Heizkostenabrechnung prüfen

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Eine Heizkostenabrechnung hat zwei Fehlerquellen: die Verteilung selbst — welcher Anteil nach Verbrauch und welcher nach Fläche umgelegt wird — und die formalen Pflichten drumherum. Für Verstöße gegen die zweite Gruppe gibt es vier gesetzliche Kürzungsrechte, die sich der Nutzer nicht erstreiten muss, sondern schlicht ausüben kann. Der Rechner prüft beides.

Für die gesamte Nebenkostenabrechnung ist der Nebenkostenabrechnungs-Rechner zuständig, für die Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter der CO2-Kosten-Rechner.

1. Ihr Anteil an den Heizkosten
Verbrauch
Einheit egal, solange beide Werte dieselbe verwenden — kWh, Striche am Heizkostenverteiler oder m³.
Fläche
Die Fläche lässt sich mit dem Wohnflächenrechner gegenprüfen — eine zu hoch angesetzte Wohnfläche verteuert jede Abrechnung dauerhaft.
2. Prüfpfad: Greift ein Kürzungsrecht?

Rechtsstand: HeizkostenV und CO2KostAufG, geprüft am 13.09.2026. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser; es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

Die vier Kürzungsrechte im Überblick

Alle vier setzen an derselben Stelle an: am Anteil, der nach der Abrechnung auf den Nutzer entfällt. Sie müssen nicht eingeklagt werden — der Nutzer kürzt und zahlt den Rest.

VerstoßKürzungGrundlage
Nicht verbrauchsabhängig abgerechnet15 %§ 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV
Keine fernablesbare Ausstattung installiert3 %§ 12 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV
Verbrauchsinformationen nach § 6a fehlen oder sind unvollständig3 %§ 12 Abs. 1 Satz 3 HeizkostenV
CO2-Aufteilung oder Pflichtangaben fehlen3 %§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG

Ob sich die drei 3-Prozent-Rechte nebeneinander geltend machen lassen, ist nicht ausdrücklich geregelt. Der Rechner weist die Summe deshalb als Obergrenze aus. Wer sicher gehen will, kürzt zunächst um den unstreitigen Teil und benennt die weiteren Verstöße im Widerspruchsschreiben.

Wie die Verteilung funktioniert

Die Kosten der zentralen Heizungsanlage werden in zwei Töpfe geteilt. Der eine folgt dem gemessenen Verbrauch, der andere der Fläche — weil auch eine ungenutzte Wohnung von der beheizten Nachbarwohnung profitiert und Leitungsverluste nicht verursachungsgerecht zuzuordnen sind.

Ein hoher Verbrauchsanteil belohnt sparsames Heizen und belastet Wohnungen in ungünstiger Lage stärker; ein hoher Grundkostenanteil wirkt umgekehrt. Der Schlüssel ist deshalb regelmäßig Streitpunkt — ändern darf ihn der Gebäudeeigentümer aber nur zu Beginn eines Abrechnungszeitraums.

Bevor Sie kürzen: drei Dinge prüfen

  1. Ist die Abrechnung überhaupt fristgerecht? Der Vermieter muss sie binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen (§ 556 Abs. 3 BGB). Danach sind Nachforderungen grundsätzlich ausgeschlossen — das wirkt stärker als jede Kürzung. Ein Guthaben bleibt davon unberührt und ist weiterhin auszuzahlen.
  2. Stimmen die Ausgangswerte? Wohnfläche, Gesamtfläche, Zählerstände und Abrechnungszeitraum. Ein Fehler hier verschiebt mehr Geld als jedes Kürzungsrecht.
  3. Belegeinsicht verlangen. Sie umfasst die Rechnungen des Versorgers und die Ableseprotokolle. Solange die Einsicht verweigert wird, kann die Zahlung der Nachforderung zurückgehalten werden.

Häufige Fragen

Muss ich die Kürzung begründen?

Es genügt, sie auszuüben und den Grund zu benennen — ein Anspruch auf Zustimmung des Vermieters besteht nicht, weil die Kürzung von Gesetzes wegen eintritt. Schriftlich und mit Bezug auf die konkrete Abrechnung sollte es trotzdem sein, schon um den Zugang belegen zu können.

Gilt das Kürzungsrecht auch bei einer Wärmepumpe?

Ja, die Verordnung stellt auf die zentrale Versorgung ab, nicht auf den Energieträger. Für die Erfassung des Verbrauchs bei Wärmepumpen gelten allerdings Übergangsregelungen, die in § 12 HeizkostenV eigens geregelt sind.

Ich bin Vermieter — wie vermeide ich die Kürzung?

Drei Dinge: fernablesbare Ausstattung vorhalten, die unterjährigen Verbrauchsinformationen tatsächlich versenden und in der Abrechnung den CO2-Anteil, die Gebäudeeinstufung und die Berechnungsgrundlagen ausweisen. Der CO2-Kosten-Rechner erzeugt für den letzten Punkt ein PDF, das sich der Abrechnung beilegen lässt.

Was ist, wenn die Abrechnung von einem Abrechnungsdienst kommt?

Das ändert nichts: Vertragspartner des Mieters bleibt der Vermieter, und er muss sich Fehler des Dienstleisters zurechnen lassen. Die Kürzung wird gegenüber dem Vermieter ausgeübt, nicht gegenüber dem Abrechnungsunternehmen.

Quellen

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