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Garagenmietvertrag kostenlos erstellen

Angaben eintragen, fertigen Vertrag ausdrucken oder als PDF speichern. Der Generator erstellt bewusst einen eigenständigen Vertrag über Garage oder Stellplatz — getrennt vom Wohnungsmietvertrag. Genau daran hängt die kurze Kündigungsfrist ohne Kündigungsgrund.

Kostenlos, ohne AnmeldungGarage, Stellplatz, CarportDruck oder PDFKeine Datenspeicherung

Garagenmietvertrag-Generator

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Miete und Kaution
Nutzungsregeln

Ihr Mietvertrag erscheint hier, sobald Sie die Felder ausfüllen.

Ihre Eingaben werden nicht gespeichert, nicht an einen Server übertragen und nicht ausgewertet — der Vertrag entsteht ausschließlich lokal in Ihrem Browser. Das Ergebnis ist ein Mustervertrag für den Regelfall und ersetzt im Einzelfall keine rechtliche Beratung.

In drei Schritten zum fertigen Vertrag

  1. Parteien und Stellplatz eintragen

    Namen und Anschriften beider Seiten sowie Art, Lage und Nummer des Stellplatzes. Die genaue Bezeichnung verhindert später Streit darüber, welcher Platz gemeint war.

  2. Miete, Laufzeit und Regeln festlegen

    Monatsmiete, optionale Kaution und ob Sie Umsatzsteuer ausweisen. Bei Bedarf lassen sich Laden von E-Fahrzeugen und Winterdienst als eigene Klauseln ergänzen.

  3. Zweifach drucken und unterschreiben

    Beide Seiten unterschreiben je ein Exemplar. Im Druckdialog lässt sich statt eines Druckers auch „Als PDF speichern" wählen.

Die wichtigste Entscheidung: ein Vertrag oder zwei?

Ob Stellplatz und Wohnung in einem Mietvertrag oder in zwei getrennten Verträgen geregelt werden, bestimmt fast alles Weitere.

Einheitlicher Vertrag. Steht der Stellplatz in derselben Urkunde wie die Wohnung, gehen Gerichte regelmäßig von einem einheitlichen Mietverhältnis aus. Folge: Es gilt durchgehend das Wohnraummietrecht — mit seinen strengen Kündigungsschutzvorschriften. Der Stellplatz lässt sich dann nicht isoliert kündigen, weder vom Vermieter noch vom Mieter. Auch eine Mieterhöhung nur für den Stellplatz ist nicht möglich; er geht in der Gesamtmiete auf.

Getrennte Verträge. Wird über den Stellplatz ein eigenständiger Vertrag geschlossen, handelt es sich um die Miete einer sonstigen Sache. Hier gilt die kurze Kündigungsfrist des § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB: spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats — und das ohne dass ein Kündigungsgrund erforderlich wäre.

MerkmalIm WohnungsmietvertragEigenständiger Vertrag
Anwendbares RechtWohnraummietrechtMiete einer sonstigen Sache
Kündigungsgrund nötigJa (Vermieterseite)Nein
Kündigungsfristgestaffelt bis 9 Monate§ 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB
Isoliert kündbarNeinJa
Mietpreisbremse / KappungsgrenzeJa, über die WohnungsmieteNein
Kautionzählt zur Nettokaltmiete nach § 551 BGBfrei vereinbar, üblich 1–3 Monatsmieten
Umsatzsteuersteuerfrei als Nebenleistunggrundsätzlich pflichtig, § 4 Nr. 12 S. 2 UStG

Für Vermieter, die sich Spielraum erhalten wollen, ist die getrennte Gestaltung deutlich attraktiver. Wichtig dabei: Die bloße Verwendung zweier Formulare genügt nicht immer. Werden beide Verträge am selben Tag mit derselben Person über Objekte auf demselben Grundstück geschlossen, kann ein Gericht trotzdem eine Einheit annehmen. Wer die Trennung ernst meint, sollte sie auch inhaltlich durchhalten: eigene Laufzeit, eigene Kündigungsregelung, gesonderte Zahlung.

