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Als Vermieter hat man eine andere Sicht auf das Thema Mietkaution, als aus Sicht des Mieters. Der Mieter möchte in der Regel sein Konto so gut verzinst wie möglich angelegt haben und hierbei relativ wenig Aufwand erzeugen. Im Besten Fall soll dies der Vermieter für den Mieter übernehmen, lediglich finanziell aktive Mieter legen Ihr Mietkautionskonto selber an.

Die DKB Bank bietet für den Vermieter ein attraktives Paket (Vermieterpaket) an, welches die Verwaltung der Mietkautionen und deren Abrechnung wesentlich erleichtern. Dies ist unabhängig davon ob man eine einzelne Wohnung vermietet, ein Mehrfamilienhaus, oder mehrere Immobilien verwaltet.

Kommen sehr viele Immobilien, bzw. Mietverträge zum Einsatz, so lohnt ein Verwalterkonto – eine Lösung, welche eine Schnittstelle zwischen Mieter und Vermieter bietet. Ein Vermieterkonto ist nicht nur auf die Kaution beschränkt sondern bietet mehr Komfort und Funktionen, welche für den Vermieter wichtig sind.

DKB - Deutsche Kreditbank

Welche Vorteile bietet das Vermieterpaket?

Als Direktbank bietet die DKB Bank fast alle Dienstleistungen über das Internet-Banking an:

  • Konten einfach online eröffnen, per Onlinebanking verwalten und wieder schließen
  • Kostenlose Kautionskonten, beliebige Anzahl an Konten parallel eröffnen (seit 14. September 2022 nur 3€ Gebühr/Monat für Mietkonten und Instandhaltungsrücklagenkonten)
  • Einfache Einrichtung von mehreren Mietkautionskonten über das Onlinebanking
  • Überwachung der monatlichen Mieteinnahmen mit automatischer E-Mail Benachrichtigung
  • Online-Formulare für Mieter verfügbar
  • Zinszuweisung für Mieter online verfügbar mit PDF Bescheinigung
  • Schufa Online Abfrage von Mieterinteressenten (günstiger als die direkte Abfrage)
  • WEG Finanzierung und WEG Verwaltung bspw. für Instandhaltungsrücklagen oder andere Rücklagen
  • Unterjährige Abrechnung und Teilauszahlungen der Mietkautionen

Für Vermieter ist das Banking sehr stark vereinfacht, insbesondere der Service über das selbstständige Anlegen von mehreren neuen Mietkautionskonten in der Vermieterplattform im Online Banking empfinden viele Vermieter als große Erleichterung.

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Wie funktioniert das DKB Vermieterpaket?

Das DKB Vermieterpaket ist eine Verwaltungsoberfläche, welche zum DKB Girokonto dazu gebucht werden kann. Innerhalb der Verwaltungsoberfläche können weitere Konten eröffnet und verwaltet werden:

DKB Vermieterpaket

Anleitung für das DKB Vermieterpaket: Die Kontoeröffnung und Eröffnung des Vermieterpaketes ist denkbar einfach.

  1. Zunächst wird ein Girokonto, das DKB Girokonto benötigt, welches man als Vermieter anlegt.
  2. Das DKB Girokonto kann man als privater Vermieter online beantragen, die Identifikation erfolgt via Online-Ident/Video-Ident mit einer Webcam oder auf einem Smartphone mit Kamera oder per Post-Ident in einer Postfiliale.
  3. Nachdem das Konto eingerichtet wurde, kann man anschließend einfach über das Onlinebanking das Vermieterpaket beantragen.

Hierbei gilt lediglich zu beachten, dass angegeben werden muss wieviel Wohneinheiten man verwalten möchte, wenig später erhält man per Post die Zugangsdaten zur Verwalterplattform, auf welcher man nun zukünftig selber die Konten anlegen kann.

Hat man das Vermieterpaket aktiviert, gibt es im Onlinebanking die Möglichkeit der Mieterverwaltung – man hat hierfür als Vermieter einmal Zugangsdaten und kann hiermit alle Mieter auf einmal verwalten, ohne separate Zugangsdaten für jedes Konto zu nutzen.

DKB Vermieterpaket

Wurde das Vermieterpaket beantragt, so kann unter treuhand.dkb.de der Login erfolgen. Nun teilt sich die Mietverwaltung in 3 wesentliche Bereiche auf:

  • Kontoverwaltung
  • Umsatzmanager
  • Service- und Zusatzleistungen

In der Kontoverwaltung können nun weitere Konten hinzugefügt werden:

Vermieterpaket Kontoeröffnung

Ist das Vermieterpaket ein Mietkautionssammelkonto?

Ein Vermieterpaket kann die tägliche Arbeit des Vermieters wesentlich vereinfachen

Ein Vermieterpaket wird die tägliche Arbeit des Vermieters wesentlich vereinfachen

Laut Gesetz §551 BGB ist der Vermieter lediglich verpflichtet die Kaution getrennt vom übrigen Vermögen anzulegen. Ein Sammelkonto ist demnach möglich, jedoch ist die Verwaltung hierfür aufwändig. Der Zins muss separat für jeden Mieter berechnet und bei Auszug wieder ausgegeben werden.

Eine bessere Alternative ist die Übersicht einzelner Konten innerhalb eines „Verwaltungskontos“, wie bspw. von der DKB Bank angeboten. Somit ist das Vermieterpaket kein Sammelkonto für mehrere Mieter im klassischen Sinn, sondern ein übergeordnetes Verwaltungskonto, innerhalb welchem es möglich ist jeweils Unterkonto für die einzelnen Mieter anzulegen, diese werden treuhändisch als DKB Treuhandkonto geführt. Dadurch ist eine separate Abrechnung möglich und auch ein Ausweis der Zinsen und Steuern.

Hat man demnach mehrere Mieter die ein oder verschiedene Objekte mieten, und möchte für diese die Mietkaution bzw. das Mietkautionskonto rechtssicher anlegen, so ist das DKB Vermieterpaket hierfür ideal geeignet.

Wie funktioniert das Kautionskonto des Vermieterpakets für Mieter?

Als Mieter hat man ebenfalls ein Interesse daran, wie die Mietkaution hinterlegt wird, bzw. manche Mieter legen diese auch selbstständig auf ein Mietkautionskonto und verpfänden dieses an den Vermieter.

