Mietausfallversicherung für Vermieter: Anbieter, Kosten und wann sie sich lohnt

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Leergeräumtes Zimmer mit einem einzelnen zurückgelassenen StuhlKI-generiert

Die Mietkaution deckt längst nicht jeden finanziellen Schaden ab, den ein zahlungsunfähiger oder zahlungsunwilliger Mieter verursachen kann. Die Mietausfallversicherung setzt genau dort an — als zusätzliche Absicherung für Vermieter.


Was ist eine Mietausfallversicherung?

Die Mietausfallversicherung schließt der Vermieter für sich selbst ab. Sie ersetzt Mietrückstände samt Nebenkosten, wenn ein Mieter nicht zahlt, und je nach Tarif auch Folgekosten wie Räumung, Reinigung oder Schäden in der Wohnung. Das unterscheidet sie von der Mietkautionsversicherung: Diese schließt der Mieter ab, um die Kaution nicht als Kapital hinterlegen zu müssen, siehe Mietkautionsbürgschaft.

Zwei Produkte tragen im Markt diesen Namen, und sie leisten Unterschiedliches:

  • Echte Mietausfallversicherung: Sie greift, wenn der Mieter nicht zahlt, etwa wegen Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit. Angeboten wird sie zum Beispiel von R+V oder als Baustein im Vermieter-Rechtsschutz von ARAG.
  • Mietausfall-Baustein in der Wohngebäudeversicherung: Er greift nur, wenn die Wohnung wegen eines versicherten Sachschadens (Brand, Leitungswasser, Sturm) unbewohnbar wird. Bei Zahlungsausfall des Mieters leistet er nichts. Mehr dazu im Beitrag zur Gebäudeversicherung.

Was deckt die Mietausfallversicherung ab?

Der Umfang unterscheidet sich je nach Anbieter. Typisch sind:

  • Mietrückstände einschließlich Nebenkosten, bei R+V rückwirkend für höchstens drei Monate ab Schadenmeldung
  • Nutzungsentschädigung nach Kündigung des Mietvertrags, solange der Mieter noch in der Wohnung bleibt
  • Rechtsverfolgungskosten für Mahn- und Räumungsverfahren, vor allem bei ARAG im Verbund mit dem Vermieter-Rechtsschutz
  • Räumungs-, Reinigungs- und Lagerkosten für zurückgelassene Gegenstände, je nach Variante
  • Entgangene Miete während der Renovierung nach dem Auszug, bei R+V für höchstens drei Monate

Was sie nicht abdeckt

  • Leerstand zwischen zwei Mietverhältnissen
  • Gewerbliche Vermietung und Ferienwohnungen: R+V versichert nur private Vermietung zu Wohnzwecken
  • Bekannte Zahlungsprobleme: Wer erst versichert, wenn der Mieter schon im Rückstand ist, bekommt keinen Schutz
  • Schäden, die die Wohngebäudeversicherung abdeckt
  • Haftpflichtschäden Dritter: Dafür ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zuständig

Die wichtigsten Anbieter im Überblick

AnbieterProduktLeistungWartezeitBesonderheit
R+VSicherVermietenVersicherungssumme 10.000, 15.000 oder 20.000 €3 Monate bei Bestandsmietern, keine bei neuen MieternSelbstbeteiligung: drei Nettomonatsmieten
ARAGMietausfallschutz im Vermieter-Rechtsschutz6 oder 12 Monate Nettomiete samt Nebenkosten3 MonateSetzt den Vermieter-Rechtsschutz (Komfort oder Premium) voraus, ab rund 9 € im Monat je Wohneinheit zusätzlich
HUK-COBURGkeine Mietausfallversicherung——Bietet laut eigenem Ratgeber keine Police an, nur Mietausfall nach Sachschäden

Stand der Angaben: Anbieterseiten, abgerufen am 7. Oktober 2026. Beiträge, Summen und Bedingungen ändern sich; verbindlich ist immer das Angebot des Versicherers.

