Wie kann die die Mietkaution von Vermieter und Mieter genutzt werden? Ist es bspw. möglich die Mietkaution „abzuwohnen“ und in welchen Fällen darf der Vermieter darauf zurück greifen?

Für was kann die Mietkaution verwendet werden?

Die Nutzung der Kaution seitens des Vermieters ist gesetzlich geregelt. Primär dient die Mietkaution als Sicherheit für den Vermieter, um mögliche Ansprüche gegenüber dem Mieter abzudecken. Dies schließt bspw. ein:

  • Säumige Mietzahlungen
  • Eventuelle Schönheitsreparaturen (sofern im Vertrag festgelegt)
  • Schadensersatz für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen
  • Schäden in der gemieteten Wohnung
  • Ausstehende Betriebskostenzahlungen (Nebenkostenabrechnung)

Die Kaution wird zu Beginn des Mietverhältnisses separat von den Vermögenswerten des Vermieters angelegt (gemäß § 551 Abs. 3 BGB). Dadurch bleibt sie auch im Falle einer Insolvenz des Vermieters geschützt, sodass die Rückzahlung an den Mieter bei Auszug weiterhin gewährleistet ist.

Während der Mietdauer darf der Vermieter nur auf die Kaution zugreifen, wenn die Forderung klar, gerichtlich bestätigt oder offensichtlich gerechtfertigt ist.

Mietverhältnis beendet – was passiert mit der Mietsicherheit?

Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter jedoch auch ohne klare, gerichtlich bestätigte oder offensichtlich gerechtfertigte Forderung Zugriff auf die Kaution. Dabei ist es für den Vermieter stets erforderlich, den Mieter nicht nur zu informieren, sondern auch eine detaillierte Abrechnung vorzulegen. Weitere Informationen zur Nutzung der Kaution finden Sie hier.

Im Falle von Mietrückständen ist oft unklar, wann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen darf. Für alle anderen Forderungen, wie beispielsweise für Schönheitsreparaturen, erfolgt die Beanspruchung der Kaution im Rahmen der Prüf- und Überlegungsfrist nach dem Auszug. Jedoch ist es unzulässig, Mietrückstände während des Mietverhältnisses mit der Mietkaution zu verrechnen. Nur in speziellen Ausnahmefällen, die rechtlich anerkannt werden müssen, ist eine solche Verrechnung möglich. Das bedeutet: Die Verrechnung der Mietschulden mit der Mietkaution ist erst nach dem Ende des Mietverhältnisses und dem Auszug des Mieters erlaubt.

Zwischenlösung für Mietsicherheit

Eine Kautionsversicherung kann als Zwischenlösung dienen, wenn eine neue Kaution hinterlegt werden muss, obwohl die bisherige Kaution noch nicht zurückgezahlt wurde.

  • Finanzielle Flexibilität: Manchmal kann es dauern, bis die ursprüngliche Kaution des vorherigen Mietverhältnisses zurückgezahlt wird. In der Zwischenzeit kann der Mieter jedoch eine neue Wohnung finden, die eine Kaution erfordert. Eine Kautionsversicherung ermöglicht es dem Mieter, die neue Kaution zu hinterlegen, ohne auf die Rückzahlung der vorherigen Kaution warten zu müssen.
  • Verfügbarkeit von Mitteln: Für Mieter könnte es schwierig sein, sofort die Summe für eine neue Kaution aufzubringen, insbesondere wenn die vorherige Kaution noch blockiert ist. Die Kautionsversicherung erfordert in der Regel nur die Zahlung einer Prämie, was den Zugang zu liquiden Mitteln für andere Bedürfnisse erleichtert.
  • Überbrückung von Wartezeiten: Manchmal können Streitigkeiten oder Prüfungen bezüglich der Rückzahlung der vorherigen Kaution Zeit in Anspruch nehmen. Während dieser Zeit benötigt der Mieter jedoch möglicherweise sofort eine neue Unterkunft. Die Kautionsversicherung ermöglicht es dem Mieter, die neue Kaution zu hinterlegen, während die Formalitäten bezüglich der vorherigen Kaution noch geklärt werden.
Historisch niedrige Zinsen - geringe Rendite

