Smarte Heizkörperthermostate versprechen niedrigere Heizkosten und mehr Komfort. In der Mietwohnung stellen sich zusätzliche Fragen: Dürfen Mieter sie ohne Erlaubnis einbauen? Was passiert beim Auszug? Zahlt der Vermieter, wenn er sie stellt? Und beeinflussen sie die Abrechnung? Dieser Artikel beantwortet das für beide Seiten.
Was smarte Thermostate können und was nicht
Ein smartes Thermostat ersetzt den mechanischen Kopf am Heizkörperventil. Es misst die Raumtemperatur, regelt das Ventil selbsttätig und lässt sich per App, Sprachbefehl oder Zeitplan steuern. Der ADAC unterscheidet drei Gerätetypen:
- Einfache Geräte mit Bluetooth oder WLAN, die direkt mit dem Smartphone arbeiten.
- Systemlösungen mit einer Zentrale (Gateway), über die mehrere Thermostate und weitere Geräte laufen.
- Modelle mit Standards wie Matter oder Thread, die sich mit Smart-Home-Systemen verschiedener Hersteller verbinden lassen.
Was sie nicht können: Sie erzeugen keine Wärme, ersetzen keine Dämmung und verändern nicht, wie die Anlage im Keller arbeitet. Sie regeln nur, wann und wie stark ein einzelner Heizkörper öffnet. Die Wirkung hängt also davon ab, wie vorher geheizt wurde.
Darf der Mieter sie einbauen?
Der Regelfall: Wer nur den aufschraubbaren Thermostatkopf austauscht, verändert die Mietsache nicht dauerhaft. Das Ventil bleibt, der Kopf lässt sich zurückschrauben. Ein solcher Austausch gilt überwiegend als vertragsgemäßer Gebrauch (§ 535 BGB) und nicht als bauliche Veränderung, für die eine Zustimmung nötig wäre. Die Einordnung folgt den allgemeinen Grundsätzen zur Abgrenzung; eine Entscheidung speziell zu smarten Thermostatköpfen haben wir nicht ausgewertet.
Wo die Zustimmung anfängt: Wird das Ventil selbst ausgetauscht, ins Heizsystem eingegriffen oder eine feste Verkabelung gelegt, handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Dann braucht der Mieter die Erlaubnis. Auch Modelle, die nicht auf das vorhandene Ventil passen oder einen Eingriff in die Hydraulik verlangen, fallen darunter.
Wann der Vermieter widersprechen darf: Ein Verbot ist nur mit konkreten Gründen gerechtfertigt, etwa wenn das Gerät die Funktion der Heizkostenverteiler stört oder das Ventil beschädigt. Pauschal untersagen kann der Vermieter den Kopftausch in aller Regel nicht.
Was Mieter beachten sollten:
- Originalköpfe aufbewahren. Sie werden beim Auszug meist wieder gebraucht.
- Anpassung statt Gewalt. Adapter verwenden, nichts verkleben oder abschrauben, was nicht gedacht ist.
- Haftung. Beschädigt der Einbau das Ventil, haftet der Mieter, auch wenn der Vermieter nichts gegen den Einbau hatte.
- Kurz informieren. Eine formlose Nachricht schadet nicht und vermeidet Streit.
Rückbau beim Auszug
Nach § 546 BGB muss der Mieter die Mietsache bei Vertragsende zurückgeben, in der Regel in dem Zustand, in dem er sie übernommen hat. Smarte Thermostate gehören dem Mieter und werden mitgenommen; an ihre Stelle kommen die Originalköpfe zurück. Ausnahme: Der Vermieter übernimmt die Geräte und stimmt dem Verbleib zu. Das sollte schriftlich festgehalten werden, am besten im Übergabeprotokoll.
Wenn der Vermieter smarte Thermostate stellt
Modernisierung oder Instandhaltung? Das hängt vom Anlass ab:
- Defekte Thermostatventile gegen einfache Modelle zu tauschen ist Instandhaltung. Diese Kosten trägt der Vermieter und darf sie nicht umlegen.
