Eine Hand unterschreibt ein Dokument mit einem Kugelschreiber
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Mieterselbstauskunft kostenlos ausfüllen

Selbstauskunft für die Wohnungsbewerbung: Sie tragen Ihre Angaben ein und erhalten ein druckfertiges Dokument, das nur zulässige Fragen enthält.

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Mieterselbstauskunft-Generator

Ihre Selbstauskunft erscheint hier, sobald Sie die Felder ausfüllen.

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Was in eine Mieterselbstauskunft gehört

Eine Selbstauskunft soll dem Vermieter zeigen, dass Sie die Miete zahlen können und zum Haushalt passen. Dafür genügen wenige Angaben:

Was nicht in die Selbstauskunft gehört

Angaben zu Gesundheit, Schwangerschaft, Religion, politischer Haltung oder sexueller Orientierung sind tabu, auch wenn ein Formular danach fragt. Diese Vorlage fragt danach nicht. Auch eine Kopie des Personalausweises ist in der Regel nicht erforderlich. Welche Fragen im Einzelnen erlaubt sind, steht im Ratgeber zur Mieterselbstauskunft.

In drei Schritten zur Bewerbung

  1. Felder ausfüllen und die Vorschau prüfen. Leere Zeilen erscheinen im Dokument nicht.
  2. Als PDF speichern oder drucken und unterschreiben.
  3. Passende Anlagen beilegen, etwa die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters.

Hinweis: Die Vorlage ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Streit über zulässige Fragen oder Datenschutz helfen Mieterverein oder Datenschutzaufsicht.

Quellen

Häufige Fragen

Muss ich eine Mieterselbstauskunft ausfüllen?
Nein, die Auskunft ist freiwillig. Verlangt der Vermieter sie aber als Voraussetzung für die Besichtigung oder den Vertrag, ist eine Weigerung in der Praxis meist gleichbedeutend mit dem Ausscheiden aus dem Bewerbungsverfahren. Sinnvoll ist deshalb, nur zulässige Fragen zu beantworten und die Angaben auf das Notwendige zu beschränken.
Wann sollte ich welche Angaben machen?
Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK) dürfen Vermieter nur so viele Daten erheben, wie in der jeweiligen Phase nötig sind. Zur Besichtigung genügen Name und Kontaktdaten. Hat der Vermieter ein konkretes Interesse, sind Angaben zur Personenzahl und zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit üblich. Nachweise wie Gehaltsabrechnungen oder SCHUFA folgen erst, wenn Sie als Wunschmieter feststehen. Mehr dazu im Ratgeber zur Mieterselbstauskunft.
Welche Fragen sind unzulässig?
Zu Gesundheit, Schwangerschaft und Familienplanung, Religion, politischer Haltung, sexueller Orientierung und Gewerkschaftszugehörigkeit darf der Vermieter nicht fragen. Auf solche Fragen sind unwahre Antworten folgenlos, bei zulässigen Fragen dagegen nicht.
Darf der Vermieter eine Kopie meines Ausweises verlangen?
Nach der Orientierungshilfe der DSK ist eine Ausweiskopie in der Regel unzulässig. Zur Identitätsprüfung darf der Vermieter den Ausweis allenfalls einsehen.
Was passiert mit meinen Unterlagen, wenn ich die Wohnung nicht bekomme?
Die Daten nicht berücksichtigter Bewerber müssen gelöscht werden, sobald sie nicht mehr erforderlich sind. Die Vorlage enthält deshalb einen Löschhinweis. Wer sicher gehen will, verlangt die Löschung schriftlich.
Was passiert bei falschen Angaben?
Falsche Angaben auf zulässige Fragen können zur Anfechtung des Mietvertrags wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) oder zur fristlosen Kündigung führen. Ob das im Einzelfall durchgreift, prüfen die Gerichte. Tragen Sie deshalb nur ein, was stimmt, und lassen Sie Felder lieber leer.
Werden meine eingegebenen Daten gespeichert?
Nein. Die gesamte Erstellung läuft ausschließlich in Ihrem Browser, es werden keine Daten an einen Server übertragen.