Ehe die Suche nach einer neuen Wohnung beginnt, sollten sich die Mieter bewusst werden, wonach gesucht werden soll. Die Lage, Größe, Art, Ausstattung und Schnitt der Wohnungen sind von großer Bedeutung. Hierbei sollten zugleich die Anforderungen und die Kompromisse definiert werden. Hierbei sind die individuellen Anforderungen des Mieters von Bedeutung.

Von der neuen Traumwohnung haben die Mieter meist genaue Vorstellung. Diese soll hell sein, einen Balkon besitzen und Parkett haben. Aber spätestens bei der Suche werden die Interessenten dann enttäuscht. So ist die Wunschwohnung in der Großstadt oftmals viel zu teuer.

Tipp 1: Die Definition der Miet-Aufwendung

Außer der Frage nach der Wohnung selbst ist die zweite wichtige Frage bei der Suche nach der Miete. Der Mieter muss sich überlegen, wie viel er monatlich für die Wohnung ausgeben kann, sodass er genug Geld zum Leben und Wohnen hat. Die Antwort wird dabei für jeden anders ausfallen, aber sie hängt stark vom Wohnort ab.

Zwischen 16 und 35 Prozent des Einkommens geben deutsche Mieter für die Wohnung aus. Vor allem in den Großstädten Hamburg, Berlin, Frankfurt und München müssen mehr als ein Drittel des eigenen Einkommens investiert werden, um die Wohnung zu bezahlen.

Wer unsicher ist, ob die Höhe der Miete, die für eine mögliche Wohnung verlangt wird, angebracht ist, kann die Miete von einem Makler oder einem Anwalt prüfen lassen. Dies kann sich lohnen, denn in vielen Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt gilt die Mietpreisbremse. Diese besagt, dass ein Vermieter die Miete bei einer Neuvermietung auf höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete setzen darf. Diese Vergleichsmiete kann dem geltenden Mietspiegel entnommen werden, wie er in vielen Städten und Gemeinden herausgegeben wird. Durch den Mietspiegel kann zugleich die Miethöhe in Bezug auf die Art, Ausstattung, Größe, Lage und Beschaffenheit der neuen Mietwohnung abgeschätzt werden.

Verlangt ein Vermieter mehr für eine Wohnung als erlaubt, können die Mieter gegen den verstoß der Mietpreisbremse vorgehen. Eine Überprüfung der Miethöhe und eine passende Beratung, wie die angemessene Miete eingefordert werden kann, ist für Mieter meistens in einer Mitgliedschaft enthalten.

Tipp 2: Die Ausnutzung der Suchmöglichkeiten

Um eine passende Wohnung zu mieten, gibt es eine große Zahl von Möglichkeiten. Vor allem online werden auf Kleinanzeigen- oder Immobilienportalen tausende von Mietwohnungen angeboten. Ebenso können Social-Media-Portale bei der Wohnungssuche helfen. Eine neue Wohnung ist so eventuell nur einen Freund bei Facebook entfernt.

Social Media nutzen um Wohnungen zu finden

Social Media nutzen um Wohnungen zu finden

Der Netzwerkeffekt kann zugleich offline bei der Suche nach einer neuen Wohnung funktionieren. Eventuell führt ein Gespräch mit Freunden oder ein Aushang im örtlichen Supermarkt zu einer passenden Mietwohnung. Auch die altbekannte Tageszeitung kann zum Erfolg führen. Viele Immobilienanzeigen finden sich in den lokalen Tages- oder Wochenzeitungen.

Wer keine Lust hat, selbst aktiv nach der passenden Wohnung zu suchen, kann auch einen geeigneten Makler beauftragen. Wird ein Makler zur Vermittlung einer Mietwohnung aktiv, dann gilt dabei das besagende Bestellerprinzip. Dies bedeutet, dass derjenige den Makler zahlen muss, welcher ihn zur Wohnungssuche beauftragt hat.