Kautionshinterlegung

Als Mieter hat man mit dem Vermieterpaket eine komfortable Situation, da der Vermieter die Mietkaution anlegt und der Mieter damit nichts weiter zu tun hat – im Gegenteil, der Mieter erhält jährlich eine PDF-Auswertung der Zinsentwicklung. Als Vermieter teil man dem Mieter die Kontodaten mit und kann die Kaution so direkt hinterlegen lassen, ohne Umweg über das Vermieterkonto.

DKB Vermieterpaket Optionen

Die DKB-Verwalterplattform für gewerbliche Vermieter

Häufig wird gefragt ob sich das DKB Vermieterpaket auch für gewerbliche Vermieter eignet. Die DKB Bank richtet sich mit dem DKB Vermieterpaket primär an private Vermieter, also Vermieter die eine kostenfreie Verwaltung der Finanzen rund um die Miete und Mietkaution Ihrer Mietwohnungen nutzen möchten.

Unabhängig davon bietet die DKB Bank jedoch auch eine Lösung für Geschäftskunden und Firmenkunden an, diese nennt sich dann DKB-Verwalterplattform und richtet sich an gewerblich tätige Immobilienverwalter, oder aber Vermieter, die Ihre Wohnungen im Rahmen einer Firmierung vermieten.

Diese Trennung erfolgt aufgrund der unterschiedlichen steuerlichen Regelungen. Hat man ein DKB Vermieterpaket und möchte dies in ein gewerbliches Verwalterkonto verändern, so ist ein Gespräch mit der DKB Bank direkt erforderlich, eine Umwandlung ist jedoch möglich.

Die Funktionen innerhalb der DKB Verwalterplattform sind größtenteils identisch mit denen des DKB Vermieterpakets, also alle Vorteile welche hier beschrieben sind, können ebenso von gewerblichen Vermietern genutzt werden.

Häufige Fragen zum DKB Vermieterpaket

Hat das Vermieterpaket einen Einfluss auf die Bonität des Vermieters?

Das Vermieterpaket enthält viele Unterkonten, bzw. kann beliebig viele Unterkonten für die eigenen Mieter beinhalten, wodurch die Frage nach der Bonität bzw. eines Schufa-Eintrags aufkommt. Dies ist für die Unterkonten nicht der Fall, unabhängig wieviele davon eingerichtet werden, das eigentliche Girokonto wodurch der Zugang eingerichtet wird, enthält einen kleinen Dispo-Rahmen - dies wird durch einen Eintrag im Schufa-Scoring vermerkt. Negativ wirkt sich dies jedoch nur auf das Scoring aus, wenn der Dispo-Rahmen ausgenutzt und nicht getilgt wird, was in den wenigsten Fällen vorkommt.

Wie kündigt man das DKB Vermieterpaket wieder?

Die Kündigung des DKB Vermieterpakets ist mit dem Girokonto verbunden gleichzeitig natürlich auch von den Unterkonten abhängig. Nur wenn keine Mietkautionen mehr verwaltet werden, und die Unterkonten ggf. bereits durch den Vermieter selbstständig geschlossen wurde, kann auch das DKB Girokonto inklusive Vermieterpaket gekündigt werden. Ein separates Kündigen des kostenfreien Vermieterpakets ist nicht notwendig, die Kündigung kann regulär per Post mit einem Standardschreiben erfolgen.

Wie kann man einzelne Kautionskonten auflösen?

Die Kündigung und Auflösung einzelner Unterkonten innerhalb des Vermieterpaketes erfolgt ebenfalls über das Onlinebanking. So kann man als Vermieter nach Erhalt der Verpfändungserklärung eine Teilauszahlung der Kautionssumme anordnen, welche dann auf das Konto des Begünstigten, also des Mieters, überwiesen wird. Aber auch die komplette Auflösung des Kautionskontos ist möglich, wenn keine Kosten mehr ausstehen und das Mietverhältnis beendet wurde, so wird das Unterkonto über das Onlinebanking aufgelöst und die Kautionssumme inklusive der angefallenen Zinsen auf das Konto des Mieters überwiesen. Der Vermieter hat hierbei die Option ein Konto anzugeben, auf welches die Kautionssumme überwiesen werden soll.

Ist das DKB Vermieterpaket als Gemeinschaftskonto möglich?

Hat man eine Ehegemeinschaft oder eine eheähnliche Gemeinschaft und wünscht Zugriff für mehrere Parteien, so spricht man von einem Gemeinschaftskonto, sobald das Konto nicht nur auf eine Einzelperson läuft. Beide Parteien oder Partner haben somit Zugriff und Einsicht in das Konto, dies ist bspw. auch bei einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) der Fall. Das DKB Vermieterpaket ist grundsätzlich erstmal nur ein Girokonto, welches sowohl als Einzelkonto, als auch als Gemeinschaftskonto eingerichtet werden kann. Richtet der Mieter sein Kautionskonto selber ein und verpfändet es an den Vermieter (also ohne Vermieterpaket), so ist hierbei ebenfalls ein Gemeinschaftskonto möglich.

Was kostet das DKB Vermieterpaket?

Seit September 2022 berechnet die DKB Bank für Führung von Mietkonten und für Instandhaltungsrücklagenkonten 3 Euro/Monat. Die Kautionskonten im DKB Vermieterpaket bleiben kostenfrei. Die Einrichtung kann man direkt online vollziehen, hierbei kann man zunächst das DKB Girokonto einrichten und anschließend über den Servicebereich das DKB Vermieterpaket aktivieren.

Wo kann man sich im DKB Vermieterpaket einloggen?

Das Vermieterpaket ist ein reguläres Servicepaket der DKB Bank mit verschiedenen Funktionen, die im Onlinebanking integriert wurden. Die Zugangsdaten zu https://treuhand.dkb.de/ werden per Post durch die DKB Bank zugeschickt. Fragen rund um das DKB Vermieterpaket kann man auch telefonisch direkt bei der DKB von Montag - Freitag, 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 030 120 300 50 klären

Wie lange dauert es, bis das Vermieterpaket eingerichtet wurde?

Für das Vermieterpaket der DKB Bank wird zunächst ein DKB Girokonto benötigt - dieses kann man direkt online einrichten, die Einrichtung geht innerhalb weniger Minuten.

Nachdem das Konto beantragt wurde, erfolgt die Authentifizierung, entweder mittels Video-Ident direkt online, oder aber mit Post-Ident in der Post-Filiale. Wenn diese Authentifizierung bei der DKB Bank eingegangen ist, dauert es ca. noch 2-4 Werktage, bis die Unterlagen mit den Zugangsdaten inklusive Karten per Post ankommen.

