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Eine Abtretungserklärung oder Verpfändungserklärung ist notwendig um als Mieter dem Vermieter die hinterlegte Kaution zu überreichen. Hierbei wird festgelegt, dass der Vermieter auf die Kaution Zugriff hat, sofern dies notwendig ist.

Eine Verpfändungserklärung kommt bei allen Kautionsarten zum Einsatz die der Mieter einrichtet, je nach Art (Konto, Depot, Schutzbrief) erhält der Mieter diese von dem jeweiligen Institut, welches die Kaution verwaltet um diese dem Vermieter zu überreichen.

Was ist eine Abtretung der Mietkaution?

Wird die Mietkaution vom Mieter an den Vermieter übergeben, spricht man von Abtretung. So kann der Vermieter auf die Mietkaution im Falle eines Mietausfalls zugreifen. Die Mietkaution wurde abgetreten. Der Vermieter kann jedoch lediglich auf die Kaution unter bestimmten Bedingungen zugreifen, so wird diese durch eine Bank oder Versicherung treuhändisch verwaltet und es gibt nur eine begrenzte Anzahl an Gründen um die Kaution auch tatsächlich zu nutzen oder davon Gebrauch zu machen.

Mietkautionsbürgschaft nutzen

Eine weitere Möglichkeit um eine Mietkaution zu nutzen stellt die Mietkautionsbürgschaft dar. Hierbei bürgt eine Versicherung für den Mieter und stellt im Falle des Falles die Kautionssumme für den Vermieter bereit – der Mieter zahlt hierfür lediglich eine geringe monatliche Gebühr. Die Mietkautionsbürgschaft ist unter verschiedenen Namen bekannt, so bietet bspw. die Deutsche Kautionskasse eine Produkt mit dem Namen Moneyfix an, die Marken Kautionsfrei und Kautionsfuchs bieten ebenfalls eine Mietkautionsversicherung an.

Bei einer Mietkautionsbürgschaft wird nicht von einer klassischen Abtretung gesprochen, denn in diesem Falle gibt es eine Bürgschaftsurkunde der Versicherungsgesellschaft, welche für die Mietkautionssumme bürgt. Im Gegenzug muss der Mieter nicht die komplette Kaution hinterlegen. Ein Vergleich der jeweiligen Anbieter ist lohnenswert, so kann man dies direkt und einfach hier über das Formular durchführen:

AnbieterZinsKostenOnline möglichBerechnung
0,01%
0€ bei 700€ Geldeingang / Monat, sonst 4,50€/Monat
Ja, komplett - über DKB Girokonto einrichten
Anlagesumme: 1830,00€
Gesamt: 1830,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,55€
Nach 3 Jahren: 1830,55€
Zum Anbieter
0,01%
15 €
Nur Rendite-Sparkarte,
Keine Mietkaution online
Anlagesumme: 1830,00€
Gesamt: 1845,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,55€
Nach 3 Jahren: 1815,55€
Zum Anbieter
0%
59 €
Nur Sparprodukt,
Keine Mietkaution online
Anlagesumme: 1830,00€
Gesamt: 1889,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,00€
Nach 3 Jahren: 1771,00€
Zum Anbieter
0,01%
0 €
Nur in der Filiale
Anlagesumme: 1830,00€
Gesamt: 1830,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,55€
Nach 3 Jahren: 1830,55€
Zum Anbieter
0,01%
15 €
Nur Sparprodukt,
Keine Mietkaution online
Anlagesumme: 1830,00€
Gesamt: 1845,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,55€
Nach 3 Jahren: 1815,55€
Zum Anbieter


Rechtliche Hinweise: Der Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick. Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der Filtereinstellungen und den jeweiligen Produktkonditionen berechnet wird. Die Listung beginnt mit den größten Erträgen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert.

Stand: 19.03.2024

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Mietbürgschaft Download

Häufig suchen Menschen nach einer Möglichkeit einen Dritten für sich bürgen zu lassen. Dies wird dann nicht als Abtretungserklärung bezeichnet, sondern als Mietbürgschaft. Einen kostenlosen Download für dien Mietbürgschaft gibt es bspw. unter mietkaution.org.

Mietkautionssparbuch mit Verpfändungserklärung

Für die Anlage des Mietkautionssparbuches gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Der Mieter legt das Sparbuch an
  2. Der Vermieter legt das Sparbuch an

Entscheidet man sich für Möglichkeit 1 (Der Mieter legt das Mietkautionssparbuch an) so bedarf es einer Verpfändungserklärung, auch Abtretungserklärung genannt. Hierbei wird das Konto auf den Namen des Mieters angelegt und anschließend an den Vermieter verpfändet.

Wie funktioniert der Zugriff bei Verpfändung?

Mietkaution VerpfändungserklärungMöchte nun der Mieter auf das Konto zugreifen, so wird der Vermieter hierüber informiert und kann diesen Zugriff gewähren. In Der Regel ist es jedoch ein Pfand/Sicherheit für die Immobilie, welche vermietet wird, sodass ein Zugriff nicht ungewollt stattfindet. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch, dass der Mieter ebenfalls benachrichtigt wird, sobald der Vermieter auf das Pfand zugreifen möchte. Dies kann geschehen, sofern es einen Mietausfall gibt, oder Schönheitsreparaturen nach dem Auszug getätigt werden müssen.

Die Möglichkeit 2 (Der Vermieter legt ein Mietkautionssparbuch an) ist ebenfalls möglich. Hierbei kann der der Vermieter nach Anlage des Kontos eine Bestätigung an den Mieter überreichen, behält jedoch die Inhaberrechte. In diesem Fall ist es keine Verpfändung, sondern das Konto wird als Treuhandkonto geführt.

Empfehlung bei der Verpfändung

Aus Mietersicht ist die Möglichkeit 1 ggf. aufwändiger jedoch zu empfehlen. Eine Verpfändungserklärung (auch Abtretungserklärung) erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut, nachdem die Kaution hinterlegt wurde. Möchte man keinen großen Aufwand für die Mietkaution haben, so kann man diese dem Vermieter überweisen oder in bar geben und der Vermieter legt die Kaution an, bspw. wie gesetzlich gefordert getrennt vom sonstigen Vermögen auf einem Vermieterkonto.

Aktuelle Übersicht Sparbuch Anbieter für die Mietkaution

Derzeit (2022) befinden wir uns in einer Niedrigzinsphase, welche auch auf Sparbüchern keine großen Auswirkungen auf den Zins ermöglichen. Eine Übersicht verschiedener Sparbuch Anbieter für die Mietkaution gibt es ebenfalls mit aktuellen Zinsen als Tabelle.

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