Bonitätsauskunft kostenlos: Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO — und wofür sie nicht reicht
Kostenlos gibt es tatsächlich eine Auskunft über die eigenen Daten, und zwar bei jeder Auskunftei und so oft man will. Nur ist es nicht das Dokument, das der Vermieter sehen möchte — und das ist kein Zufall, sondern die logische Folge dessen, wozu die beiden Varianten gedacht sind.
Zwei Dokumente, zwei Zwecke
| Datenkopie nach Art. 15 DSGVO | Bonitätsauskunft zur Vorlage bei Dritten | |
|---|---|---|
| Kosten | kostenlos | kostenpflichtig |
| Inhalt | alle gespeicherten Daten: Konten, Verträge, Anfragen, Scores, Herkunft der Daten | zusammengefasstes Ergebnis, Zahlungsstörungen — ohne Einzelverträge |
| Zweck | Selbstkontrolle: Was ist über mich gespeichert? | Nachweis gegenüber Vermieter, Leasinggeber, Arbeitgeber |
| Vorlage bei Dritten | ungeeignet und unnötig | dafür gemacht |
| Dauer | bis zu einem Monat | meist sofort digital |
Der Unterschied ist kein Geschäftsmodell-Trick, sondern Datensparsamkeit: Die Datenkopie ist bewusst vollständig, damit Sie prüfen können, was gespeichert ist. Genau deshalb gehört sie niemandem sonst in die Hand. Wer sie im Bewerbungsverfahren einreicht, gibt seine gesamte Vertragshistorie preis — und der Vermieter sitzt anschließend auf Daten, die er nie hätte anfordern dürfen.
Die kostenlose Datenkopie anfordern
Der Anspruch aus Art. 15 DSGVO gilt gegenüber jeder Stelle, die Daten über Sie verarbeitet. Für die Bonität sind drei Auskunfteien relevant:
| Auskunftei | Bekannt für | Weg zur Datenkopie |
|---|---|---|
| SCHUFA | größter Bestand, Standard bei Banken und Vermietern | Online-Formular im Kundenbereich oder formloser Antrag per Post |
| Creditreform Boniversum | Verbraucherdaten, häufig im Handel und bei Versandkäufen | Online-Formular oder schriftlicher Antrag |
| CRIF | Verbraucher- und Unternehmensdaten, teils andere Quellen | Online-Formular oder schriftlicher Antrag |
Daneben gibt es kleinere und branchenspezifische Anbieter. Wer den vollständigen Überblick will, fragt bei allen dreien an — es kostet nichts außer zehn Minuten.
So formulieren Sie den Antrag, wenn kein Online-Formular angeboten wird:
Hiermit beantrage ich nach Art. 15 DSGVO Auskunft über sämtliche personenbezogenen Daten, die Sie über mich gespeichert haben, einschließlich der Empfänger, an die Daten übermittelt wurden, der Herkunft der Daten und der zu meiner Person gebildeten Wahrscheinlichkeitswerte. Ich bitte um Übersendung in Kopie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO.
Dazu Name, Geburtsdatum, aktuelle und die letzten Anschriften sowie eine Ausweiskopie, auf der alles außer Name, Geburtsdatum und Anschrift geschwärzt sein darf.
Die Frist: ein Monat
Die Auskunftei muss unverzüglich antworten, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Bei komplexen Fällen darf sie um zwei weitere Monate verlängern — muss Sie darüber aber innerhalb des ersten Monats informieren.
Kommt nichts, hilft eine Erinnerung mit Fristsetzung. Bleibt es dabei, ist die Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde der nächste Schritt; sie ist ebenfalls kostenlos.
Was Sie in der Datenkopie prüfen sollten
Die meisten lesen nur den Score. Interessanter sind die Zeilen darüber:
- Stimmen die Stammdaten? Namensverwechslungen und alte Adressen sind die häufigste Fehlerquelle, besonders bei häufigen Namen.
- Sind alle Verträge tatsächlich Ihre? Ein fremdes Konto in der eigenen Akte ist ein Hinweis auf eine Verwechslung oder auf Identitätsmissbrauch.
- Sind erledigte Sachen als erledigt vermerkt? Eine bezahlte Forderung muss als ausgeglichen gekennzeichnet sein und wird nach Ablauf der jeweiligen Frist gelöscht.
- Woher stammen die Daten? Die Auskunftei muss die Herkunft benennen. Erst damit lässt sich beim richtigen Absender widersprechen.
