Klingel mit Kamera in der Mietwohnung: Was Mieter und Vermieter dürfen

Veröffentlicht am 11 Min. Lesezeit
Video-Türklingel mit Kamera neben dem Klingelschild an der Haustür eines AltbausKI-generiert

Videoklingeln sind billig, schnell montiert und bequem. In der Mietwohnung treffen dabei drei Interessen aufeinander: der Wunsch des Mieters nach Sicherheit, das Eigentum des Vermieters an Tür und Klingelanlage und der Datenschutz aller, die vor der Tür stehen oder vorbeigehen. Dieser Artikel ordnet beide Seiten ein, erklärt die Vorgaben der Datenschutzaufsicht und zeigt, was hinter dem Thema Behördenzugriff beim Anbieter steckt.



Was eine Klingelkamera technisch tut

Für die rechtliche Einordnung zählt nicht die Marke, sondern die Betriebsart:

  1. Live-Bild nach dem Klingeln: Das Bild erscheint nur, solange jemand klingelt, und verschwindet danach. Das entspricht dem Türspion.
  2. Bewegungserkennung mit Aufzeichnung: Die Kamera reagiert auf jeden, der am Türbereich vorbeigeht, und speichert Clips.
  3. Cloud-Speicherung: Clips liegen auf den Servern des Herstellers und sind über die App abrufbar, häufig nur mit kostenpflichtigem Abo.
  4. Tonübertragung: Gegensprechfunktion oder Tonaufzeichnung.

Die Datenschutzaufsicht behandelt Stufe 1 milde, Stufe 2 und 3 streng. Das gilt für Mieter wie für Vermieter.


Sicht des Mieters

Muss der Vermieter zustimmen?

Die Wohnungstür, der Türrahmen, die Klingelanlage im Hausflur und die Fassade gehören dem Vermieter. Zustimmungspflichtig ist typischerweise alles, was die Mietsache verändert:

  • Bohrlöcher in Tür, Rahmen oder Fassade,
  • Austausch der Klingel oder Eingriff in die vorhandene Klingelverkabelung,
  • Geräte im gemeinsamen Hausflur oder am Hauseingang.

Ein Gerät, das sich rückstandsfrei kleben und wieder abnehmen lässt und nur die Fläche unmittelbar vor der eigenen Tür erfasst, ist eher hinnehmbar, ein Anspruch auf Zustimmung ergibt sich daraus aber nicht.

Wer sich bedroht fühlt, kann den Vermieter um Zustimmung bitten. Einen pauschalen Anspruch auf eine Videoklingel gibt es nach unserer Einschätzung nicht. Im Zweifel lohnt eine kurze schriftliche Anfrage mit Angabe, was montiert wird und wie es zurückgebaut wird.

Was darf die Kamera sehen?

Die Haushaltsausnahme der DSGVO (Art. 2 Abs. 2 lit. c) gilt für rein persönliche Tätigkeiten. Nach der Orientierungshilfe der DSK und der Rechtsprechung des EuGH (C-212/13) fällt eine Kamera, die auch den öffentlichen Raum erfasst, nicht darunter. Für die Praxis heißt das:

  • Eigene Tür ja, Nachbartür nein. In Mehrfamilienhäusern grenzt der Flur an die Wohnungen anderer. Ein Bildausschnitt, der deren Türen oder den Treppenaufgang dauerhaft zeigt, greift in deren Persönlichkeitsrechte ein und kann Unterlassungsansprüche auslösen.
  • Weitwinkel begrenzen. Viele Geräte erlauben Bereichsmasken. Sie sollten aktiv sein.
  • Bewegungserkennung abschalten oder auf eine kleine Zone beschränken.
  • Ton aus. Wer das nichtöffentlich gesprochene Wort unbefugt aufnimmt, riskiert eine Strafbarkeit nach § 201 StGB.

Beim Auszug

Was mit Zustimmung angebracht wurde, muss der Mieter zurückbauen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Fehlende Originalklingel, Kabelschäden oder Bohrlöcher können zur Schadenersatzposition werden und mit der Kaution verrechnet werden. Im Übergabeprotokoll (Vorlage und Ablauf) sollte der Zustand der Klingelanlage festgehalten werden. Zu den Vorgaben beim Auszug siehe auch besenrein übergeben.


