die Verteilung selbst — welcher Anteil nach Verbrauch und welcher nach Fläche umgelegt wird — und die formalen Pflichten drumherum. Für Verstöße gegen die zweite Gruppe gibt es vier gesetzliche Kürzungsrechte, die sich der Nutzer nicht erstreiten muss, sondern schlicht ausüben kann. Der Rechner prüft beides.
Im Verhältnis zwischen einzelnem Wohnungseigentümer und der Gemeinschaft gelten die Kürzungsrechte des § 12 Abs. 1 HeizkostenV ausdrücklich nicht (§ 12 Abs. 1 Satz 4). Dort bleibt es bei den allgemeinen Vorschriften — der Weg führt über die Anfechtung des Beschlusses zur Jahresabrechnung, nicht über eine Kürzung. Das CO2-Kürzungsrecht setzt ebenfalls ein Mietverhältnis voraus.
Rechtsstand: HeizkostenV und CO2KostAufG, geprüft am 13.09.2026. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser; es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Die vier Kürzungsrechte im Überblick
Alle vier setzen an derselben Stelle an: am Anteil, der nach der Abrechnung auf den Nutzer entfällt. Sie müssen nicht eingeklagt werden — der Nutzer kürzt und zahlt den Rest.
Verstoß
Kürzung
Grundlage
Nicht verbrauchsabhängig abgerechnet
15 %
§ 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV
Keine fernablesbare Ausstattung installiert
3 %
§ 12 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV
Verbrauchsinformationen nach § 6a fehlen oder sind unvollständig
3 %
§ 12 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV
CO2-Aufteilung oder Pflichtangaben fehlen
3 %
§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG
Ob sich die drei 3-Prozent-Rechte nebeneinander geltend machen lassen, ist nicht ausdrücklich geregelt. Der Rechner weist die Summe deshalb als Obergrenze aus. Wer sicher gehen will, kürzt zunächst um den unstreitigen Teil und benennt die weiteren Verstöße im Widerspruchsschreiben.
Wie die Verteilung funktioniert
Die Kosten der zentralen Heizungsanlage werden in zwei Töpfe geteilt. Der eine folgt dem gemessenen Verbrauch, der andere der Fläche — weil auch eine ungenutzte Wohnung von der beheizten Nachbarwohnung profitiert und Leitungsverluste nicht verursachungsgerecht zuzuordnen sind.
70 Prozent zwingend bei Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1994 nicht erfüllen, die mit Öl oder Gas beheizt werden und deren freiliegende Leitungen überwiegend gedämmt sind (Satz 2).
Sonderfall ungedämmte Leitungen: Wird dadurch ein wesentlicher Teil des Verbrauchs nicht erfasst, darf er nach anerkannten Regeln der Technik rechnerisch bestimmt werden (Satz 3).
Grundkostenanteil: nach Wohn- oder Nutzfläche oder nach umbautem Raum — wahlweise bezogen auf die beheizten Räume.
Ein hoher Verbrauchsanteil belohnt sparsames Heizen und belastet Wohnungen in ungünstiger Lage stärker; ein hoher Grundkostenanteil wirkt umgekehrt. Der Schlüssel ist deshalb regelmäßig Streitpunkt — ändern darf ihn der Gebäudeeigentümer aber nur zu Beginn eines Abrechnungszeitraums.
Bevor Sie kürzen: drei Dinge prüfen
Ist die Abrechnung überhaupt fristgerecht? Der Vermieter muss sie binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen — das wirkt stärker als jede Kürzung. Ein Guthaben bleibt davon unberührt und ist weiterhin auszuzahlen.
Stimmen die Ausgangswerte? Wohnfläche, Gesamtfläche, Zählerstände und Abrechnungszeitraum. Ein Fehler hier verschiebt mehr Geld als jedes Kürzungsrecht.
Belegeinsicht verlangen. Sie umfasst die Rechnungen des Versorgers und die Ableseprotokolle. Solange die Einsicht verweigert wird, kann die Zahlung der Nachforderung zurückgehalten werden.
Häufige Fragen
Muss ich die Kürzung begründen?
Es genügt, sie auszuüben und den Grund zu benennen — ein Anspruch auf Zustimmung des Vermieters besteht nicht, weil die Kürzung von Gesetzes wegen eintritt. Schriftlich und mit Bezug auf die konkrete Abrechnung sollte es trotzdem sein, schon um den Zugang belegen zu können.
Gilt das Kürzungsrecht auch bei einer Wärmepumpe?
Ja, die Verordnung stellt auf die zentrale Versorgung ab, nicht auf den Energieträger. Für die Erfassung des Verbrauchs bei Wärmepumpen gelten allerdings Übergangsregelungen, die in § 12 HeizkostenV eigens geregelt sind.
Ich bin Vermieter — wie vermeide ich die Kürzung?
Drei Dinge: fernablesbare Ausstattung vorhalten, die unterjährigen Verbrauchsinformationen tatsächlich versenden und in der Abrechnung den CO2-Anteil, die Gebäudeeinstufung und die Berechnungsgrundlagen ausweisen. Der CO2-Kosten-Rechner erzeugt für den letzten Punkt ein PDF, das sich der Abrechnung beilegen lässt.
Was ist, wenn die Abrechnung von einem Abrechnungsdienst kommt?
Das ändert nichts: Vertragspartner des Mieters bleibt der Vermieter, und er muss sich Fehler des Dienstleisters zurechnen lassen. Die Kürzung wird gegenüber dem Vermieter ausgeübt, nicht gegenüber dem Abrechnungsunternehmen.
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