Das Deutsche Recht sieht in allen vertraglichen Bereichen ein Rücktrittsrecht über eine Rücktrittsklausel für Käufer und Verkäufer vor. Ähnliches gilt aber auch Mietparteien. So kann ein Verkäufer etwa dann von der Rücktrittsklausel Gebrauch machen, wenn sich der Käufer nicht an vereinbarte Zahlungszeiträume gehalten hat.

Generell sollten sowohl Käufer als auch Verkäufer vor Abschluss eines Vertrages darauf achten, dass eine solche Rücktrittsklausel enthalten ist. So wird beidseitig für Absicherung gesorgt. Innerhalb festgelegter Fristen können bei jeder Art von Verträgen auch Käufer vom Kauf zurücktreten, wenn die Konditionen rund um den Hauskauf nicht eingehalten werden, weil etwa Schäden aufgetreten sind.