Die Zinsen, welche es auf Spareinlagen gibt, sind derzeit auf einem historischen Tiefpunkt angekommen. Es gibt als Alternative zu einem Sparkonto die Möglichkeit eines Mietkautionsdepots. Hierbei werden Fondsanteile als Sachwerte gekauft und verpfändet - diese Art der Investition bietet in der Regel eine höhere Rendite.

Sparkonto

AnbieterZinsKostenOnline möglichBerechnung
0,75%
10 €
Nur Sparprodukt,
Keine Mietkaution online
Anlagesumme: 2000,00€
Gesamt: 2010,00€
3 Jahre Zinsertrag: 45,34€
Nach 3 Jahren: 2035,34€
Zum Anbieter
0,01%
0€ bei 700€ Geldeingang / Monat, sonst 4,50€/Monat
Ja, komplett - über DKB Girokonto einrichten
Anlagesumme: 2000,00€
Gesamt: 2000,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,60€
Nach 3 Jahren: 2000,60€
Zum Anbieter
0,01%
15 €
Nur Rendite-Sparkarte,
Keine Mietkaution online
Anlagesumme: 2000,00€
Gesamt: 2015,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,60€
Nach 3 Jahren: 1985,60€
Zum Anbieter
0%
59 €
Nur Sparprodukt,
Keine Mietkaution online
Anlagesumme: 2000,00€
Gesamt: 2059,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,00€
Nach 3 Jahren: 1941,00€
Zum Anbieter
0,01%
0 €
Nur in der Filiale
Anlagesumme: 2000,00€
Gesamt: 2000,00€
3 Jahre Zinsertrag: 0,60€
Nach 3 Jahren: 2000,60€
Zum Anbieter

Mietkautionsdepot

AnbieterDepotLeistungenEinrichtungsgebühr: 29,75 €
Depotgebühren: 0,68 % p.a.
Fondsgebühren: 0,16 % bis 0,23 % p.a.
  • 10 Anlagestrategien mit ETF-Fonds
  • Einfaches Kostenmodell
  • Kein Post-Ident für Vermieter nötig
  • Einfach online beantragen
Zum AnbieterEinrichtungsgebühr: 0,00 €
Depotgebühren: 8,00 € p.a.
Fondsgebühren: 0,2% bis 0,5% p.a.
  • 2.400 Fonds für Einmalanlage
  • 100% Rabatt Ausgabeaufschlag bei > 4.600 Fonds
  • Nur ETFs von Xtrackers handelbar
  • Kein Post-Ident für Vermieter nötig
Zum AnbieterEinrichtungsgebühr: 30,00 €
Depotgebühren: 12,00 € p.a.
Fondsgebühren: 0,1% p.a.
  • 7.343 Fonds von 125 Gesellschaften
  • Keine Transaktionskosten bei Kauf/Verkauf (ausgenommen ETF-Fonds)
Zum AnbieterEinrichtungsgebühr: 30,00 €
Depotgebühren: 30,00 € p.a.
Fondsgebühren: 0,2% bis 0,5% p.a.
  • 11.000 Fonds zur Auswahl
  • 0,2% - 0,8% pro ETFs Transaktion
Zum Anbieter

Bankbürgschaft

AnbieterGebührBerechnungLeistungen
DKB
DKB
3.5%
5,83 €/Monat (70,00€/Jahr)
3 Jahre Mietdauer: 210,00 €
  • Bei Nutzung eines DKB Girokonto seit mind. 6 Monaten
Zum Anbieter

