Die Miete ist nur der Anfang. Wer zum ersten Mal auszieht, muss beim Einzug auf einen Schlag Kaution, erste Miete, Umzug und Grundausstattung bezahlen. Dieser Artikel rechnet am Beispiel eines WG-Zimmers und einer 1-Zimmer-Wohnung durch, was zusammenkommt, wie sich die Kaution ohne Elterngeld stemmen lässt und welche Hilfen es gibt.
Die Kosten beim Einzug im Überblick
| Posten | Wann fällig | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Mietkaution | zu Mietbeginn, in drei Raten möglich | höchstens drei Nettokaltmieten, § 551 BGB |
| Erste Miete | spätestens bis zum dritten Werktag des Monats, § 556b BGB | Warmmiete: Kaltmiete plus Betriebskostenvorauszahlung |
| Umzug | rund um den Einzug | Transporter und Helfer oder Umzugsfirma |
| Erstausstattung | rund um den Einzug | Bett, Küche, Lampen, Haushaltswaren, oft gebraucht kaufbar |
| Maklerprovision | bei Vermittlung | nur, wenn der Mieter den Makler beauftragt hat |
| Strom, Internet | ab Einzug | Verträge vor dem Einzug abschließen, damit nichts abgeschaltet bleibt |
| Rundfunkbeitrag | ab Einzug | 18,36 Euro monatlich pro Wohnung, nicht pro Person |
| Abstand oder Ablöse | bei Übernahme von Möbeln oder Küche | frei verhandelt, siehe Ablöse und Abstandszahlung |
Die Beispielrechnung: WG-Zimmer und 1-Zimmer-Wohnung
Annahmen (eigene Annahmen, keine Statistik): WG-Zimmer mit 300 Euro Kaltmiete und 80 Euro Betriebskosten, 1-Zimmer-Wohnung mit 500 Euro Kaltmiete und 150 Euro Betriebskosten. Umzug mit gemietetem Transporter und Helfern, Erstausstattung aus Mischung von neu und gebraucht (im WG-Zimmer nur Bett und Regal, in der Wohnung Grundausstattung mit Küche).
| Posten beim Einzug | WG-Zimmer | 1-Zimmer-Wohnung |
|---|---|---|
| Kaution (drei Nettokaltmieten) | 900 € | 1.500 € |
| Erste Miete (Warmmiete) | 380 € | 650 € |
| Umzug (Annahme) | 100 € | 200 € |
| Erstausstattung (Annahme) | 300 € | 1.500 € |
| Summe bei voller Kaution | 1.680 € | 3.850 € |
| Summe bei Kaution in Raten (erste Rate: 300 € bzw. 500 €) | 1.080 € | 2.850 € |
| Summe ohne Barkaution (Bürgschaft statt Kaution, wenn der Vermieter zustimmt) | 780 € | 2.350 € |
Was das Beispiel zeigt: Zwischen der teuersten und der günstigsten Zahlweise liegen beim WG-Zimmer 900 Euro, bei der Wohnung 1.500 Euro, also genau die Kaution. Gespart ist sie damit nicht: Raten und Bürgschaft verschieben sie nur zeitlich oder auf Dritte. Sie entscheiden aber darüber, ob man ohne Elterngeld in die Wohnung kommt. Die zulässige Höhe für die eigene Miete rechnet der Mietkautionsrechner aus.
Und danach: die laufenden Kosten
Für die 1-Zimmer-Wohnung aus dem Beispiel kommen jeden Monat neben der Warmmiete von 650 Euro hinzu: Strom und Internet (Annahme: 40 und 30 Euro) sowie der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro. Zusammen sind das rund 738 Euro im Monat, ohne Lebensmittel, Handy, Versicherungen und Mobilität. Die Wohnkosten im Sinne der Eurostat-Statistik (Warmmiete und Strom, 690 Euro) überschreiten die 40-Prozent-Schwelle, wenn das verfügbare Einkommen unter 1.725 Euro liegt. Mehr dazu im Abschnitt zu den Eurostat-Daten.