- Smarte Thermostate einzubauen, um Energie zu sparen, kann eine energetische Modernisierung sein (§ 555b Nr. 1 BGB), wenn dadurch nachhaltig Endenergie eingespart wird. Der Vermieter muss die Maßnahme ankündigen (§ 555c BGB), der Mieter muss sie in der Regel dulden (§ 555d BGB).
Umlage: Bei Modernisierung darf der Vermieter jährlich bis zu 8 Prozent der aufgewendeten Kosten auf die Jahresmiete umlegen (§ 559 BGB), wobei Kappungsgrenzen gelten. Ob die Einsparung die Mieterhöhung für den Mieter aufwiegt, ist im Einzelfall zu prüfen; die Regeln erklärt der Artikel Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB, die Rechnung übernimmt der Modernisierungsumlage-Rechner. Reicht die Einsparung nicht aus, kann die Erhöhung teurer sein als der Nutzen.
Kosten: Der ADAC nennt für einzelne Thermostate 30 bis 80 €, für Systeme aus zwei bis drei Geräten mit Gateway 150 bis 300 €. Bei Fachmontage fallen pro Gerät 30 bis 60 € an. Manche Hersteller verlangen Abogebühren für Zusatzfunktionen (der ADAC nennt etwa 3 € im Monat). Bei 50 Heizkörpern liegen allein die Geräte zwischen 1.500 und 4.000 €, dazu kommen Gateways und gegebenenfalls Montage.
Heizkostenverteiler und Messdienst
Die Abrechnung läuft nicht über das Thermostat. Gemessen wird an Heizkörpern mit Heizkostenverteilern, bei Wohnungen mit Wärmezähler über diese. Der Messdienst liest ab und verteilt die Kosten. Dabei gilt: Nach der Heizkostenverordnung sind 50 bis 70 Prozent der Heizkosten nach Verbrauch und der Rest nach Wohnfläche zu verteilen. Die Grundzüge erklärt der Glossareintrag zur Heizkostenverordnung.
Was das für smarte Thermostate heißt:
- Wer weniger heizt, spart im verbrauchsabhängigen Teil. Der flächenabhängige Teil bleibt gleich. Das heißt: Selbst wer die Verbrauchskosten halbiert, spart nur einen Teil der Gesamtrechnung, wie co2online betont.
- Der Heizkostenverteiler bleibt. Ein smartes Thermostat ersetzt ihn nicht. Er muss weiter am Heizkörper sitzen und darf nicht verändert werden. Das Thermostat darf ihn weder verdecken noch beeinflussen.
- Funkzähler-Pflicht beachten. Für Vermieter gilt: Nicht fernablesbare Heizkostenverteiler müssen bis 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Was dazugehört, steht im Artikel Funkzähler-Pflicht bis 31. Dezember 2026. Die Fernablesung ist unabhängig vom Thermostat, beide Maßnahmen lassen sich aber gemeinsam planen.
- Kosten der Abrechnung. Wer die Abrechnung selbst erstellt oder einen Messdienst beauftragt, findet den Vergleich im Artikel Heizkostenabrechnung selbst erstellen oder Messdienst?.
Wie viel sparen smarte Thermostate wirklich?
Die Werte unterscheiden sich je nach Quelle und Messmethode:
| Quelle | Einsparung der Heizkosten |
|---|---|
| Stiftung Warentest (zitiert vom ADAC, Stand 18.09.2025) | 6 bis 10 % |
| co2online (zitiert vom ADAC) | 9 bis 15 % im Schnitt |
| co2online, programmierbare Thermostate | rund 10 %, im Schnitt etwa 65 € im Jahr pro Wohnung |
Die Spanne ist groß, weil Dämmung, Wohnungsgröße, Heizverhalten und Ausgangslage mitspielen. Wer bisher auf Stufe vier durchgeheizt hat, spart mehr als jemand, der ohnehin nachts herunterregelt. Für programmierbare, nicht „smarte“ Thermostate nennt co2online rund 10 Prozent; ein Teil des Nutzens entsteht offenbar schon durch die Zeitsteuerung. Für Mieter, die Geräte selbst bezahlen, lohnt sich die Anschaffung rechnerisch oft erst nach mehreren Heizperioden; wer vor dem Auszug steht, nimmt die Geräte mit und nutzt sie in der nächsten Wohnung.
