Mietpreisrechner

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Vermieter und Mieterin besprechen bei einer Wohnungsbesichtigung ein Klemmbrett vor einem Fenster mit Blick auf eine WohnstraßeKI-generiert

Welche Miete ist bei einer Neuvermietung realistisch? Dieser Rechner liefert eine grobe Orientierung aus Wohnort, Wohnfläche, Baujahr, Ausstattung und Lage — als Ausgangspunkt für die Preisfindung, nicht als Ersatz für den örtlichen Mietspiegel.

Basiswerte: Angebotsmieten Neuvermietung, Q2 2025 (14 Großstädte) bzw. Gemeindegrößenklassen. Baujahr, Ausstattung und Lage sind grobe Schätzfaktoren, kein Mietspiegel.

Was der Mietpreisrechner zeigt — und was nicht

Der Rechner kombiniert die durchschnittliche Angebotsmiete des gewählten Orts mit drei groben Zu- und Abschlägen für Baujahr/Zustand, Ausstattung und Lage. Das Ergebnis ist eine Spanne, kein Punktwert — genau deshalb, weil diese Faktoren eine echte Wohnungsbesichtigung nicht ersetzen können.

Für eine rechtlich belastbare ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB — etwa für eine Mieterhöhung oder die Prüfung der Mietpreisbremse — reicht dieser Schätzwert nicht aus. Dafür braucht es den örtlichen Mietspiegel oder eine der beiden anderen anerkannten Nachweismethoden, siehe Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln.

Wie viel Miete bei Neuvermietung überhaupt zulässig ist, hängt außerdem von der Mietpreisbremse ab, sofern die Gemeinde ein entsprechendes Gebiet ausgewiesen hat.

Häufige Fragen

Ist der Schätzwert eine ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB?
Nein. Die gesetzliche Vergleichsmiete lässt sich nur über den örtlichen Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten belegen (§ 558a BGB). Dieser Rechner kombiniert Marktdurchschnittswerte mit groben Zu- und Abschlägen und liefert damit eine Orientierung für die Neuvermietung — keinen rechtlich verwertbaren Nachweis.
Wie wird der Schätzwert berechnet?
Ausgangspunkt ist die durchschnittliche Angebotsmiete des gewählten Orts bzw. der Gemeindegrößenklasse. Baujahr/Zustand, Ausstattung und Lage verschieben diesen Wert über Faktoren nach oben oder unten. Die ausgewiesene Spanne liegt 15 % unter und über dem so ermittelten Mittelwert, um die Unsicherheit einer groben Schätzung sichtbar zu machen.
Was mache ich, wenn ich eine belastbare Vergleichsmiete brauche?
Für eine Mieterhöhung nach § 558 BGB oder die Prüfung der Mietpreisbremse führt an einer der drei anerkannten Methoden kein Weg vorbei: dem örtlichen Mietspiegel, mindestens drei vergleichbaren Wohnungen oder einem Sachverständigengutachten. Details dazu stehen unter Ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln.
Warum weicht der Rechner von echten Mietspiegeln ab?
Mietspiegel werten die tatsächlichen Bestandsmieten der letzten sechs Jahre in einer Gemeinde aus, aufgeschlüsselt nach genau definierten Wohnwertmerkmalen. Dieser Rechner arbeitet dagegen mit bundesweiten Angebotsmieten bei Neuvermietung und pauschalen Faktoren — er kann die kleinräumigen Unterschiede eines Mietspiegels grundsätzlich nicht abbilden.
Gilt das Ergebnis auch für eine bestehende Mietwohnung?
Nur eingeschränkt. Angebotsmieten bei Neuvermietung liegen häufig 20 bis 40 % über dem, was in bestehenden Mietverträgen tatsächlich gezahlt wird. Für eine laufende Miete ist der Schätzwert deshalb eher eine Obergrenze als ein realistischer Vergleichswert.

Quellen