Die Kaution: Wie viel, wie zahlen, was sonst möglich ist
Die gesetzlichen Grundlagen sind kurz: Die Kaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen, Mieter dürfen sie in drei gleichen Monatsraten zahlen, und der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen. Die Erklärung dazu steht im Artikel § 551 BGB: Mietkaution erklärt.
Wer die Summe nicht auf einmal hat, hat im Wesentlichen fünf Wege:
- Die gesetzliche Ratenzahlung. Kostet nichts und braucht keine Zustimmung des Vermieters. Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig. Details und Folgen bei Zahlungsverzug: Ratenzahlung Mietkaution.
- Eine Mietkautionsversicherung oder Bürgschaft. Statt der Summe zahlt man eine jährliche Prämie. Anbieter und Konditionen im Vergleich der Kautionsbürgschaften.
- Die Elternbürgschaft. Die Eltern bürgen, der Vermieter muss zustimmen, und die Eltern haften. Was in die Erklärung gehört, steht in Mietbürgschaft der Eltern. Eine kostenlose Vorlage gibt es auf mietkautionsbuergschaft.info.
- Ein Kautionskredit. Möglich, aber mit Zinsen verbunden und nur eine Notlösung: Mietkaution per Kredit finanzieren.
- Das Jobcenter. Wer Bürgergeld bezieht, kann die Kaution in der Regel als Darlehen übernommen bekommen (§ 22 Abs. 6 SGB II). Die Übernahme sollte vor Abschluss des Mietvertrags beantragt werden.
Wohngeld deckt die Kaution nicht, das Glossar erklärt, warum: Wohngeld. Für Studierende gibt es Besonderheiten: Mietkaution für Studenten. Wer in eine WG zieht, findet die Besonderheiten bei WG-Kautionskonto: Mehrere Mieter, ein Konto und WG-Mietvertrag mit mehreren Hauptmietern.
Umzug und Erstausstattung realistisch kalkulieren
Die Posten, an denen sich am meisten sparen lässt, sind die, die man selbst steuert:
- Umzug. Ein selbst organisierter Umzug mit Transporter und Freunden kostet ein Bruchteil einer Umzugsfirma. Preisbeispiele und Umzugsarten stehen im Vergleich der Umzugsunternehmen.
- Erstausstattung. Bett, Kühlschrank und Küche sind die teuren Dinge. Gebrauchtmärkte, Weitergabe in der Familie und die Übernahme der Küche vom Vormieter (Ablöse prüfen) senken die Summe deutlich.
- Beim Jobcenter-Bezug kann ein Anspruch auf Leistungen für die Erstausstattung der Wohnung bestehen. Das ist eine Einzelfallentscheidung und sollte vor dem Kauf beantragt werden.
- Übergabeprotokoll nicht vergessen. Das Protokoll und Fotos beim Einzug sind kostenlos und schützen beim Auszug die Kaution: Wohnungsübergabeprotokoll: Checkliste und Vorlage.
Strom, Internet, Rundfunkbeitrag, Anmeldung
- Strom sollte vor dem Einzug angemeldet sein, sonst läuft man in die Grundversorgung. Wie das beim Mieterwechsel abläuft, steht in Strom beim Mieterwechsel.
- Internet hat oft Vorlaufzeiten von Wochen. Wer rechtzeitig bestellt, vermeidet Doppelkosten für Mobilfunk-Notlösungen.
- Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro im Monat pro Wohnung und ist ab Einzug zu zahlen. In einer WG zahlt die Wohnung einmal, nicht jeder Mitbewohner.
- Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt verlangt die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.
Hilfen: Was es gibt, was sich ausschließt
BAföG. Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhalten derzeit eine Wohnkostenpauschale von 380 Euro. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/8405) sieht vor, sie zum Sommersemester 2027 auf 440 Euro zu erhöhen. Der Entwurf ist noch nicht beschlossen. Aktuelle Werte stehen auf bafög.de und im Bescheid des BAföG-Amts.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Auszubildende, die nicht bei den Eltern wohnen können, bekommen von der Agentur für Arbeit unter Umständen einen Zuschuss. Der Unterkunftsbedarf wird als Pauschale ohne Nachweis der tatsächlichen Miete angesetzt. Die genaue Höhe steht im Bescheid, weil Ratgeber unterschiedliche Beträge nennen und der Anspruch vom eigenen und vom Elterneinkommen abhängt.