Sicht des Vermieters

Wenn der Vermieter selbst eine Videoanlage einbaut

Vermieter installieren Videosprechanlagen, um Zutritt zu steuern oder Vandalismus zu begrenzen. Die Klingelanlage gehört zum Haus, der Vermieter kann sie also selbst tauschen. Zu beachten ist:

  • Rechtsgrundlage: In der Regel das berechtigte Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Es muss konkret sein und darf nicht durch mildere Mittel ersetzbar sein.
  • Kein Dauerbetrieb: Aufzeichnung des Hauseingangs oder Hausflurs ist gegenüber Mietern, Besuchern und Lieferdiensten meist unverhältnismäßig. Wo aufgezeichnet wird, nennt die DSK eine Speicherdauer von in der Regel 72 Stunden, die nicht ohne Grund überschritten werden sollte.
  • Information: Mieter und Besucher müssen über die Verarbeitung informiert werden (Art. 13 DSGVO), meist durch Hinweisschild am Eingang und ein Informationsblatt.
  • Zugriff begrenzen: Wer Zugang zu Live-Bild oder Aufzeichnung hat, muss klar geregelt sein. Ein Vermieter, der die Klingelkamera eines Mieters mitsehen kann, hat ein Problem.
  • Auftragsverarbeitung: Hostet der Hersteller die Daten, ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO nötig.

Modernisierung und Kosten

Je nach Ausgestaltung kann der Einbau einer Videosprechanlage als Modernisierung eingeordnet werden. Dann gelten Ankündigung und Umlagegrenzen der Modernisierungsvorschriften. Ob und in welcher Höhe umgelegt werden darf, sollte vorab mit einer fachkundigen Person geklärt werden. Anhaltspunkte liefert unser Beitrag zur Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB.

Zustimmung eines Mieters dokumentieren

Erlaubt ein Vermieter dem Mieter ein Gerät, empfiehlt sich eine kurze schriftliche Vereinbarung mit Rückbaupflicht und dem Hinweis, dass der Erfassungsbereich auf die eigene Tür beschränkt bleibt. Im Vermieter-Cockpit lässt sich der Rückbautermin als Aufgabe speichern.


Datenschutz im Überblick

FrageKurzantwort
Wer ist verantwortlich?Wer die Kamera betreibt: Mieter für die eigene, Vermieter für die Hausanlage
Gilt die Haushaltsausnahme?Nur ohne Erfassung von Hausflur, Nachbartür und öffentlichem Raum
Wie lange speichern?Möglichst gar nicht; wenn doch, nach DSK regelmäßig höchstens 72 Stunden
Muss ich informieren?Ja, sobald die DSGVO greift (Hinweisschild, Informationsblatt)
Was ist mit Ton?Verdeckte Tonaufnahmen sind heikel (§ 201 StGB), besser aus
Was ist mit Attrappen?Auch sie können Überwachungsdruck erzeugen und Unterlassungsansprüche auslösen (BGH, VI ZR 176/09)

Details, Beispiele und Prüfschema enthält die Orientierungshilfe Videoüberwachung der DSK (Stand 17.07.2020), Abschnitt 5.6 zu Tür- und Klingelkameras.


Behördenzugriff und Lawful Interception beim Anbieter

Wer eine Cloud-Klingel betreibt, speichert Bilder von Besuchern, Nachbarn und Lieferdiensten bei einem Unternehmen, das seinerseits Anfragen von Behörden bekommt. Hier lohnt eine Begriffsklärung.