Mietkautionsbürgschaft

AnbieterGebührBerechnungLeistungen
heysafe
heysafe
3.9%
6,50 €/Monat (78,00€/Jahr)
3 Jahre Mietdauer: 234,00 €
  • ab 3,9% der Kautionssumme
  • Komplett digital und nachhaltig
Zum Anbieter
depositdirect
depositdirect
4.2%
7,00 €/Monat (84,00€/Jahr)
3 Jahre Mietdauer: 252,00 €
  • Online-Sofortzusage direkt nach Antragstellung
  • Bis zu 2 Jahre Zahlungspause bei betriebsbedingter Arbeitslosigkeit
Zum Anbieter
baloise
baloise
4.4%
7,33 €/Monat (88,00€/Jahr)
3 Jahre Mietdauer: 264,00 €
  • Vier Wochen Zeit für einen Einspruch (falls der Vermieter die Kaution anfordert)
Zum Anbieter
kautionsfrei.de
kautionsfrei.de
4.7%
7,83 €/Monat (94,00€/Jahr)
3 Jahre Mietdauer: 282,00 €
  • 5 Monate gratis Haftpflichtversicherung und einen Gutschein für einen kostenlosen Umzugscheck
  • Komplett digital und nachhaltig
Zum Anbieter
Kautel
Kautel
4.7%
7,83 €/Monat (94,00€/Jahr)
3 Jahre Mietdauer: 282,00 €
  • Mieterschutz
  • Kostenlose Unterlagen für das Vermietergespräch
Zum Anbieter
Deutsche Kautionskasse
Deutsche Kautionskasse
4.7%
7,83 €/Monat (94,00€/Jahr)
3 Jahre Mietdauer: 282,00 €
  • Geld-zurück-Garantie
Zum Anbieter


Rechtliche Hinweise: Der Vergleich bietet keinen kompletten Marktüberblick. Hauptrankingfaktor ist das Gesamtergebnis, welches anhand der Filtereinstellungen und den jeweiligen Produktkonditionen berechnet wird. Die Listung beginnt mit den größten Erträgen und endet mit den höchsten Kosten. Bei ertrags-/kostengleichen Produkten wird zusätzlich die Abschlussquote berücksichtigt. D. h. Produkte, die im Verhältnis zu den Aufrufen hier öfter gewählt werden, sind höher platziert.

Stand: 14.10.2024

+

Erleichterung des Umzugsprozesses: Die Möglichkeit, eine Kautionsversicherung als Zwischenlösung zu nutzen, ermöglicht es dem Mieter, den Umzugsprozess reibungsloser zu gestalten, ohne auf die Rückzahlung der alten Kaution warten zu müssen. Dies könnte besonders wichtig sein, wenn die Zeit zwischen den Mietverhältnissen begrenzt ist.

Mietkaution abmieten – ist das möglich?

Grundsätzlich dient die Mietkaution als Sicherheit für den Vermieter, um mögliche Forderungen abzudecken, wie unbezahlte Miete, Schäden an der Wohnung usw. Die Kaution ist nicht als Mittel gedacht, um die Miete während des laufenden Mietverhältnisses zu bezahlen oder als Ersatz dafür zu dienen.

Der Mieter sollte die Kaution nicht als eine Art „Kredit“ oder „Finanzmittel“ betrachten, um Mietzahlungen zu umgehen. Während des Mietverhältnisses darf der Vermieter nur in bestimmten rechtlich geregelten Fällen auf die Kaution zugreifen, beispielsweise bei offenen, klar definierten Forderungen.


Zuletzt aktualisiert am

Autor: Mietkaution Redaktion

Unsere Redaktion setzt sich aus erfahrenen Finanzexperten zusammen. Damit Sie als Mieter und Vermieter auf dem neuesten Stand bleiben, sorgen unsere Redakteure regelmäßig mit aktuellen Artikeln dafür, dass Sie über alle Themen rund um die Mietkaution schnell und unkompliziert informiert werden.