Datenschutz
Smarte Thermostate erfassen Temperaturen und Zeitpläne, aus denen sich Abwesenheit und Alltag ableiten lassen. Das sind personenbezogene Daten. Der ADAC weist darauf hin, dass Modelle von Homematic IP und AVM auch ohne Cloud im lokalen Netzwerk arbeiten können, und nennt eine BSI-Studie von 2024, nach der die meisten getesteten Geräte europäische Sicherheitsstandards erfüllen. Für Vermieter, die Geräte mit Cloudanbindung stellen, gelten zusätzlich die Pflichten der Datenschutz-Grundverordnung. Wer den Betrieb ohne Cloud vorzieht, vermeidet das Problem.
Checkliste
Für Mieter:
- Thermostat-Anschluss prüfen (Gewinde, Adapter) und Kompatibilität klären.
- Nur den Kopf tauschen, Ventil unberührt lassen.
- Originalköpfe beschriften und aufbewahren.
- Heizkostenverteiler nicht berühren oder verdecken.
- Vermieter kurz informieren, Rückbau beim Auszug einplanen.
Für Vermieter:
- Anlass klären: Instandhaltung oder Modernisierung?
- Bei Modernisierung ankündigen (§ 555c BGB) und Einsparung belegen.
- Umlage berechnen und prüfen, ob sie dem Mieter zuzumuten ist.
- Datenschutz klären: Cloud ja oder nein?
- Heizkostenverteiler und Funkzähler-Pflicht getrennt planen.
Häufige Fragen
Darf ich als Mieter smarte Heizkörperthermostate einbauen?
In der Regel ja, wenn nur der aufschraubbare Thermostatkopf getauscht wird und das Ventil unberührt bleibt. Das gilt überwiegend als vertragsgemäßer Gebrauch und nicht als bauliche Veränderung. Eingriffe am Ventil oder in die Heizungsanlage brauchen die Zustimmung des Vermieters. Die alten Köpfe sollten aufbewahrt werden, weil sie beim Auszug meist wieder montiert werden müssen.
Muss ich smarte Thermostate beim Auszug wieder ausbauen?
In der Regel ja. Was der Mieter eingebaut hat, muss er bei Vertragsende zurückbauen und den ursprünglichen Zustand wiederherstellen (§ 546 BGB), sofern der Vermieter nichts anderes erlaubt. Verbleibt die Technik mit Zustimmung in der Wohnung, sollte das schriftlich festgehalten werden.
Wie viel Heizkosten sparen smarte Thermostate?
Die Angaben schwanken. Der ADAC nennt unter Berufung auf die Stiftung Warentest 6 bis 10 Prozent und unter Berufung auf co2online 9 bis 15 Prozent. Der Wert hängt von Dämmung, Heizverhalten und vom Ausgangspunkt ab: Wer schon sparsam heizt, spart weniger.
Ändert sich dadurch die Heizkostenabrechnung?
Gemessen wird weiter mit Heizkostenverteilern oder Wärmezählern, nicht über das Thermostat. Wer weniger heizt, verbraucht weniger und zahlt im verbrauchsabhängigen Teil weniger. Dieser Teil macht nach der Heizkostenverordnung 50 bis 70 Prozent der Kosten aus; der Rest wird nach Fläche verteilt.
Quellen
- Sekundärquelle Smarte Heizkörperthermostate: Clever heizen und sparen — ADAC, Stand 18.09.2025; Gerätetypen, Kosten, Einsparangaben (Stiftung Warentest, co2online), Datenschutz; abgerufen am 05.10.2026
- Sekundärquelle Mieter: Heiznebenkosten senken — co2online; Verteilung der Heizkosten nach Verbrauch und Fläche, abgerufen am 05.10.2026
- Sekundärquelle Heizkosten senken: 10 Prozent weniger durch programmierbare Thermostate — co2online, abgerufen am 05.10.2026
- Primärquelle § 7 HeizkostenV – Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme — Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle § 555b BGB – Modernisierungsmaßnahmen — Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle § 546 BGB – Rückgabepflicht des Mieters — Bundesministerium der Justiz
Der Artikel ordnet die Rechtslage allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung. Für den Einzelfall zählen Mietvertrag und Gerät. Produktempfehlungen gibt er nicht.