Nun kann man sich mit den Zugangsdaten im Onlinebanking anmelden und das Vermieterpaket beantragen, hierbei erfolgt eine Freischaltung, diese dauert in der Regel auch 1-2 Werktage. Insgesamt muss man somit also je nach Antragsform und Bearbeitungsstand ca. 2 Wochen einplanen. Anschließend kann man das Konto jedoch inklusive Vermieterpaket in vollem Umfang nutzen.

Test und Erfahrungen des DKB Vermieterpakets

Sie haben das DKB Vermieterpaket als Vermieter getestet oder nutzen es aktuell noch und haben damit Erfahrungen gemacht? Lassen Sie andere Vermieter von Ihren Erfahrungen wissen und kommentieren Sie:

70 Kommentare

Marcel D. · 7. November 2024 um 16:50

Leider wird der Umsatzmanager am 31.12.2025 eingestellt. Danach ist der Abruf von Informationen und Auswertungen nicht mehr möglich. Das Vermieterpaket wird von der DKB nicht mehr weiterentwickelt und soll Ende 2025 komplett eingestellt werden. Ein Neuabschluss des Vermieterpakets ist bereits jetzt nicht mehr möglich. Als Begründung gibt die DKB die „Anpassung Ihrer geschäftspolitischen Ausrichtung“ an.

Tanja · 22. August 2024 um 10:54

Guten Tag,
ich möchte als Vermieter das Mietkautionskonto eröffnen. Die Beantragung der kostenpflichtigen VISA-Karte ist dafür eine Voraussetzung. Ich brauche aber keine VISA-Karte, weil ich sie bereits von der anderen Bank habe! Das ist eine Nötigung und erhöht die Kosten für das Mietkautionskonto!

Sigrid Ehrmann · 19. August 2024 um 12:07

Hallo, habe eine Verpfändungsurkunde von meinem ehemaligen Mieter. Er ist mehr oder weniger abgetaucht und zahlt seine Nebenkosten aus dem letzten Jahr nicht. Wie komme ich an das Geld über die Verpfändungsurkunde?

H.J.Mohr · 3. Juni 2024 um 19:27

Bekomme ich eine Abrechnung bei der Auflösung eines Kautionskontos meines Mieters in mein Postfach oder als Email, damit ich Diese dem Mieter vorlegen kann ?

Thomas · 27. Januar 2024 um 18:20

Liebes Mietkautionskonto.info-Team,

leider gehen aus Ihren Seiten die Kosten für das Vermieterpaket nicht eindeutig hervor.
Zum Beispiel nicht die Anwort auf die Frage:
Was kostet (bei vorhandenem Girokonto) das Vermieterpaket, wenn kein Mietkonto und kein Konto für Instandhaltung geführt werden soll, sondern nur ein Mietkautionskonto (zur Verwaltung der Mietkaution des Mieters)?

Vielen Dank!

Robert · 30. Dezember 2023 um 08:21

Meine Kontonummern zur Anlage neuer Kautionskonten (in Summe habe ich 2 Konten angelegt: ein Kautionskonto und ein Mieteingangskonto) sind aufgebraucht. Woher bekomme ich weitere?

Christian · 22. Dezember 2023 um 09:49

Kann ich als Vermieter auch nur ein kostenloses Kautionskonto anlegen, ohne die kostenpflichtigen anderen Möglichkeiten zu nutzen?

Ach Bright · 24. November 2023 um 15:27

Kann ich als Vermieter den Mieter auffordern, die Mietkaution auf das DKB-Mietkautionskonto und die Monatsmiete auf ein Konto bei einer anderen Bank zu überweisen? Ich habe bereits ein Girokonto bei der DKB und werde das Vermieterpaket beantragen und würde ein Mietkautionskonto eröffnen.
Würde die DKB außer den Girokontogebühren noch weitere Gebühren erheben?

4matcha · 17. September 2023 um 14:57

Bei einem Treuhänderkonto muss der Treuhänder (Vermieter) eine Ausweiskopie des Treugebenden (Mieter) vorlegen. Ist das beim DKB Mietkautionskonto auch der Fall? Oder wie funktioniert dort die Treuhandverwaltung?

    Mietkaution Redaktion · 3. November 2023 um 09:28

    Eine Kopie ist bei der Erstellung des Kontos initial nicht erforderlich. Die DKB behält sich jedoch vor, die zur Verifizierung der wirtschaftlich Berechtigten erforderlichen Dokumente (z.B. den Mietvertrag) anzufordern.

Hagen · 6. August 2023 um 11:35

Meine Partnerin und ich habe das Girokonto bei der DBK ausschließlich für die Vermietung eingerichtet. Mit >700 Euro Mieten im Monat ist es zurzeit gebührenfrei. Wenn ich nun im Vermieterpaket ein Konto zur Mietenverwaltung eröffne und die Mieten dorthin überweisen lasse, zahle ich dafür die 3 Euro pro Monat, aber gleichzeitig fällt ja der Geldeingang auf dem Girokonto weg, sodass dies zusätzlich gebührenpflichtig wird. D.h. die Kosten für die Nutzung des Vermieterpakets lägen statt bei 3 Euro bei 7.50 € pro Monat, und das für ein zusätzliches Konto, das wir gar nicht brauchen. Oder ist es egal, auf welchem Konto (Girokonto, Mietenverwaltungskonto) letztlich die mindestens 700€ eingehen?

    Mietkaution Redaktion · 11. August 2023 um 19:28

    Vielen Dank für die Frage! Das Girokonto sowie Mietenverwaltungskonto sind unterschiedliche Konten, der Mindesteingang müsste auf dem Girokonto erfolgen, das Mietenverwaltungskonto kann optional verwendet werden.

Vermieter_Paar · 16. Juni 2023 um 21:01

Kann ich ein Gemeinschaftskonto(Ehepaar) als Girokonto anlegen und danach ein Verwalterpaket (gemeinsam) buchen bzw. zuordnen ?
Jeder Ehepartner hat eine vermietete Wohnung. Kann jeder Ehepartner die Kaution seines Mieters rechtssicher in einem zugeordneten Kautionskonto anlegen Stichwort: Treuhänder ist der jeweilige Vermieter (Ehepartner,) Treugeber der jeweilige Mieter.

    Mietkaution Redaktion · 30. Juni 2023 um 13:52

    Vielen Dank für die Frage! Das Verwalterpaket ist jeweils nur an eine Person gebunden, dieses beantragt man im jeweiligen Onlinebanking. Bei einem Gemeinschaftskonto gibt es unterschiedliche Logins je Partei, damit lässt sich bei der DKB Bank dann je Login ein Verwalterpaket hinzufügen.