Falsche Einträge korrigieren lassen: Art. 16 DSGVO gibt Ihnen einen Anspruch auf Berichtigung, Art. 17 auf Löschung unrichtiger oder nicht mehr erforderlicher Daten. Der Antrag geht formlos an die Auskunftei, mit Beleg — etwa der Zahlungsbestätigung. Während der Prüfung ist der strittige Eintrag zu kennzeichnen. Parallel lohnt der Weg zum ursprünglichen Datenlieferanten, weil der Eintrag sonst beim nächsten Datenabgleich zurückkommt.
Für die Wohnungsbewerbung: die richtige Variante
Für die Bewerbung um eine Wohnung ist die Bonitätsauskunft zur Vorlage bei Dritten vorgesehen — sie weist ein zusammengefasstes Ergebnis aus, ohne Ihre Vertragshistorie offenzulegen. Genau diese Variante erwarten Vermieter, und mehr dürfen sie auch nicht verlangen; was dabei gilt, steht ausführlich unter SCHUFA-Auskunft für Vermieter.
Zwei praktische Hinweise:
- Die Auskunft sollte nicht älter als drei Monate sein und lässt sich für mehrere Bewerbungen im selben Zeitraum verwenden.
- Angefordert wird sie erst, wenn Sie in der engeren Auswahl sind. Bei der Massenbesichtigung darf niemand eine Bonitätsauskunft einsammeln.
Bonitätsauskunft zur Vorlage sofort online abrufen — digital, in wenigen Minuten verfügbar.
Jetzt Auskunft anfordern →Wenn der Score schwach ist
Ein mittelmäßiger Score ist häufiger eine Frage dünner Daten als tatsächlicher Zahlungsprobleme — bei jungen Erwachsenen, Selbstständigen und Zugezogenen aus dem Ausland fehlt schlicht die Historie. Für die Wohnungssuche lässt sich das ausgleichen:
- Einkommensnachweise und eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters wiegen in der Praxis schwerer als ein Zahlenwert.
- Eine Bürgschaft — etwa der Eltern — oder eine Mietkautionsbürgschaft eines Versicherers ersetzt fehlende Bonität durch eine zusätzliche Sicherheit.
- Ob die Wohnung überhaupt zum Einkommen passt, zeigt der Mietbelastungsrechner — die Frage stellt sich der Vermieter ohnehin.
Was konkret hilft, wenn bereits ein negativer Eintrag vorliegt, steht unter Mieter mit negativer SCHUFA: welche Sicherheit hilft?.
Häufige Fragen
Wie oft kann ich die Datenkopie anfordern?
Grundsätzlich so oft, wie es erforderlich ist. Für weitere Kopien derselben Auskunft darf die Auskunftei nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO ein angemessenes Entgelt verlangen; in der Praxis stellen die großen Auskunfteien die Datenkopie regelmäßig kostenfrei bereit.
Schadet eine Selbstauskunft meinem Score?
Nein. Eigenanfragen werden nicht als Kreditanfragen gewertet und beeinflussen den Score nicht. Auch die Konditionsanfrage einer Bank — im Unterschied zur Kreditanfrage — wirkt sich nicht negativ aus.
Was ist der Unterschied zwischen Score und Bonität?
Die Bonität ist die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit insgesamt, der Score ist eine statistische Zahl, die eine Auskunftei daraus bildet. Verschiedene Auskunfteien kommen deshalb zu verschiedenen Werten — und keiner davon ist „die” Bonität.
Kann ich Einträge einfach löschen lassen, weil sie alt sind?
Nicht auf Zuruf, aber die Auskunfteien haben Löschfristen, nach deren Ablauf Einträge von selbst verschwinden. Erledigte Zahlungsstörungen werden nach einer festen Frist ab Ausgleich entfernt. Ist die Frist abgelaufen und der Eintrag noch da, greift der Löschanspruch aus Art. 17 DSGVO.
Brauche ich die Auskunft auch als Vermieter?
Für die eigene Person nur, wenn Sie selbst finanzieren. Für die Prüfung von Mietinteressenten können Sie die SCHUFA in aller Regel nicht selbst abfragen — die Auskunft kommt vom Bewerber. Wie das abläuft, steht unter SCHUFA-Auskunft für Vermieter.
Weiterführende Themen
- SCHUFA-Auskunft für Vermieter — welche Variante zulässig ist und wie man sie prüft
- Mieterselbstauskunft — was der Fragebogen abfragen darf
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
- Bonität im Glossar
- Mieter mit negativer SCHUFA