Bausparvertrag

Sparen und Mietkaution vereint.

Die Kombilösung: Sparen und Mietkaution vereint.

Für die Mietkaution ist ebenfalls ein Bausparvertrag möglich. Dabei muss der Mieter diesen Bausparvertrag anlegen und an den Vermieter verpfänden. Somit kann der Mieter sogar vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber für der Bausparvertrag geltend machen. So schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe, Bausparen und Mietkaution in einem.

Doch was passiert bei einem Auslösen der Mietkaution?

Sollte der Vermieter einen Teil des Geldes haben (Mietrückstand, Bei Auszug Renovierung, Nebenkostenabrechnung) wird die Summe in Form einer Teilkündigung aus dem Bausparvertrag herausgelöst. Der Bausparvertrag kann somit ganz normal weiterlaufen.

Wie richtet man die Mietkaution auf den Bausparvertrag ein?

Entweder man spart schon an einem Bausparvertrag, dann ist es sicherlich sinnvoll zunächst bei der Bank bzw. Bausparkasse anzufragen ob es möglich ist die Mietkaution darauf anzulegen. Oder aber man legt einen neuen Bausparvertrag an, bei dem die Bank und die Bausparkasse zusammen arbeiten und die Angelegenheiten miteinander absprechen.