Übernimmt ein Makler die Wohnungssuche für den künftigen Mieter, dann muss dieser den Makler auch bezahlen. Findet ein Mieter trotzdem eine Wohnung, obwohl diese vom beauftragten Makler angeboten wird, so muss der Vermieter den Makler bei einem Vertragsabschluss zahlen. Die Höhe der Provision für den Makler ist für Mieter per Gesetz beschränkt und darf maximal zwei Kaltmieten einschließlich der Mehrwertsteuer betragen.

Eine erste Anlaufstelle bei der Wohnungssuche ist inzwischen das Internet. Hier findet der Interessent das größte Angebot und er kann nach verschiedenen Kriterien filtern. Viel Wohnungen aber werden auch „unter der Hand“ vermietet. Es lohnt sich daher auch, im Kollegen- oder im Bekanntenkreis zu fragen, bei Facebook ein Mietgesuch zu posten oder bei den Wohnungsbaugesellschaften in der Stadt nachzufragen.

Tipp 3: Die Definition der Wohnungstypen

Die Frage nach den Wohnungstypen ist ebenfalls von Bedeutung. Soll es eine Etagen-Wohnung, ein Penthouse oder eine Wohnung im Maisonettenstil sein? Bei der Art der Wohnung scheiden sich in jedem Fall die Geister. Die einzelnen Wohnungstypen hängen dabei stets vom Geschmack und Wunsch des Mieters ab, wie er wohnen möchte.

Der Klassiker ist die Etagen-Wohnung. Diese liegt wenigstens im ersten Stock des Wohnhauses und alle Zimmer sind dabei einer Etage. Die Maisonette-Wohnung ist dagegen eine zweigeschossige Wohnung. Die Terrassen-Wohnung ist ein Wohnungstyp, welcher über eine großzügige Terrasse verfügt. Diese Wohnung zu mieten, ist sehr komfortabel.

Ein Apartment kann eine herkömmliche Wohnung mit einer gehobenen Ausstattung sein oder eine Einlieger-Wohnung, welche einen eigenen Eingang innerhalb von Einfamilienhäusern hat.

Ein Loft ist eine großzügige Fläche, die oft in früheren Industriebauten liegt. Weite Räume, viele Fenster und wenige Wände sind charakteristisch dafür.

Eine Penthouse-Wohnung befindet sich auf dem Dach eines Wohnhauses und besitzt eine besonders luxuriöse Ausstattung.

Tipp 4: Die Option der Wohnungssuche mit dem Makler

Wenn ein Interessent nichts findet, ist der letzte Ausweg meist die professionelle Unterstützung eines Maklers. Dieser kennt sich meist besonders gut im lokalen Immobilienmarkt aus und kann auf die Mieter passende Angebote ausfindig machen.

Das kann den Mieter nicht nur Zeit und Nerven ersparen, sondern auch organisatorische Aufgaben wie eine Vereinbarung von Terminen zur Wohnungsbesichtigung werden vom Makler übernommen. Vor allem bei einer größeren Entfernung zwischen dem aktuellen und dem künftigen Wohnort kann der Makler die Wohnungssuche erheblich erleichtern.

Vorteile und Nachteile bei der Nutzung eines Maklers

Der Nachteil ist, dass die Kosten für die Beauftragung eines Maklers einen großen Teil ausmachen und sich in der Regel nach der Höhe der Miete der neuen Wohnung richten.

Kommt der Mietvertrag zustande, dann steht dem Makler eine vereinbarte Provision zu. Ist der Makler dabei für den Mieter auf die Suche gegangen und hat den Vermieter aktiv kontaktiert, müssen die Interessenten als Mieter die Maklerprovision bezahlen. Hat sich der Vermieter jedoch schon im Vorfeld an einen Makler gewandt, zahlt dieser die Provision.