Lawful Interception meint im engeren Sinn die technische Schnittstelle für die Echtzeit-Überwachung von Telekommunikation. Sie ist für Telekommunikationsanbieter geregelt (in Deutschland unter anderem § 100a StPO und die Telekommunikations-Überwachungsverordnung). Für Cloud-Klingeln ist uns keine öffentlich belegte Echtzeit-Schnittstelle dieser Art bekannt. Der reale Zugriff läuft anders:

  1. Herausgabe gespeicherter Videos auf rechtsverbindliche Anordnung. Für Bestands- und Nutzungsdaten sehen die §§ 100j und 100k StPO Auskunftswege vor, für Beweismittel kommen Sicherstellung und Beschlagnahme nach den §§ 94 ff. StPO in Betracht.
  2. Notfallanfragen: Ring schreibt in seiner Datenschutzerklärung, Nutzerinformationen würden nur herausgegeben, wenn Ring dazu verpflichtet sei, und der Kontoinhaber werde vorab benachrichtigt, außer bei rechtlichem Verbot oder in seltenen Notfällen mit unmittelbarer Lebensgefahr. Handelsblatt berichtete im September 2022, Amazon gebe deutschen Behörden bei unmittelbarer Gefahr auch ohne Gerichtsbeschluss Daten heraus. Wie oft das geschah, nannte Amazon nicht.
  3. Freiwillige Bürgeranfragen: In den USA können Polizeibehörden über die Funktion Community Requests Nutzer um Videos bitten, die Freigabe ist freiwillig. Eine geplante Anbindung an Flock Safety sagte Ring im Februar 2026 ab, die Anbindung an Axon besteht laut Berichten fort.
  4. Anbieter aus Drittländern: Unternehmen mit Sitz in den USA unterliegen auch dortigen Herausgabepflichten, etwa nach dem CLOUD Act.

Was das für Mieter und Vermieter bedeutet: Wer aufzeichnet und in die Cloud lädt, erhöht die Datenmenge über Dritte und verlängert die Kette von Stellen, die Zugriff verlangen können. Wer Aufnahmen vermeiden kann, vermeidet auch dieses Risiko. Ring bietet laut Anbieter optionale Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, bei der der Anbieter keine Videos herausgeben kann, sondern nur Nicht-Video-Daten wie Abonnentendaten. Dafür entfallen laut Ring Funktionen wie geteilte Nutzer.

Nachlesen: Datenschutzhinweise von Ring (Deutschland), Handelsblatt zur Datenweitergabe an deutsche Polizei, Ring zur beendeten Flock-Kooperation.


Fünf Lösungen im Vergleich

LösungWie es funktioniertDatenschutzPasst für
Cloud-Videoklingel (Beispiel Ring)Kamera in der Klingel, Push aufs Smartphone, Clips in der HerstellercloudHöchste Datenmenge, Anbieterzugriff möglich, Abo für AufzeichnungMieter mit Zustimmung, eigene Tür, Bereichsmaske aktiv
Klingel mit lokalem SpeicherSpeicherung auf microSD oder Basisstation, Bild per WLANWeniger Kette zu Dritten, Speicherdauer trotzdem begrenzenMieter und Einfamilienhaus
Klingel mit Apple Home (HomeKit Secure Video)Aufzeichnung verschlüsselt im iCloud-Konto, nur mit kompatiblen GerätenVerschlüsselung gegen Anbieterzugriff, iCloud+ nötigMieter mit iPhone
Kabelgebundene Video-TürsprechanlageKamera an der Haustür, Monitor in der Wohnung, kein InternetLive-Bild ohne Cloud, geringster Eingriff in PersönlichkeitsrechteVermieter bei Modernisierung, Neubau
Digitaler TürspionDisplay statt Linse, sieht nur die TürKein Speicher, keine ÜbertragungMieter, die keine Cloud wollen

Nicht empfohlen: Kameraattrappen. Sie verarbeiten zwar keine Daten, erzeugen aber nach der DSK einen Überwachungsdruck, der zivilrechtliche Ansprüche auslösen kann.

Beispielgerät: Ring Video Doorbell Wired

Als Beispiel für eine Cloud-Videoklingel steht die Ring Video Doorbell Wired. Nach Herstellerangaben und Tests wird sie fest verkabelt, nimmt nur mit dem optionalen Ring-Protect-Abo auf und unterstützt die optionale Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Wegen der Verkabelung ist sie für Mieter in der Regel ein zustimmungspflichtiger Eingriff. Das ist ein Beispiel, kein Testsieger und keine Empfehlung: Ring Video Doorbell Wired bei Amazon ansehen.