Claudia · 3. November 2022 um 21:17

Hallo,

ich habe ein Giro Konto bei Ihnen und ich habe im Vermieterpaket ein Kautionskonto und ein Mietkonto. Kann ich das Mietkonto kündigen und nutze dann nur das Mietkautionskonto bei Ihnen da ich das Girokonto eigentlich eh zusätzlich habe und dieses ja eigentlich auch ausschließlich für die Mieteinnahmen nutzen könnte?

    Mietkaution Redaktion · 15. November 2022 um 10:59

    Hallo Claudia,
    scheinbar ist dies ein Missverständnis – diese Website bietet keine Konten an, lediglich einen Vergleich verschiedener Anbieter von Kautionskonten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an Ihre Bank.

Frank · 7. Oktober 2022 um 21:48

Mir wird die ganze Konstruktion nicht klar. Ich verstehe, dass ich nach Eröffnung eines Vermieterpaketes neben meinem (prinzipiellen) Girokonto weitere Unterkonten einrichten kann, die der Vermietung dienen, z.B. für Gebühren, Versicherungen, Instandhaltung, Kaution etc. (, aber auch zu anderen Zwecken genutzt werden könnten.)
Die Titulierung der Konten ist wählbar. Was unterschiedet ein Rücklagenkonto von einem Konto für kommunale Gebühren, außer den fälligen Kosten für das erstere?
Das Konto ist bei 700,- mtl. Eingang gebührenfrei, aber es sind 3,- Kontoführung je Mietkonto pro Monat fällig. Was wird unter Mietkonto verstanden, das Konto für ein Haus oder einen Mieter?
Zusatzfrage: Kann ich mit meinem Bruder ein Gemeinschaftskonto führen wegen gemeinschaftlichem Eigentum an einem MFH?

    Mietkaution Redaktion · 13. Oktober 2022 um 12:42

    Hallo Frank, vielen Dank für Deine Fragen! Das DKB Girokonto ist bei 700,- mtl. Eingang gebührenfrei, das ist die Basis für das Vermieterpaket. Innerhalb des Vermieterpaketes kann man weitere Konten hinzufügen, hier gibt es nur die Wahl zwischen Mietkonto und Instandhaltungsrücklage. Die Konten innerhalb des Vermieterpaketes unterschieden sich unseres Wissens nicht. In Kürze werden die Information hier mit Screenshots erweitert und aktualisiert.

    Zum Gemeinschaftskonto: Ja, das ist möglich. Hierzu das DKB Girokonto als Gemeinschaftskonto eröffnen.

yana27 · 18. Juni 2022 um 08:49

Hallo,

kann ich mit dem Mieterkonto auch Überweisungen in Nicht EWR Länder tätigen? In der Entgeltinformation gibt es nur Angaben zu EWR Staaten. Wenn ich jetzt die Entgeltliste Vermieterpaket richtig verstanden habe kann ich beim Mieterkonto auch Darlehensausgaben für andere Kreditinstitute und sämtliche Ausgaben der Immobilie betreffend tätigen und es kostet 1 € im Monat, richtig?

    Mietkaution Redaktion · 24. Juni 2022 um 09:26

    Hallo Yana, vielen Dank für die Frage! Das Mieterkonto ist vergleichbar mit einem regulären Girokonto, damit sollten ebenfalls Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) möglich sein. Die Entgelte für BEN, SHARE und OUR Überweisungen sind am besten dem Preis-Leistungsverzeichnis zu entnehmen, unter dem Punkt 5 Zahlungsverkehr. Die Annahmen zu Darlehen und Immobilienausgaben sowie zu den Kosten von 1€/Monat sind richtig.

Phillip · 27. Februar 2022 um 11:41

Hallo,

ich habe mich beim DKB Vermieterpaket angemeldet und nun ein Kautionskonto für meine Mieter eröffnet. Die Mieter haben mir nun die Kaution bereits auf mein Giro Konto überwiesen, dies ist bei einer anderen Bank. Überweise ich nun einfach selber die Kaution auf das DKB Kautionskonto oder muss ich die Kaution zurückzahlen und die Mieter überweisen Sie dann erneut auf das DKB Konto?

    Mietkaution Redaktion · 1. März 2022 um 17:44

    Hallo Philip, vielen Dank für die Frage! In diesem Fall einfach vom Girokonto das Geld auf das neu eingerichtete Kautionskonto überweisen.

Zillie · 1. Februar 2022 um 20:25

Hallo, ich habe zwar alles gündlich durchgelesen, bin aber immer noch unsicher, was meine Frage betrifft. Ich vermiete für meine Mutter demnächst deren Einfamilienhaus. Die Miete soll auf ein separates Konto. Ebenso muss die Mietkaution auf ein gesondertes Konto. Kann ich als Vermieterin (bzw meine Mutter) ein DKB-cash Konto für Mieteingang und Ausgaben rund um Vermietung eröffnen und zusätzlich ein Mietkautionskonto? Wären beide konten komplett kostenfrei? Ich denke nicht , dass wir noch ein zusätzliches kostenpflichtiges Mietkonto benötigen, da wir nur ein Objekt und einen Mieter haben.
Noch eine Frage: Habe ich es richtig verstanden, dass zur Beantragung des Vermieterpaketes ein DKBcash Konto vorhanden sein muss? Und dass dann ausschließlich das Mietkautionskonto genutzt werden kann, also keinerlei Kosten anfallen? Vielen Dank für Ihre Antwort!

    Mietkaution Redaktion · 2. Februar 2022 um 09:54

    Hallo Zillie,
    vielen Dank für die Fragen – vielen Vermietern geht es vermutlich ähnlich, es sollen lediglich eine oder maximal zwei Objekte vermietet werden. Zu den Fragen:
    Ja, man kann beides separat eröffnen. Das Mietkautionskonto kann man als Vermieter über das Vermieterpaket eröffnen, als Mieter über das Girokonto. Auch als Vermieter hat man ein DKB Girokonto als Basis. Hier wird beschrieben, was der eigentliche Unterschied ist.

    Im Laufe des Antrags des Vermieterpaketes wird automatisch ein DKB Girokonto (vormals DKB Cash) eröffnet. Das Girokonto und die Anlage von Kautionskonten sind kostenfrei. Konnten damit alle Fragen beantwortet werden?

Osti · 2. Januar 2022 um 20:18

ab welcher Summe fällt ein Verwahrentgelt bei dem Vermieterpaket an?

