Darf der Vermieter die Kaution aufs Tagesgeld legen?

Tagesgeld zahlt derzeit deutlich mehr als jedes Kautionskonto. Da liegt die Frage nahe, ob ein Vermieter die Kaution nicht einfach dort parken darf. Die Antwort: Ja, aber nur auf einem eigenen, als Kautionskonto gekennzeichneten Konto, nicht auf dem gewöhnlichen Tagesgeld, auf dem auch das eigene Geld liegt. Und die Zinsen gehören vollständig dem Mieter. Dieser Artikel zeigt, was das Gesetz verlangt, was ein Tagesgeld-Kautionskonto in der Praxis bringt und wo es hakt.
Die kurze Antwort: Das Gesetz verbietet kein Tagesgeld. § 551 Abs. 3 BGB schreibt keine bestimmte Kontoform vor, sondern drei Bedingungen: Die Kaution liegt bei einem Kreditinstitut, sie ist getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt, und sie wird mindestens zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz verzinst. Ob ein Konto „Tagesgeld”, „Sparkonto” oder „Kautionskonto” heißt, ist für das Gesetz zweitrangig. Es kommt darauf an, dass diese Bedingungen erfüllt sind.
Was das Gesetz verlangt
Der Wortlaut des § 551 Abs. 3 BGB enthält drei Punkte, die für die Tagesgeld-Frage zählen:
- Anlage bei einem Kreditinstitut. Tagesgeld bietet jede Bank an, die Bedingung ist also kein Hindernis.
- Zinssatz mindestens wie bei Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Das ist eine Untergrenze im Sinne eines üblichen Marktzinses. Der Bundesbank-Referenzwert lag 2025 bei 0,69 %, ein Tagesgeld mit 4 % liegt deutlich darüber.
- Trennung vom Vermögen des Vermieters. Die Kaution muss im Fall einer Pfändung oder Insolvenz des Vermieters dem Mieter zugeordnet werden können. Das ist der Punkt, an dem gewöhnliches Tagesgeld in der Regel scheitert.
Dazu kommt Satz 3 der Vorschrift: Die Erträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Abweichungen zum Nachteil des Mieters sind nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam, auch wenn sie im Mietvertrag stehen.
Der Haken: Tagesgeld ist nicht gleich Kautionskonto
Der Unterschied liegt nicht im Produkt, sondern in der Kontoführung. Zwei Konten können beide „Tagesgeld” heißen und rechtlich etwas völlig anderes sein:
| Gewöhnliches Tagesgeld des Vermieters | Tagesgeld als Kautionskonto | |
|---|---|---|
| Kontoinhaber | der Vermieter | der Vermieter, als Treuhandkonto gekennzeichnet |
| Wirtschaftlich berechtigt | der Vermieter | der Mieter |
| Vermischung mit eigenem Geld | ja, möglich | nein |
| Schutz bei Pfändung oder Insolvenz des Vermieters | nicht gegeben | Kaution lässt sich dem Mieter zuordnen |
| Erfüllt § 551 Abs. 3 BGB | nein | ja, bei entsprechender Kennzeichnung |
| Verfügbar bei der Bank | überall | nur bei Banken, die Treuhandkonten für Mietkautionen führen |
Ein Vermieter, der die Kaution auf sein privates Tagesgeld legt, verstößt damit gegen das Trennungsgebot, selbst wenn er den Zins ehrlich weitergibt. Wie sich das auswirkt, zeigt der Artikel zur Kaution über das Vermieterkonto als Durchlaufposten.
Das Zweite: Viele der bekannten Tagesgeld-Angebote mit Spitzenzins gibt es nur für Privatkunden auf eigenen Namen. Treuhandkonten für fremde Gelder führen sie oft gar nicht. Wer das Tagesgeld mit dem besten Zins sucht, findet das Kautionskonto dort meist nicht, und umgekehrt zahlen die Banken mit Kautionskonten (siehe Vergleich der Mietkautionskonten) gegenwärtig nur Bruchteile davon.
Rechenbeispiel: Was 4 % auf die Kaution bedeuten
Angenommen, eine Kaution beträgt 3.000 Euro (drei Nettokaltmieten). Die Zinsen werden jährlich gutgeschrieben und mitverzinst, die Angaben gelten vor Steuern und sind ein Rechenbeispiel, keine Prognose.
| Zinssatz | Zinsen im 1. Jahr | Zinsen nach 3 Jahren | Kaution nach 3 Jahren |
|---|---|---|---|
| 0,1 % (typisches Kautionskonto) | 3,00 € | 9,01 € | 3.009,01 € |
| 0,69 % (Bundesbank-Referenzzins 2025) | 20,70 € | 62,53 € | 3.062,53 € |
| 4,0 % (Beispiel Tagesgeld) | 120,00 € | 374,59 € | 3.374,59 € |
Der Abstand ist spürbar: Bei 4 % bringt dieselbe Kaution in drei Jahren rund 365 Euro mehr als bei 0,1 %. Das Geld gehört dem Mieter und steht am Ende des Mietverhältnisses zur Auszahlung bereit. Für den Vermieter ist der Zinsvorteil dagegen kein Gewinn, sondern er hat nur den Aufwand und die Verantwortung für die richtige Kontoführung.