Gibt es eine Pflicht, Stellplätze bereitzustellen?

Nein. Eine allgemeine Pflicht des Vermieters, Mietern Parkraum anzubieten, existiert nicht. Ein Anspruch entsteht ausschließlich aus dem Mietvertrag.

Häufig verwechselt wird das mit den Stellplatzpflichten des Baurechts: Die Landesbauordnungen verlangen bei Neubauten oft den Nachweis einer bestimmten Zahl von Stellplätzen. Diese Pflicht besteht aber gegenüber der Baubehörde, nicht gegenüber den späteren Mietern. Aus ihr lässt sich kein individueller Anspruch auf einen Platz ableiten.

Ebenso wenig entsteht ein Anspruch dadurch, dass ein Mieter jahrelang geduldet auf dem Hof geparkt hat. Reine Duldung begründet in aller Regel kein Dauerrecht — allerdings sollte ein Vermieter, der die Praxis beenden will, das ausdrücklich und mit angemessener Vorlaufzeit ankündigen.

Was darf ein Stellplatz kosten?

Für Stellplätze gibt es keine Mietpreisbremse und keine Kappungsgrenze — jedenfalls dann nicht, wenn sie über einen eigenständigen Vertrag vermietet werden. Der Preis ist frei verhandelbar und richtet sich nach dem örtlichen Markt.

Anders sieht es aus, wenn der Stellplatz Teil des Wohnungsmietvertrags ist: Dann fließt er in die Wohnungsmiete ein und unterliegt denselben Grenzen wie diese. Wer eine Erhöhung plant, muss sie also über die Regeln der Mieterhöhung begründen.

Bei der Preisfindung hilft ein Blick auf vergleichbare Angebote im Umkreis. Tiefgaragen- und Garagenstellplätze liegen dabei regelmäßig deutlich über Außenstellplätzen, weil sie Witterungsschutz und in der Regel auch besseren Diebstahlschutz bieten.

Umsatzsteuer: der oft übersehene Punkt

Die Vermietung von Grundstücken ist nach § 4 Nr. 12 UStG umsatzsteuerfrei. Für Plätze zum Abstellen von Fahrzeugen macht das Gesetz in Satz 2 aber ausdrücklich eine Ausnahme: Sie sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.

Zwei Einschränkungen entschärfen das für die meisten privaten Vermieter:

Relevant wird die Steuerpflicht damit vor allem dann, wenn Stellplätze isoliert an Dritte vermietet werden, die nicht zugleich Wohnungsmieter sind — etwa bei einer Garage, die an einen Nachbarn geht. Wer mehrere solcher Plätze vermietet, sollte die Umsatzgrenzen im Blick behalten. Im Generator oben steuert die Auswahl unter „Miete und Kaution", ob der Vertrag die Miete mit oder ohne Umsatzsteuerausweis ausweist.

Kaution für den Stellplatz

Auch für einen separat vermieteten Stellplatz kann eine Sicherheit vereinbart werden. Die Begrenzung auf drei Nettokaltmieten aus § 551 BGB gilt allerdings nur für Wohnraum. Bei einem eigenständigen Stellplatzvertrag greift diese Obergrenze nicht unmittelbar — üblich und angemessen sind in der Praxis dennoch ein bis drei Monatsmieten.

Ist der Stellplatz Teil des Wohnungsmietvertrags, zählt seine Miete zur Nettokaltmiete und erhöht damit die zulässige Kautionshöhe entsprechend. Wie eine Kaution anzulegen ist, steht unter Mietkaution anlegen; wer sie anlegen muss, klärt Wer legt die Mietkaution an.

Haftung und Verkehrssicherung

Der Vermieter schuldet einen verkehrssicheren Zustand der Fläche: standsichere Garagentore, ausreichende Beleuchtung in der Tiefgarage, geräumte und gestreute Zuwege im Winter. Für Schäden am abgestellten Fahrzeug haftet er dagegen grundsätzlich nicht — weder für Diebstahl noch für Beschädigungen durch Dritte. Eine Bewachungspflicht besteht nicht, und ein Stellplatzvertrag ist kein Verwahrvertrag.