    Mietkaution Redaktion · 3. Januar 2022 um 14:09

    Hallo Osti, vielen Dank für die Frage! Ein Verwahrentgelt von 0,5% (variabel) pro Jahr gilt bei der DKB für Guthaben über 25.000 Euro seit Oktober 2021. Das Verwahrentgelt gilt laut Preis-Leistungsverzeichnis für alle ab diesem Tag neu eröffneten Giro- und Tagesgeldkonten sowie Kreditkarten. Für das Vermieterpaket zahlt man somit kein Verwahrentgelt.

MaWe · 21. Oktober 2021 um 20:43

Ich werde bald als privater Vermieter einer einzelnen Wohneinheit mit einer Mieterin aufgrund eines Immobilienkaufs eintreten. Die laufenden Mietzahlungen werden über eine andere Bank abgerechnet, nur die Mietkaution soll über mein bestehendes DKB-Cash Konto rechtskonform hinterlegt werden.

Kann ich als Vermieter hierfür das kostenlose Mietkautionskonto verwenden? Dies wird ja derzeit noch mit 0,01% verzinst. Die DKB bewirbt es ja nur als Möglichkeit für Mieter. Kann ich auch als Vermieter dieses für die einzelne Wohneinheit kostenfrei nutzen?

oder muss ich als Vermieter einen Antrag auf das Vermieterpaket stellen? Kann ich dort nur für die Mietkaution ein kostenloses Konto anlegen? Wird dies auch mit 0,01% verzinst?

    Mietkautionskonto.info · 22. Oktober 2021 um 08:56

    Hallo MaWe, vielen Dank für Deine Beschreibung und Frage! Es gibt wie Du beschrieben hast zwei Möglichkeiten: Entweder legt die Mieterin das Konto selber an und verpfändet es an Dich als Vermieter. Oder aber Du eröffnest ein DKB Cash Konto, beantragst das DKB Vermieterpaket und nutzt hierbei lediglich die Funktion des kostenlosen Mietkautionskontos. Die Verzinsung ist bei beiden Varianten identisch.

Gaby Hofmann · 17. Oktober 2021 um 14:00

Was kostet es ein Mietkautionskonto nach Beendigung des Mietverhältnisses aufzulösen?

    Mietkautionskonto.info · 17. Oktober 2021 um 15:56

    Hallo Frau Hofmann,
    vielen Dank für die Frage! Das Auflösen eines Kautionskontos nach der Beendigung des Mietverhältnisses bei der DKB Bank ist kostenlos.

Marcel Weber · 19. August 2021 um 19:13

Für mich wird nicht klar, für welches Produkt genau der 1 Euro monatlich fällig wird.

Ich bin bereits langjähriger DKB Kunde und habe – ohne von dem Vermieterpaket Kenntnis zu haben – bereits ein zweites kostenloses DKB Konto erfolgreich eröffnet.
Der Mieter hat auch Mitteilung, hierhin zu überweisen. Das Darlehen wie auch die Betriebskosten werden von diesem Konto belastet. Ebenso sind alle Kaufnebenkosten von diesem Konto bezahlt worden.
Soweit ist das in meinem Verständnis jetzt gebührenfrei.

Wenn ich nun die Kaution des Mieters nicht bei meiner Hausbank (einmalig 15 Euro Gebühren) anlegen möchte, müsste ich das „Vermieterpaket“ der DKB für dieses (mein zweites DKB Girokonto) buchen, um das Kautionskonto einrichten zu können.

Wird durch diesen Schritt, mein oben beschriebene (zweites) aktuell kostenfreies Girokonto für Mieteingang etc. Nun kostenpflichtig zu 1,– Euro pro Monat?

Wenn nein: wozu bräuchte ich „mehr Leistungen“ und welche sind das, für die der Euro erhoben würde?

Wenn ja: dann richte ich doch besser ein Kautionskonto bei meiner Hausbank ein, dass einmalig 15 Euro kostet unabhängig von der Laufzeit.

Freue mich, Ihren Rat hierzu zu erhalten.

M. Weber

    Mietkautionskonto.info · 20. August 2021 um 09:30

    Hallo Herr Weber,

    vielen Dank für Ihre Frage, die sicherlich auch für andere Mieter und Vermieter interessant ist. Ihr beschriebenes Szenario ist richtig – in diesem Fall zahlen Sie aktuell keine Kosten für das zweite Konto.

    Grundsätzlich steht jedem frei, ob ein Zweitkonto bei einer Bank eingerichtet wird oder nicht. Sie haben dadurch erneut Zugangsdaten erhalten und wählen je nach Mietverhältnis das entsprechende Konto aus. Viele Vermieter nutzen dies so, es entspricht dem Zwei-Konten Modell.

    Möchte man als Vermieter lediglich ein Onlinebanking-Zugang nutzen und hierüber verschiedene Konten verwalten, so eignet sich hierfür das Vermieterpaket. Es bietet Vorteile wie bspw. die Überwachung der monatlichen Mieteinnahmen mit automatischer E-Mail Benachrichtigung oder aber auch die rechtssichere Verwahrung der Mietkaution, mit unterjähriger Abrechnung und Teilauszahlungen.

    Ein Kautionskonto sollte rechtlich gesehen, gemäß §551 getrennt vom sonstigen Vermögen des Vermieters treuhändisch verwaltet werden. Wenn Ihre Hausbank dies für 15€ einmalig anbietet, so ist dies ein faires Angebot. In Ihrem Fall würde es somit vermutlich eher Sinn ergeben, dass der Mieter bspw. das Mietkautionskonto bei der DKB direkt einrichtet und an Sie verpfändet.

PG · 19. Juli 2021 um 18:49

Hallo, vielen Dank für diesen hilfreichen Beitrag. in den Preisen für das Vermieterpaket steht, dass es für das Mietkautionskonto kostenlos ist und für den Mieteingang 1 € pro Monat. wenn Sie also nur die Verwalterplattform für die Mietkaution nutzen, dann zahlen Sie nichts? am besten, PG

    Mietkautionskonto.info · 20. Juli 2021 um 07:52

    Hallo PG, Danke Dir für Deine Frage – Klar, kann man auch nur die Verwalterplattform für die Mietkaution nutzen, ohne von den anderen Konten und deren Mehrwert zu profitieren.

Oskar · 29. Juni 2021 um 22:37

Ich habe ein DKB Cash Konto, welches ich für die Vermietung meiner Immobilie nutzen möchte. Wenn ich es richtig verstehe, muss ich als VERmieter jedoch das Vermieterpaket buchen, um die (vom Mieter vorab überwiesene) Kaution anzulegen?