Auf welchem Niveau die Kautionskonten tatsächlich liegen, zeigt der Kautionszins-Index: Die erfassten Angebote liegen zwischen 0,01 % und 1,0 %, der Median im Bereich von 0,1 bis 0,2 % (Stand 15.10.2026). Das 4-%-Tagesgeld ist also kein Vergleichswert für ein Kautionskonto, sondern ein anderes Produkt. Wie sich variable Zinsen über die Laufzeit auswirken, rechnet Fester oder variabler Zins auf die Mietkaution vor.
Weitere Fallen beim Tagesgeld
- Lockzins. Viele Tagesgeldkonten zahlen den Spitzenzins nur für Neukunden und nur für wenige Monate. Danach fällt er auf das Normalniveau. Bei einer Kaution, die über Jahre liegt, ist der Aktionszins wenig aussagekräftig.
- Variabler Zins. Die Bank kann ihn jederzeit ändern, bei Tagesgeld oft mit wenigen Tagen Vorlauf. Der Zins von heute ist nicht der Zins von morgen.
- Verfügbarkeit. Der Vorteil von Tagesgeld ist die tägliche Verfügbarkeit. Für den Vermieter ist sie bei der Kaution weniger wichtig als die Trennung vom eigenen Vermögen. Gerade bei Treuhandkonten verlangen Banken zudem oft eine Freigabe durch beide Seiten.
- Einlagensicherung. Die gesetzliche Sicherung beträgt 100.000 Euro je Kunde und Bank. Beim Treuhandkonto kommt es auf die Kontogestaltung an, welche Person als Berechtigter erfasst ist. Mehr dazu in Einlagensicherung bei der Mietkaution.
- Steuer. Die Zinsen gehören dem Mieter und sind von ihm zu versteuern, auch wenn das Konto auf den Vermieter läuft. Der Vermieter sollte dem Mieter deshalb jährlich Zinsen und einbehaltene Steuer mitteilen. Zum Freistellungsauftrag: Freistellungsauftrag für Zinsen auf die Mietkaution.
Der bessere Weg zum höheren Zins: Der Mieter legt selbst an
Wer als Mieter 4 % statt 0,1 % erreichen möchte, braucht den Vermieter nicht zu überreden, sein Tagesgeld zu wechseln. § 551 Abs. 3 Satz 2 BGB erlaubt den Vertragsparteien ausdrücklich, eine andere Anlageform zu vereinbaren. Der Mieter legt die Kaution dann auf einem Konto seiner Wahl an und verpfändet es an den Vermieter. Ob eine Bank für solche Verpfändungen ein Tagesgeld anbietet, ist eine Frage des Einzelfalls, bei vielen Direktbanken ist es nicht vorgesehen. Die Vereinbarung ist nur einvernehmlich möglich. Der Ablauf steht in Mein Mieter möchte die Kaution anlegen: ist das zulässig?.
Ein Vermieter, der die Kaution verzinst sehen will, ohne sich um Konten zu kümmern, findet in der Anleitung zum Anlegen der Mietkaution die Wege im Überblick. Die Unterschiede zwischen Tages-, Fest- und Kündigungsgeld erklärt Festgeld, Tagesgeld oder Kündigungsgeld.
Fazit
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Ist Tagesgeld als Anlageform verboten? | Nein |
| Darf es das private Tagesgeld des Vermieters sein? | Nein, wegen der fehlenden Trennung vom Vermögen |
| Darf es ein Tagesgeld als Kautionskonto sein? | Ja, wenn die Bank ein Treuhandkonto dafür führt |
| Wem gehören die höheren Zinsen? | Vollständig dem Mieter |
| Wie kommt der Mieter an 4 %? | Eigene Anlage mit Verpfändung, wenn beide zustimmen |
Darf der Vermieter die Mietkaution aufs Tagesgeld legen?
Ja, wenn das Konto von seinem übrigen Geld getrennt und als Kautionskonto geführt wird und mindestens der übliche Zins für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist gezahlt wird. Das gewöhnliche Tagesgeld des Vermieters genügt nicht.
Wem gehören die Zinsen, wenn das Tagesgeld 4 Prozent zahlt?
Dem Mieter, vollständig. Die Erträge erhöhen die Sicherheit und werden am Ende des Mietverhältnisses mit der Kaution ausgezahlt.
Darf die Kaution auf dem privaten Tagesgeldkonto des Vermieters liegen?
Nicht, wenn dort auch eigenes Geld liegt. Die Kaution muss getrennt vom Vermögen des Vermieters angelegt werden.
Muss der Vermieter das Tagesgeld mit dem besten Zins suchen?
Nein. Das Gesetz nennt den üblichen Zins für dreimonatige Spareinlagen als Maßstab. Wählt er eine besser verzinste Anlage, gehören die höheren Erträge dem Mieter.
Wie sicher ist die Kaution auf einem Tagesgeldkonto?
Die gesetzliche Einlagensicherung greift bis 100.000 Euro je Kunde und Bank. Entscheidend ist, dass das Konto als Kautionskonto mit dem Mieter als wirtschaftlich Berechtigtem geführt wird.
Quellen
- Primärquelle § 551 BGB, Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — Bundesministerium der Justiz; Anlagepflicht, Trennungsgebot, Erträge, Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen, abgerufen am 28.10.2026
- Sekundärquelle Zinssätze für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist — Deutsche Bundesbank; Jahresdurchschnitt 2025: 0,69 %, abgerufen am 25.09.2026
- Sekundärquelle Kautionszins-Index — mietkautionskonto.info; Spanne und Median der erfassten Kautionskonten, Stand 15.10.2026