Im Rahmen von Eigentumsgemeinschaften können zahlreiche Sonderregelungen getroffen werden, die sich auf die Ansprüche innerhalb der Gemeinschaft auswirken.So kann eine Eigentümerpartei beispielweise einen so genannten Sondereigentumsanteil erwerben. Dieser Sondereigentumsanteil sichert der Person alleiniges Nutzungsrecht an einer Wohnung oder anderen Räumen innerhalb der Gemeinschaft dar.

Solche speziellen Nutzungsrechte sind generell im Grundbuch zu vermerken und festzuhalten, um sie rechtlich abzusichern. Insbesondere gilt dies, wenn später neue Eigentümer in den Verbund kommen, die diese Rechte sonst eventuell nicht anerkennen würden.