Das Mietkautionskonto wie die DKB es anbietet, kann eigentlich nur vom Mieter beantragt werden. Das heißt ich müsste meinen Mieter erst bitten, ein DKB Cash Konto zu eröffnen, dann die Kaution darauf zu überweisen und mir dann noch die Verpfändungserklärung auszustellen? Erscheint mir etwas umständlich..

Danke für Ihre Rückmeldung!

    Mietkautionskonto.info · 1. Juli 2021 um 11:47

    Hallo Oskar, vielen Dank für die ausgezeichnete Frage!
    Es gibt zwei Möglichkeiten bei der DKB ein Kautionskonto zu eröffnen: Als Mieter und als Vermieter. Wenn der Mieter es selber einrichtet, verpfändet er dieses an den Vermieter. Richtet es der Vermieter ein, so funktioniert dies einfach und unkompliziert über das Vermieterpaket. Wurde dieses einmal beantragt, kann man dort beliebig viele Kautionskonten über das Onlinebanking anlegen – diese liegen dann beim Vermieter und der Mieter erhält lediglich eine Bestätigung darüber, dass seine Kaution hinterlegt wurde.
    Hilft diese Erklärung weiter?

      Oskar · 1. Juli 2021 um 20:51

      Leider hat die „antworten“-Funktion nicht funktioniert.
      Danke für die hilfreiche Antwort auf meine Frage und die allgemein sehr gut erläuterten Beiträge dieser Seite!

Mr T · 12. Juni 2021 um 16:36

Danke für die gute Q&A. Mich beschäftigt die Frage, wie das technisch und parktisch abläuft, wenn das Mietverhältnis beendet wird und man die Mietkaution zurückgeben möchte aber aufgrund von Schäden 400€ einbehalten möchte bzw diese in sein Vermögen zu überführen? Geht dies einfach oder nur mit Zustimmung? Wie muss ich mir dies vorstellen? Danke

    Mietkautionskonto.info · 13. Juni 2021 um 06:30

    Hallo Mr.T – vielen Dank für die Frage! Es gibt verschiedene Wege dies zu handhaben. Grundsätzlich ist es so, dass dies ohne Zustimmung der DKB Bank abläuft. Der Vermieter ist jedoch dem Mieter gegenüber Rechenschaft schuldig, bzw. hat auch die Mitteilungspflicht über die verminderte Auszahlung. Wenn also bspw. durch das Übergabeprotokoll ein Schaden festgestellt wurde, dieser beziffert ist, der Mieter dies anerkennt und die Kaution hierfür verwendet werden soll gibt es 2 Wege:
    – Das Kautionskonto wird mittels Schließungsauftrag im Onlinebanking aufgelöst, als Auszahlungskonto wählt der Vermieter sein eigenes Konto und überweist die Differenz zu dem Schaden anschließend dem Mieter
    – Alternativ kann auch zunächst eine Teilauszahlung erfolgt, bei welcher direkt auf das Mieterkonto überwiesen wird und anschließend erfolgt die Auflösung mit der Angabe des eigenen Referenzkontos um die Kosten zu decken.
    Helfen diese Information weiter?

Felix · 29. Mai 2021 um 10:04

Sind Miet- bzw. Rücklagenkonto zwingend erforderlich oder kann man diese deaktivieren und nur das Kautionskonto nutzen?

    Mietkautionskonto.info · 29. Mai 2021 um 13:20

    Hallo Felix, Danke Dir für die Frage! Die Konten sind unserer Kenntnis nach nicht zwingend erforderlich, gemäß Preis-Leistungsverzeichnis der Bank fallen die Gebühren nur an, wenn diese Konten genutzt werden. Gleichzeitig sollte man jedoch auch einmal den Mehrwert betrachten, der sich durch die zentrale Kontoverwaltung ergibt. Klar, kann man die Finanzierung und das Mietkonto auch bei anderen Banken abwickeln und lediglich die Kautionskonten bei der DKB Bank nutzen – die Kosten für die Konten und die Verwaltungsmöglichkeiten über das Onlinebanking sind aus unserer Perspektive jedoch für private Vermieter hervorragend.

Sebastian Moore · 25. Mai 2021 um 08:10

Ich habe eine Gewerbeeinheit die ich Privat vermiete. Mein zukünftiger Mieter und ich haben sich darauf geeinigt, dass er die Kaution (von 7000,- Euro) abbezahlt, d.h. er muss er zahlt mir bei Einzug 2500,- Euro und innerhalb von 6 Monaten den restlichen Betrag. Damit muss er nicht sofort den gesamten Betrag aufbringen.

Meine Frage, kann ich das Mietkautionskonto nach “belieben auffüllen”?

Vielleicht ist das relativ ungewöhnlich, aber es sind ja gerade auch sehr ungewöhnliche Zeiten!

    Mietkautionskonto.info · 26. Mai 2021 um 08:34

    Hallo Sebastian, vielen Dank für die interessante Frage, die sicherlich auch für andere Vermieter relevant ist! Die Kaution kann innerhalb des Vermieterpaketes in einer beliebigen Anzahl von Raten (siehe Screenshot oben) hinterlegt werden. Eine Sondervereinbarung wie die Beschriebene kann damit auch erfolgen.

Karl-Georg Bub · 15. Mai 2021 um 09:04

Hallo
Wir würden gerne Kautionskonten erstellen für ca 200 Mieteinheiten . Welche Kosten kommen auf uns zu.
Fällt eine Verwahrungsbebühr bei Kautionskonten an wenn die Summe aller Kautionen 100.000 Euro übersteigt.

    Mietkautionskonto.info · 15. Mai 2021 um 09:41

    Hallo Karl-Georg, vielen Dank für die Fragen! Bei 200 Mieteinheiten ist man vermutlich deutlich im gewerblichen Bereich, hierfür eignet sich die DKB-Verwalterplattform. Bei der Einrichtung bzw. dem Umzug der Kautionen hilft in so einer Größenordnung ein persönlicher Ansprechpartner bei der Bank. Bei der Menge lohnt sich ebenfalls ein Vergleich der Anbieter, hier sind alle relevanten Immobilienverwaltungen aufgeführt.

    Bzgl. der Frage mit dem Verwahrentgelt: Nach unserem Kenntnisstand ist es aktuell noch nicht legitim auf Kautionen ein Verwahrentgelt (Negativzins) zu berechnen. Mehr dazu in diesem ausführlichen Artikel.