Tipp 5: Die Vorbereitung des Besichtigungstermins

Ist die Kontaktaufnahme positiv verlaufen und ein Termin zur Besichtigung der Wohnung vereinbart, steigt bei den Interessenten die Vorfreude. Wenn die Wohnungssuchenden die Räume betreten, kann diese jedoch der Schock treffen: Dies ist immer dann der Fall, wenn gleich mehrere Interessenten schon durch die Zimmer gehen und versuchen, den künftigen Vermieter zu imponieren. Wer aber gut vorbereitet zu diesem Termin erscheint, muss die Konkurrenz bei der Suche nicht zu fürchten.

Jeder künftige Mieter wird versuchen, sich als besten Kandidaten zu präsentieren, aber letztlich entscheidet der Makler oder der Vermieter, wer die Wohnung erhält. Diese möchten mögliche Mieter kennenlernen und sich ein Bild machen, ob die Bedingungen passen und die Chemie zwischen den Parteien stimmt. Um die Chancen zu erhöhen, können die Interessenten ein wenig nachhelfen:

  • Pünktlichkeit,
  • ordentliche Kleidung und ein gepflegten Äußeres gelten dabei als selbstverständlich.
  • Das wichtigste erste Gebot bei der Besichtigung ist jedoch ein Mindestmaß an Anstand und Höflichkeit.
  • Viele Vermieter freuen sich zum Beispiel, wenn die Mieter erst fragen, ob sie die neue Wohnung mit Straßenschuhen betreten dürfen. „Vor allem bei schlechtem Wetter ist es besonders unhöflich, mit nassen und schmutzigen Schuhen die Wohnung ungefragt zu betreten.“

Was Immobilienmakler meistens weniger mögen, sind solche Bewerber mit großem Gefolge, welche kein ruhiges Gespräch erlauben oder die Bewerber am Ende verunsichern. An den Mietern schätzen die Vermieter besonders, wenn diese sachlich und offen kommunizieren. Dazu gehört auch, ehrlich mitzuteilen, wenn etwas in der Wohnung nicht gefällt. Es ist besonders ärgerlich, wenn bei einer Besichtigung alles positiv ausfällt und die potentiellen Bewerber sich dann nicht mehr melden. Wer Fragen an den Vermieter stellt, sollte außerdem die Wohnungsanzeige gelesen haben. Denn generell wirken Fragen zwar interessiert – wurde die Frage jedoch schon in der Anzeige beantwortet, wird diese zum Verhängnis und der Interessent wirkt stattdessen eher desinteressiert und mangelhaft vorbereitet.

Was braucht man für eine Besichtigung als Mieter?

Was sehr gut hilft, ist ein besonderes Ass im Ärmel zu haben. Sehr beliebt bei Maklern und Vermietern ist die Mieterbewerbermappe, welche in kompakter Form Unterlagen wie ein Motivationsschreiben, einen Steckbrief, eine Schufa-Auskunft, eine Selbstauskunft und letzte Gehaltsabrechnungen beinhaltet. Die Bewerbermappe ist freiwillig, zeigt jedoch schon bei der Besichtigung ein ernsthaftes Interesse an der Wohnung und kann daher die Chancen auf eine Zusage erhöhen. Zu beachten ist, dass eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters zu diesem Zeitpunkt noch nicht relevant ist.

Zu der Wohnungsbesichtigung wird immer angeraten, einen Partner oder Freund mitzunehmen. Jemand anders enthüllt möglicherweise Mängel, die der Interessent allein nicht gesehen hätte. Ist jemand zu überschwänglich, kann eine Begleitung außerdem die persönliche Euphorie bremsen und den eigenen Blick auf das Wesentliche lenken. Zudem sollten immer Fotos von dem Objekt gemacht werden, um sich anschließend die Räumlichkeiten noch einmal in Ruhe vor Augen führen zu können. Es sollte aber unbedingt um Erlaubnis gefragt werden, bevor fotografiert oder gefilmt wird.