Voraussetzungen: ohne Bonitätsprüfung kein Vertrag

Die Anbieter wollen wissen, ob der Mieter zahlungsfähig ist. Bei R+V muss der Mieter in den letzten zwölf Monaten alle Pflichten erfüllt haben. Die Bonität weisen Sie über Einkommensnachweis, Wirtschaftsauskunft oder Bankbürgschaft nach. Das Mietverhältnis muss unbefristet und ungekündigt sein. Bei ARAG dürfen zum Abschluss keine Zahlungsstörungen bekannt sein.

Wer ohnehin eine Mieterselbstauskunft und eine Bonitätsprüfung einholt, hat die Unterlagen also schon in der Hand.

Ersetzt die Mietausfallversicherung die Mietkaution?

Nein. Die Mietkaution bleibt die erste Sicherheit. Laut HUK-Ratgeber müssen Sie sie zuerst zur Deckung heranziehen. Die Versicherung greift darüber hinaus, etwa bei einem Räumungsverfahren, das die Kaution (höchstens drei Nettokaltmieten) schnell aufzehrt. Zur Verwertung siehe Kaution verwerten bei Mietrückstand.

Was kostet eine Mietausfallversicherung?

Als Faustregel nennt der Vergleich von Vermieterwelt 60 bis 100 € pro Jahr und Wohneinheit. Das deckt sich mit der HUK-Angabe von rund 60 bis 100 € für reinen Mietausfallschutz. Umfangreichere Pakete mit Rechtsschutz und Sachschäden können bis zu 400 € im Jahr kosten. ARAG berechnet ab rund 9 € im Monat je Wohneinheit bis 15.000 € Bruttojahresmiete, zuzüglich des Rechtsschutz-Tarifs.

Bei R+V kommt die Selbstbeteiligung von drei Nettomonatsmieten hinzu. Bei einer Miete von 800 € sind das 2.400 €, die Sie im Schadensfall selbst tragen, unabhängig von der Kaution.

Für wen lohnt sich die Mietausfallversicherung?

Sinnvoll kann sie sein, wenn Sie:

  • von den Mieteinnahmen eines einzelnen Objekts abhängig sind, zum Beispiel wegen einer laufenden Finanzierung
  • mehrere Objekte besitzen und das Ausfallrisiko bündeln möchten
  • keine Rücklage für ein monatelanges Räumungsverfahren haben

Weniger sinnvoll ist sie, wenn eine Rücklage für mehrere Monatsmieten vorhanden ist und das Objekt bonitätsstarke Mieter hat. Dann übersteigen Beitrag und Selbstbeteiligung oft den erwarteten Schaden.

Die beste Vorsorge bleibt die Mieterauswahl. Was bei einem Zahlungsausfall zu tun ist, steht im Beitrag Was tun bei Mietnomaden?.

Häufige Fragen

Ist die Mietausfallversicherung dasselbe wie eine Mietkautionsversicherung?

Nein. Die Mietkautionsversicherung (Kautionsbürgschaft) schließt der Mieter ab und ersetzt die Barkaution. Die Mietausfallversicherung schließt der Vermieter ab und schützt ihn vor Mietrückständen und Folgeschäden.

Zahlt die Versicherung auch bei einem einzelnen verspäteten Monat?

In der Regel nicht. Die Policen setzen Mietrückstände voraus, die sich nach einer schriftlichen Zahlungsaufforderung nicht erledigen. Bei Bestandsmietern gilt zudem meist eine Wartezeit von drei Monaten.

Kann ich die Versicherung abschließen, wenn der Mieter schon im Rückstand ist?

Nein. Bereits bekannte Zahlungsstörungen sind ausgeschlossen. Außerdem verlangen die Anbieter in der Regel eine Bonitätsprüfung des Mieters, zum Beispiel über Einkommensnachweise oder eine Wirtschaftsauskunft.

Muss ich als Vermieter eine Mietausfallversicherung haben?

Nein, es besteht keine gesetzliche Pflicht. Sie ist eine freiwillige Zusatzabsicherung. Ob sie sich lohnt, hängt davon ab, wie stark Sie auf die Mieteinnahmen angewiesen sind.

Quellen: Anbieterseiten von R+V und ARAG, HUK-Ratgeber sowie Vergleich von Vermieterwelt, abgerufen am 7. Oktober 2026.


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