Elke · 12. April 2021 um 21:18

Hallo, ich verstehe nicht für was ich das Vermieterpaket benötige.
Kann ich für die Mieteinnahmen, die in Summe über 700€ liegen, nicht einfach ein „normales“ Girokonto anlegen und für die zwei Wohnungen jeweils ein Mietkautionkonto?

    Mietkautionskonto.info · 13. April 2021 um 20:49

    Hallo Elke,
    vielen Dank für diese Frage – natürlich kann man es genauso machen wie Du es beschreibst. Langfristig werden Girokonten vermutlich nicht mehr kostenfrei bleiben, ebenso sind die Kosten für das Vermieterpaket nicht horrend hoch – für lange Zeit war es auch kostenfrei. Ebenfalls sind die Mehrwerte wie bspw. die E-Mail Benachrichtigung bei Ausbleiben der Mieteingänge sowie die einfache Online-Einrichtung von zusätzlichen Konten für viele Vermieter ein Grund für das Vermieterpaket.

Simon Fritsch · 30. März 2021 um 17:25

Ich vermiete eine WE mit 3 Zimmern an 3 Studentinnen. Konnte aber nur 2 Kautionskonten einrichten, da er mir keine weitere Kontonummer zur Eröffnung anzeigt. Ich kann nirgendwo lesen, dass die Mietkaution lediglich auf 2 Konten limitiert ist?

    Mietkautionskonto.info · 31. März 2021 um 10:00

    Hallo Simon,
    vielen Dank für die Frage – in der Tat ist die Anzahl der Konten anfangs begrenzt, ein kurzer Anruf bei der DKB Bank ermöglicht es jedoch diese Beschränkung aufzuheben um weitere Konten selbstständig anzulegen.

Hans Schmidbauer · 21. März 2021 um 12:39

Hallo,
wir sind eine Wohnungseigentümergemeinschaft von 3 Eigentümern und 7 Wohneinheiten. Ich bin einer der Eigentümer und ich möchte, natürlich mit Einverständnis der anderen beiden Eigentümer, die private Verwaltung der Wohnanlage übernehmen. Ich bin also kein gewerblicher Hausverwalter. Kann ich bei der DKB ein Casch-Konto mit Vermieterpaket eröffnen mit entprechender Nutzung der einzelnen Features? Vielen Dank für die Rückmedlung.

    Mietkautionskonto.info · 21. März 2021 um 13:36

    Hallo Herr Schmidbauer,
    vielen Dank für Ihre ausgezeichnete Frage! Tatsächlich kommt diese Konstellation häufiger vor. Sofern es sich um keine gewerbliche Vermietung handelt, Sie also keine Firma (UG, GbR, GmbH, etc.) angemeldet haben und darüber Rechnungen stellen, die Rechnungen also privat an Sie und die Miteigentümer gerichtet sind, ist das DKB Vermieterpaket dafür geeignet.

Almut · 4. März 2021 um 12:35

Kann ich als Vermieterin auch nur das Kautionskonto bei der DKB eröffnen? Die Mieten laufen schon über eine andere Bank.

    Mietkautionskonto.info · 4. März 2021 um 19:46

    Hallo Almut, Danke Dir für Deine Frage – Klar, dieser Fall ist das auch möglich.

Julia · 21. Februar 2021 um 17:17

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei mir das Vermieterpaket einzurichten und habe daher wahrscheinlich eine etwas „doofe Newby-Frage“: Wie viele Konten lege ich richtigerweise für ein und dasselbe Objekt an?
– Mietenverwaltung: Mieteingang, Kreditausgaben, Hausgelder, etc.
– Instandhaltungsrücklage: wie funktioniert dieses Konto und was buche ich hierüber ab bzw. zahle ich ein?
– Mietkaution: unter Angabe der Details des Mieters

Würde gerne von Beginn an das Konto gut strukturieren und freue mich daher über euer Feedback!
LG

    Mietkautionskonto.info · 4. März 2021 um 09:07

    Hallo Julia,
    Danke Dir für Deine Frage – die Anzahl der Konten hängt im Grunde genommen von Deinen Anwendungsfällen ab. Ein Konto für Kreditausgaben benötigst Du nur, wenn tatsächlich noch ein Kredit getilgt wird. Instandhaltungsrücklagen sind sinnvoll, je nachdem wie der Zustand der Immobilie ist – jedoch grundsätzlich sinnvoll für Dinge wie Heizung, Dach, etc. Und die Mietkaution ist freiwillig, viele Vermieter möchten darauf jedoch nicht verzichten. Wie Du den Cashflow steuerst ist Deine Entscheidung und kommt natürlich auch auf Dein Risikobewusstsein an. 🙂

Maria · 22. November 2020 um 08:36

Ich habe eine Frage zu den Kosten: Monatlich 1€ für Mieteinnahmen + 1€ für Instandhaltungsrücklagen. Was ist wenn die Wohnung finanziert wird und ein Kreditinstitut auch noch regelmäßig abbucht, fallen dafür auch Kosten an?
Fallen Kosten für vereinzelte individuelle Überweisungen bsp. an die Wohnungsverwaltung an?
Vielen Dank!

    Mietkautionskonto.info · 27. November 2020 um 15:05

    Hallo Maria, vielen Dank für die berechtigte Frage! Tatsächlich ist das nicht so eindeutig auf der Website ersichtlich. 1 Euro Gebühren für die Mieteinnahmen und Instandhaltungsrücklagen beziehen sich auf die jeweilige Existenz des Kontos. Also 1€/Monat pro „Unterkonto“. Diese sind nicht an Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschriften gebunden sondern gelten für das Führen des Kontos. Mehr Infos zu den Gebühren kann man direkt bei der DKB Bank für das Vermieterpaket erhalten: https://dok.dkb.de/pdf/i_entgelt_vermieterpaket.pdf

Ludwig · 3. November 2020 um 08:02

Guten Tag, wenn ich als Vermieter ein Mietkautionskonto anlege, kann ich dieses bei Mieterwechsel entsprechend anpassen und „weiterführen“ oder ist die Auflösung des „alten“ und die Einrichtung eines neuen Mietkautionskontos erforderlich?