Ob die Wohnung renovierungsbedürftig ist, kann nicht immer auf den ersten Blick erkannt werden. Daher sollte der Interessent genau schauen, ob eventuell an den Wänden Wasserflecken oder Schimmel sind. Wie ist der Zustand der Türen und Fenster in Ordnung? Wenn diese nämlich nicht korrekt schließen, steigen in aller Regel die Heizkosten. Zugleich ist die Frage nach der Heizungsart, dem Kabelanschluss und die Funktion der Steckdosen von Bedeutung.

Tipp 6: Die Inhalte des Mietvertrages

Neben dem gängigen Mietvertrag gibt es heutzutage besondere Varianten des Vertrages, welche die Regelungen für die Dauer des Mietverhältnisses oder die Miethöhe festlegen.

So setzen die Zeitmietverträge stets eine Befristung des Mietverhältnisses schon im Vertrag fest. Nach dem Ablauf der Zeitspanne endet das Verhältnis automatisch.

Bei Staffelmietverträge wird schon im Vorfeld in dem Mietvertrag eine spätere Mieterhöhung vereinbart. Beispielsweise kann hier festgelegt werden, dass sich die Nettokaltmiete jedes Jahr um 50 Euro erhöht. Jedoch darf die Miete hierbei um nicht mehr als 20 Prozent in drei Jahren steigen.

Der Indexmietvertrag verknüpft die Lebenshaltungskosten an die Höhe der zu zahlenden Miete. Hierdurch richtet sich die Mieterhöhung nach der generellen Teuerungsrate, dem Preisindex.

Worauf sollte man bei einem Mietvertrag achten?

Eine Mietkaution soll dem Vermieter die Sicherheit geben und ihn für die Zukunft gegen eventuelle Zahlungsausfälle oder Forderungen aus dem neuen Mietverhältnis absichern. Die Kautionshöhe wird im Mietvertrag ebenfalls vereinbart. Als Höchstbetrag sind dafür drei Nettokaltmieten festgesetzt.

Eine häufige Methode ist heute immer noch die Barkaution, bei welcher der Mieter die Kaution entweder in bar an den Vermieter übergibt oder überweist. Der Mieter ist dabei berechtigt, die Kaution in drei Monatsraten zu bezahlen. Außer der Barkaution gibt es zudem die Möglichkeit der Bankbürgschaft und der Bürgschaft durch bestimmte Privatpersonen. Der Vermieter ist zudem verpflichtet, die Kaution unabhängig von dem übrigen Vermögen auf ein separates Konto anzulegen.

Ist ein Mietverhältnis beendet und es bestehen keinerlei Ansprüche des Vermieters, muss er die Kaution mit den angefallenen Zinsen zurückbezahlen. Die Kaution kann dabei eine Menge Geld ausmachen, die der Mieter erst beim Auszug wiedersieht.

Jedoch geht es auch anders. Die Mietkautionsbürgschaft ist eine besondere Möglichkeit, die Kosten für die Kaution nicht in Form von Überweisungen an den Vermieter zu tätigen, sondern einen eigenen Bürgen als Sicherheit für seinen Vermieter zu bestimmen.

In einem solchen Fall müssen die Mieter keine Kaution zahlen. Eine Mietkautionsbürgschaft wird von Privatpersonen, Banken oder Versicherungen übernommen. Zweckmäßig kann dies vor allem dann sein, wenn die Kaution nicht in das finanzielle Budget des Mieters passt. Privatpersonen sind in aller Regel Familienangehörige mit einer positiven Bonität.

Unser Rat: Ein Vermieter muss keine Kautionsbürgschaft akzeptieren. Sprechen Sie diese Option deshalb frühzeitig an. Da der Vermieter erheblichen bürokratischen Aufwand gegenüber der normalen Barkaution sparen kann und Kosten für die Kontoverwaltung spart, kann eine Mietkautionsbürgschaft für beide Parteien vorteilhaft sein.


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Autor: Mietkaution Redaktion

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