Wohngeld. Wohngeld bekommt in der Regel nicht, wer dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder BAB hat, auch wenn er die Leistung nicht beantragt hat. Ausnahmen gibt es unter anderem bei nicht förderfähiger Ausbildung, überschrittener Altersgrenze oder wenn BAföG nur als Darlehen gewährt wird. BAföG, BAB und Wohngeld enthalten jeweils einen Wohnkostenanteil und werden daher nicht nebeneinander gezahlt. Im Zweifel entscheidet die örtliche Wohngeldstelle.
Rundfunkbeitrag. Empfänger von BAföG oder BAB, die nicht bei den Eltern wohnen, können sich befreien lassen. Die Befreiung gilt nur für die eigene Person und nur für den Bewilligungszeitraum. Sie befreit eine WG nicht automatisch.
Bürgergeld. Wer Bürgergeld bezieht, hat eigene Regeln für Miete, Kaution und Erstausstattung. Die Übernahme sollte jeweils vor dem Vertragsabschluss beim Jobcenter angefragt werden.
Was die Eurostat-Daten dazu sagen
Wie stark Wohnkosten junge Menschen belasten, zeigt die Statistik im Datenartikel Junge Mieter unter Druck: Deutschland auf Platz 3 bei den Wohnkosten: In Deutschland leben 14,3 Prozent der 15- bis 29-Jährigen in Haushalten, die 40 Prozent oder mehr ihres verfügbaren Einkommens fürs Wohnen ausgeben, bei den 18- bis 24-Jährigen sind es 16,8 Prozent.
Zur Orientierung am Beispiel: Wer in der 1-Zimmer-Wohnung aus der Rechnung 650 Euro Warmmiete und etwa 40 Euro Strom zahlt, kommt auf 690 Euro Wohnkosten. Bei weniger als 1.725 Euro verfügbarem Monatseinkommen läge er über der 40-Prozent-Schwelle. Das ist eine grobe Rechnung, und Eurostat zählt die Wohnkosten haushaltsbezogen. Als Daumenregel taugt sie aber, bevor man einen Mietvertrag unterschreibt. Wie viel Miete zum eigenen Einkommen passt, rechnet Die richtige Mietentscheidung durch.
Vor dem Einzug: Die Reihenfolge, die Geld spart
- Monatsbudget rechnen, nicht nur die Miete: Warmmiete, Strom, Internet, Rundfunkbeitrag, Versicherungen.
- Unterlagen bereithalten. Einkommensnachweis und Selbstauskunft gehören zu jeder ernsthaften Bewerbung: Einkommensnachweis: Was Vermieter verlangen dürfen und Mieterselbstauskunft. Wer wenig Einkommen oder wenig Erfahrung hat, überzeugt mit einer Bürgschaft oder einem guten Auftritt: Bewerbung für eine Wohnung.
- Die Kaution klären, bevor der Mietvertrag unterschrieben ist: Raten, Bürgschaft oder Eltern. Ist die Zahlweise im Vertrag unklar, hilft die Rückfrage beim Vermieter.
- Das Übergabeprotokoll mit Fotos und Zählerständen beim Einzug anfertigen.
- Strom und Internet vor dem Einzug bestellen.
Wie belastbar sind die Zahlen?
- Die Beispielrechnung ist ein Modell. Kaution, erste Miete und Rundfunkbeitrag folgen aus Gesetz und Mietvertrag. Umzug, Erstausstattung, Strom und Internet sind eigene Annahmen. Sie sind bewusst niedrig bis mittel angesetzt, und jede Wohnung weicht ab.
- Förderwerte ändern sich. BAföG-Sätze, BAB-Beträge und Wohngeld werden angepasst. Der Stand der BAföG-Zahlen ist der Gesetzentwurf vom Oktober 2026, nicht ein beschlossenes Gesetz.