Sinnvoll ist eine klare Regelung darüber, was auf dem Platz erlaubt ist. Die Lagerung von Gegenständen in Garagen ist je nach Landesbauordnung eingeschränkt, weil Garagen bauordnungsrechtlich dem Abstellen von Fahrzeugen dienen. Auch das Laden von Elektrofahrzeugen gehört ausdrücklich geregelt — der Generator oben blendet dafür auf Wunsch eine eigene Klausel ein.

Was der erzeugte Vertrag regelt

Quellen

Häufige Fragen

Warum ein eigener Vertrag statt einer Klausel im Wohnungsmietvertrag?
Weil davon fast alles Weitere abhängt. Steht der Stellplatz in derselben Urkunde wie die Wohnung, gehen Gerichte regelmäßig von einem einheitlichen Mietverhältnis aus — dann gilt durchgehend Wohnraummietrecht, der Stellplatz lässt sich nicht isoliert kündigen und die Miete dafür unterliegt denselben Grenzen wie die Wohnungsmiete. Bei einem eigenständigen Vertrag gilt dagegen die kurze Frist des § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB, und zwar ohne Kündigungsgrund.
Genügt es, einfach zwei Formulare zu unterschreiben?
Nicht immer. Werden beide Verträge am selben Tag mit derselben Person über Objekte auf demselben Grundstück geschlossen, kann ein Gericht trotzdem eine wirtschaftliche Einheit annehmen. Wer die Trennung ernst meint, sollte sie inhaltlich durchhalten: eigene Laufzeit, eigene Kündigungsregelung, gesonderte Zahlung — idealerweise auch zeitlich versetzt abgeschlossen.
Welche Kündigungsfrist gilt für einen Stellplatzvertrag?
Bei einem eigenständigen Vertrag gilt § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB: Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich — anders als bei Wohnraum.
Muss ich auf die Stellplatzmiete Umsatzsteuer ausweisen?
Die Vermietung von Plätzen zum Abstellen von Fahrzeugen ist nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG von der Steuerbefreiung ausgenommen, also grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Zwei Einschränkungen entschärfen das: Wird der Stellplatz als Nebenleistung zusammen mit einer Wohnung an denselben Mieter vermietet, teilt er deren Steuerfreiheit. Und wer unter den Grenzen des § 19 UStG bleibt, erhebt als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer. Relevant wird die Steuerpflicht vor allem bei isolierter Vermietung an Dritte.
Darf ich für einen Stellplatz eine Kaution verlangen?
Ja. Die Begrenzung auf drei Nettokaltmieten aus § 551 BGB gilt nur für Wohnraum und greift bei einem eigenständigen Stellplatzvertrag nicht unmittelbar. Üblich und angemessen sind in der Praxis ein bis drei Monatsmieten. Ist der Stellplatz Teil des Wohnungsmietvertrags, zählt seine Miete zur Nettokaltmiete und erhöht die dort zulässige Kautionshöhe entsprechend.
Hafte ich als Vermieter für Schäden am abgestellten Fahrzeug?
In der Regel nicht. Sie schulden einen verkehrssicheren Zustand der Fläche — standsichere Tore, ausreichende Beleuchtung, geräumte Zuwege. Für Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte haften Sie grundsätzlich nicht: Ein Stellplatzvertrag ist kein Verwahrvertrag, eine Bewachungspflicht besteht nicht.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Der Vertrag entsteht ausschließlich in Ihrem Browser — es werden keine Daten an einen Server übertragen, gespeichert oder ausgewertet.
Kann ich den Vertrag als PDF speichern?
Ja — im Druckdialog des Browsers lässt sich statt eines Druckers auch "Als PDF speichern" auswählen. Gedruckt wird nur der Vertrag, nicht die Seite drumherum.

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