Was in eine Mieterselbstauskunft gehört
Eine Selbstauskunft soll dem Vermieter zeigen, dass Sie die Miete zahlen können und zum Haushalt passen. Dafür genügen wenige Angaben:
- Person und Kontakt: Name, Anschrift, Telefon oder E-Mail.
- Haushalt: Zahl der einziehenden Personen, gewünschter Einzugstermin, Haustiere.
- Wirtschaftliche Lage: Beschäftigungsverhältnis, Nettoeinkommen, kein laufendes Insolvenz- oder Vollstreckungsverfahren, keine Mietrückstände.
- Nachweise: SCHUFA-Auskunft und Gehaltsabrechnungen als Anlage, erst wenn der Vermieter sich für Sie entschieden hat.
Was nicht in die Selbstauskunft gehört
Angaben zu Gesundheit, Schwangerschaft, Religion, politischer Haltung oder sexueller Orientierung sind tabu, auch wenn ein Formular danach fragt. Diese Vorlage fragt danach nicht. Auch eine Kopie des Personalausweises ist in der Regel nicht erforderlich. Welche Fragen im Einzelnen erlaubt sind, steht im Ratgeber zur Mieterselbstauskunft.
In drei Schritten zur Bewerbung
- Felder ausfüllen und die Vorschau prüfen. Leere Zeilen erscheinen im Dokument nicht.
- Als PDF speichern oder drucken und unterschreiben.
- Passende Anlagen beilegen, etwa die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters.
Hinweis: Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit über zulässige Fragen oder Datenschutz helfen Mieterverein oder Datenschutzaufsicht.
Quellen
- PrimärquelleOrientierungshilfe der DSK zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressenten, Anlage Musterfragebogen (Version 2)— Datenschutzkonferenz
- Primärquelle§ 123 BGB – Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung— Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle§ 19 AGG – Zivilrechtliches Benachteiligungsverbot— Bundesministerium der Justiz
- SekundärquelleDatenschutzrechtliche Anforderungen an Mieterselbstauskünfte— IHK Halle-Dessau