    Mietkautionskonto.info · 3. November 2020 um 08:28

    Hallo Ludwig, vielen Dank für die Frage! Ein Mietkautionskonto wird für einen Mieter eingerichtet und für dieses Mietverhältnis genutzt. Hierbei wird auch der Bank mitgeteilt, wer der Mieter ist und für welche Wohneinheit bzw. Anschrift die Kaution genutzt wird. Bei einem Mieterwechsel müssten diese Mieterdaten aktualisiert werden, manche Banken unterstützen dies. Bei dem DKB Vermieterpaket kann man die Mieterdaten ändern für ein bereits angelegtes Kautionskonto, allerdings spricht auch nichts dagegen ein weiteres Kautionskonto einzurichten, dies erfolg online und ist derzeit für die Mietkaution noch kostenfrei. Für die Abrechnung der Mietkaution ist es sinnvoll getrennte Konten zu nutzen, es macht die Abrechnung einfacher, insbesondere wenn noch ein Teil der Mietkaution zurück gehalten wird, bspw. weil die Nebenkostenabrechnung noch nicht abgeschlossen wurde.

Kbb · 25. September 2020 um 18:07

Ich muss im Vermieterpaket Rücklagenkonten getrennt für die Mitglieder einer Bruchteilsgemeinschaft (nicht WEG) anlegen, wobei die Rücklage Eigentum des einzelnen Bruchteilseigentümers ist. Kann man dafür ein Mietkautionskonto umfunktionieren, wodurch der rechtliche Anspruch des Eigentums gesichert ist?

    Mietkautionskonto.info · 25. September 2020 um 22:14

    Hallo Kbb, das ist eine interessante Frage! Ob eine Verpfändung im Sinne der Bruchteilsgemeinschaft ist, wäre zu klären, unabhängig davon sind die Mietkautionskonten im Vermieterpaket als Kautionshinterlegung mit diesem Zweck versehen. Es ist zu empfehlen, zum einen eine rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt zu konsultieren und zudem ggf. bei der DKB Bank anzufragen, ob der geänderte Zweck ebenfalls mit diesem Kontotyp vereinbar ist. Leider ist es hier nicht möglich eine Rechtsauskunft zu erhalten.

Marry · 20. August 2020 um 18:46

Wenn ich als Vermieter eine Abrechnung der Kaution möchte, also Auflösung, da das Mietverhältnis aufgelöst wurde, gibt es dann die Option, dass ich die kpl. Kaution auf ein Konto, was ich bestimme, überwiesen werden kann, z.B. das Girokonto bei der DKB ? Oder wird grundsätzlich nur die Kaution auf das Konto des Mieters überwiesen?

    Mietkautionskonto.info · 24. August 2020 um 11:53

    Vielen Dank für die Frage, Mary! Wir haben die Informationen nun ebenfalls für alle Besucher hinterlegt und Screenshots hinzugefügt. So gibt es je Kaution unterschiedliche Optionen die sowohl bei der Einrichtung als auch bei der Führung und Auflösung genutzt werden können. Die Abrechnung ist somit möglich, bspw. bei einer Teilauszahlung. Ebenfalls ist es möglich das Kautionskonto aufzulösen und hierbei ein separates Auszahlungskonto anzugeben.

viajante · 10. August 2020 um 10:18

Bei den Erläuterungen dazu, wie das Mietkautionskonto funktioniert, fehlt mir ein wesentlicher Punkt: Wie funktioniert es, wenn ich als Vermieter auf die hinterlegte Kaution zugreifen muss – sei es im laufenden Mietverhältnis, z.B. für einen vom Mieter verursachten Schaden, oder sei es nach Ende des Mietverhältnisses zur Verrechnung mit noch ausstehenden Zahlungen? Ist da an irgendeiner Stelle die Zustimmung des Mieters erforderlich? Der Rückgriff auf die Kaution ist normalerweise im Streitfall ein Thema – und im Streitfall ist von einer solchen Zustimmung des Mieters nicht auszugehen.

    Mietkautionskonto.info · 11. August 2020 um 10:58

    Vielen Dank für die Frage und den Hinweis zu einer möglichen Auszahlung. Bzgl. der Rechte als Vermieter ist es ratsam sich an die aktuelle Rechtsprechung zu halten. Gemäß https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-mietkaution-rueckzahlung-und-verwertung_138055.html – einer Einschätzung von 2018 kann ein Vermieter nur auf die Mietkaution zugreifen, wenn „dies nicht mietvertraglich ausgeschlossen ist und die Forderungen entweder bereits rechtskräftig festgestellt wurden oder zwischen den Parteien unstreitig sind“. Ein rechtskräftiger Zugriff bedeutet somit, dass vorab bereits eine Klage erfolgt sein muss. In diesem Fall bedarf es keiner expliziten Zustimmung des Mieters. Zudem ist das Urteil vom Bundesgerichtshof, vom 24.7.2019; AZ – VIII ZR 141/17 relevant. Leider ist eine Rechtsberatung hier nicht möglich, daher empfehlen wir Ihnen Ihren Rechtsbeistand zu diesen Angelegenheit zu konsultieren.

Luk · 29. Juli 2020 um 18:09

Die DKB teilt mit das Miet- und Rücklagenkonten ab 01.10.2020 1,- € pro Monat und Konto kosten werden. Mietkautionskonten bleiben kostenfrei

    Mietkautionskonto.info · 25. August 2020 um 12:18

    Vielen Dank, Luk, für den Hinweis. Die Informationen wurden entsprechend aktualisiert. Die Miet- und Rücklagenkonten kann man separat über das Vermieterpaket aktivieren, sodass dort ersichtlich wird für was zukünftig Gebühren erhoben werden. Die Kautionskonten bleiben in der Tat weiterhin kostenfrei.

Karin Mirgel · 4. Juli 2020 um 15:33

Kann ich als Vermieter einzelne Kautionskonten nach Beendigung eines Mietvertrages ohne Verpfändungserklärung des Mieters auflösen?

    Mietkautionskonto.info · 5. Juli 2020 um 09:15

    Eine Auflösung ohne Verpfändungserklärung ist unseres Wissens leider nicht möglich. Der Mieter muss mit der Auflösung einverstanden sein, da es sein Verögen ist. Wurde die Verpfändungserklärung verlegt, kann man eine Neue bei der Bank gegen eine Gebühr beantragen.

    Der Alte · 21. Juli 2020 um 18:03

    Da bei den Mietkautionskonten der Vermieter Kontoinhaber ist, werden für diese Konten keine Verpfändungsurkunden ausgestellt. Der Mieter ist in diesem Fall der wirtschaftlich Berechtigte. Insofern ist die Vorlage einer solchen Urkunde bei der Kontoauflösung obsolet.

    Verpfänungsurkunden werden dann seitens einer Bank erstellt, wenn der Mieter Kontoinhaber ist.

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