Vollbank
Als Vollbank (auch Universalbank, englisch full-service bank) bezeichnet man umgangssprachlich ein Kreditinstitut, das mit einer umfassenden Banklizenz das klassische Bankgeschäft betreiben darf: Einlagen annehmen, Kredite vergeben, Zahlungsverkehr abwickeln. Der Begriff ist kein gesetzlich definierter Rechtsbegriff. Das Kreditwesengesetz (KWG) kennt „Kreditinstitute” und die jeweils erlaubten Bankgeschäfte; „Vollbank” ist eine Werbe- und Branchenbezeichnung, die auf diese Erlaubnis verweist.
Was eine Vollbank ausmacht
- Erlaubnis: Wer Einlagen entgegennimmt oder Kredite gewerbsmäßig vergibt, braucht nach § 32 KWG eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Banken aus anderen EU- und EWR-Staaten dürfen mit einem europäischen Pass auch in Deutschland tätig sein; für sie ist die Aufsicht ihres Heimatlandes zuständig.
- Aufsicht: Die Bank muss Eigenkapital vorhalten, Meldepflichten erfüllen und wird laufend beaufsichtigt.
- Einlagensicherung: Guthaben auf Konten sind durch ein Sicherungssystem geschützt, gesetzlich bis 100.000 € je Kunde und Bank. Das gilt europaweit einheitlich im Europäischen Wirtschaftsraum. Welche weitere Sicherung eine Bank anbietet, steht in ihrem Informationsbogen für den Einleger.
Abgrenzung: Vollbank, Vermittler, Treuhänder
Nicht jedes Unternehmen, das rund um die Mietkaution auftritt, ist eine Bank:
| Rolle | Darf Einlagen annehmen? | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Vollbank / Kreditinstitut | Ja, mit Erlaubnis und unter Bankenaufsicht | Bank, die ein Mietkautionskonto führt |
| Vermittler | Nein, er führt Verträge zusammen | Portal, das Kautionskonten bei einer Partnerbank vermittelt |
| Treuhänder / Dienstleister | Hält Gelder nur über eine Bank, selbst keine Bankerlaubnis | Anbieter, der Verwaltung und Abwicklung übernimmt |
| Bürge (Versicherer) | Nein, er haftet im Bürgschaftsfall | Anbieter einer Kautionsbürgschaft |
Entscheidend ist, bei welchem Institut das Geld tatsächlich liegt. Wirbt ein Anbieter mit seiner Vollbank, lohnt der Blick in die Vertragsunterlagen: Ist die Bank selbst Vertragspartner, oder handelt es sich um eine Partnerbank im Hintergrund? Ein Beispiel für den zweiten Fall ist die Zuordnung bei SmartMiete und Instabank, die der Artikel Smartmiete vs. Deutsche Mietkaution einordnet.
So prüfen Sie den Status selbst
- Unternehmensdatenbank der BaFin aufrufen und den Namen des Instituts suchen. Dort steht, ob eine Erlaubnis für das Einlagengeschäft besteht.
- Bei Banken aus dem EWR zusätzlich das Register der Heimatbehörde ansehen. Eine norwegische Bank wie die Instabank etwa wird in Norwegen beaufsichtigt, siehe Mietkautionskonto bei der Instabank.
- Im Informationsbogen für den Einleger nachlesen, welches Sicherungssystem gilt.
- Im Vertrag prüfen, wer Kontoinhaber, Treuhänder und Vertragspartner ist.
Bedeutung für die Mietkaution
Für die Mietkaution schreibt § 551 BGB vor, dass der Vermieter sie getrennt von seinem Vermögen bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegt. Das getrennte Treuhandkonto schützt die Kaution zusätzlich vor dem Zugriff von Gläubigern des Vermieters. Wie sich die Mietsicherheit insgesamt absichern lässt, erklärt der Artikel Einlagensicherung bei der Mietkaution.