- Wohngeld, BAB und BAföG sind Einzelfallentscheidungen. Die Hinweise ersetzen keine Beratung durch die zuständige Stelle.
- Mietpreise regional. 300 Euro für ein WG-Zimmer oder 500 Euro für ein Apartment sind in vielen Großstädten unrealistisch niedrig. Wer teurer mietet, setzt höhere Werte ein: Die Kaution wächst mit der Kaltmiete.
Häufige Fragen
Wie viel Geld braucht man für die erste eigene Wohnung?
Das hängt von Miete, Ausstattung und Zahlungsweg der Kaution ab. In der Beispielrechnung dieses Artikels (Annahmen, keine Statistik) braucht ein WG-Zimmer mit 300 Euro Kaltmiete rund 1.700 Euro beim Einzug, bei Kautionszahlung in Raten rund 1.100 Euro. Eine 1-Zimmer-Wohnung mit 500 Euro Kaltmiete und einfacher Erstausstattung kommt auf rund 3.850 Euro, mit Ratenzahlung der Kaution auf rund 2.850 Euro.
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten, ohne Betriebskostenvorauszahlungen (§ 551 BGB). Mieter dürfen sie in drei gleichen Monatsraten zahlen: Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die weiteren zusammen mit den folgenden Mietzahlungen.
Kann ich die Kaution ohne Hilfe der Eltern aufbringen?
Ja, es gibt mehrere Wege: die gesetzliche Ratenzahlung, eine Mietkautionsversicherung oder Bürgschaft, einen Kautionskredit oder bei Bezug von Bürgergeld ein Darlehen vom Jobcenter. Eine Elternbürgschaft ist ein weiterer Weg, setzt aber voraus, dass der Vermieter sie akzeptiert.
Muss ich bei der Wohnungssuche eine Maklerprovision zahlen?
In der Regel nicht. Bei Mietwohnungen gilt das Bestellerprinzip: Die Provision zahlt, wer den Makler beauftragt hat. Hat der Vermieter beauftragt, darf er die Provision nicht auf den Mieter abwälzen (§ 2 WoVermRG).
Gibt es Wohngeld für Studierende und Auszubildende?
In der Regel nicht, wenn dem Grunde nach ein Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe besteht, auch wenn die Leistung nicht beantragt wurde. Ausnahmen gibt es etwa bei nicht förderfähiger Ausbildung oder wenn die Förderung nur als Darlehen gewährt wird. Im Zweifel entscheidet die örtliche Wohngeldstelle.
Muss ich in einer WG Rundfunkbeitrag zahlen?
Der Rundfunkbeitrag (18,36 Euro monatlich) wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Eine WG zahlt ihn also insgesamt einmal. Eine Befreiung etwa wegen BAföG gilt nur für die eigene Person und befreit nicht automatisch die ganze WG.
Quellen
- Primärquelle § 551 BGB – Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten — Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle § 556b BGB – Fälligkeit der Miete — Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle § 2 WoVermRG – Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung — Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle § 22 SGB II – Bedarfe für Unterkunft und Heizung — Bundesministerium der Justiz
- Primärquelle Gesetzentwurf zum 30. BAföG-Änderungsgesetz (Drucksache 21/8405), Wohnkostenpauschale und Bedarfssätze — Deutscher Bundestag, hib 800/2026 vom 08.10.2026
- Sekundärquelle Studium oder Ausbildung: Nicht alle müssen den Rundfunkbeitrag zahlen — Verbraucherzentrale Niedersachsen (Befreiung, WG-Regel)
- Sekundärquelle Rundfunkbeitrag 2026: Was Du über die Rundfunkgebühr wissen musst — Finanztip (Beitragshöhe 18,36 Euro pro Wohnung)
- Sekundärquelle Wohngeld-Merkblatt für Schüler, Auszubildende und Studierende (PDF) — Landeshauptstadt Wiesbaden (Ausschluss bei BAföG- und BAB-Anspruch)
- Primärquelle Housing cost overburden rate by age, sex and poverty status (ilc_lvho07a) — Eurostat, EU-SILC, Abruf 31.10.2026