Kostenbeispiel Abo: Wer die Aufzeichnung nutzt, zahlt laufend. Bei einem Abo ab rund 3 Euro pro Monat (Preisstand der geprüften Quellen, vor dem Kauf aktuell prüfen) sind das über 36 Monate rund 108 Euro zusätzlich zum Gerät.


Checkliste

Mieter

  1. Vermieter schriftlich um Zustimmung bitten, wenn gebohrt, verkabelt oder die Klingel getauscht wird.
  2. Erfassungsbereich auf die eigene Tür begrenzen, Bereichsmaske aktivieren.
  3. Bewegungserkennung und Tonaufzeichnung abschalten oder stark einschränken.
  4. Nicht in die Cloud aufzeichnen, wenn es nicht nötig ist, sonst Speicherdauer kurz halten.
  5. Rückbau beim Auszug einplanen, Zustand der Klingelanlage im Übergabeprotokoll vermerken.

Vermieter

  1. Berechtigtes Interesse konkret festhalten und mildere Mittel prüfen.
  2. Bildübertragung nur nach dem Klingeln, keine dauerhafte Aufzeichnung des Eingangs.
  3. Hinweisschild und Informationsblatt für Mieter erstellen.
  4. Zugriffsrechte und Löschfristen schriftlich regeln, Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Hersteller prüfen.
  5. Zustimmung für Mieter-Geräte dokumentieren, Rückbautermin im Cockpit speichern.

Häufige Fragen

Darf ich als Mieter eine Klingel mit Kamera anbringen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters, sobald dafür gebohrt, die Klingelanlage getauscht oder die Fassade verändert wird. Rückstandsfrei geklebte Geräte, die nur die Fläche unmittelbar vor der eigenen Tür erfassen, sind unproblematischer. Datenschutzrechtlich zählt zusätzlich, was die Kamera sieht: Hausflur, Nachbartür oder Gehweg dürfen nicht dauerhaft im Bild sein.

Darf der Vermieter eine Videoklingel für das ganze Haus einbauen?

Grundsätzlich ja, wenn er ein berechtigtes Interesse hat und die Kamera nicht mehr erfasst, als zum Erkennen der Klingelnden nötig ist. Bildübertragung erst nach dem Klingeln, keine dauerhafte Speicherung und ein kurzer Bildausschnitt entsprechen den Anforderungen der Datenschutzaufsicht. Dauerhafte Aufzeichnung von Hauseingang oder Hausflur ist dagegen meist unverhältnismäßig. Die Mieter müssen über die Datenverarbeitung informiert werden.

Darf die Klingelkamera Ton aufnehmen?

Ton ist heikler als Bild. Wer das nichtöffentlich gesprochene Wort unbefugt aufnimmt, riskiert eine Strafbarkeit nach § 201 StGB. Eine Sprechfunktion, bei der die Anwesenden erkennen, dass sie mit einem Gerät sprechen, ist etwas anderes als eine verdeckte Aufzeichnung. Wer Ton aufzeichnen will, sollte darauf klar hinweisen oder darauf verzichten.

Kann die Polizei auf die Videos einer Cloud-Klingel zugreifen?

Über den Anbieter sind Zugriffe auf gespeicherte Videos möglich, wenn eine rechtsverbindliche Anordnung vorliegt. Nach Berichten aus dem Jahr 2022 gibt Ring nach eigener Aussage in Notfällen mit unmittelbarer Gefahr auch ohne Gerichtsbeschluss Daten heraus. Bei aktivierter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kann Ring nach eigenen Angaben keine Videos, sondern nur Nicht-Video-Daten wie Abonnentendaten liefern.

Was passiert mit der Klingelkamera beim Auszug?

Was der Mieter mit Zustimmung des Vermieters eingebaut hat, muss er in der Regel zurückbauen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bohrlöcher, Kabelschäden und ein fehlendes Originalgerät kann der Vermieter als Schaden geltend machen und gegebenenfalls mit der Kaution verrechnen. Sinnvoll ist eine schriftliche Regelung bei der Zustimmung.

Quellen


Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Stand der Angaben: 29.09.2026. Bei Streit um Kameras oder bei Bußgeldrisiken sollten Sie die zuständige Datenschutzaufsicht oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt fragen.