Michael Lindemann ist Business Development Director bei der cresult GmbH – mit seiner Erfahrung im Versicherungsbereich gewährt er spannende Einblicke in die Nutzung der privaten und gewerblichen Mietkautionsbürgschaft und wie diese aktuell und in Zukunft vielen Menschen dabei hilft die Mietkaution zu hinterlegen. Vielen Dank für das interessante Interview!

In der Reihe der Interviewpartner kamen bisher außerdem Ulf Meyer von der SWK Bank zu Wort, sowie Christian Sili von der Deutschen Kautionskasse.

Wie kamen Sie zu dem Thema Mietkaution und wieso begeistert Sie dieses Thema?

Die Mitglieder unseres Kernteams entwickeln bereits seit Jahren die IT-Systeme für verschiedenen Startups aus dem Bereich Finanzdienstleistungen und Handel.

Im Rahmen unserer Projektaufgaben haben wir uns sehr intensiv mit neuen Produkten beschäftigt, die aufgrund Ihrer fachlichen oder technischen Komplexität noch nicht digitalisiert wurden.

Hierzu gehören alle Arten der Bürgschaftsversicherungen, zu denen auch die Mietkautionsversicherung zählt. Unser Anspruch ist es, unseren Kunden direkt nach Abschluss eine digitale Bürgschaftsurkunde zur Verfügung zu stellen. Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich.

Wie nutzen Ihre Kunden Ihr Produkt? Bei welcher Art von Herausforderungen stehen Sie Ihnen zur Seite?

Unsere Kunden nutzen die Mietkautionsversicherung, um bei der Anmietung von privaten oder gewerblichen Räumen Ihre Liquidität erhalten zu können. Schauen wir uns die angespannte Mietsituation in unseren Städten doch einmal an.

Für eine kleinere Wohnung sind 1.000 Euro Monatsmiete keine Seltenheit. Rechnen wir dann grob die anfallenden Umzugskosten, Miete, Zwischenmiete und Kaution. Die Kaution der bisherigen Wohnung wird oftmals nicht direkt nach Auszug ausgezahlt, dann kommen wir schon bei kleineren Wohneinheiten auf sehr hohe Beträge.

Unsere Kunden sind dankbar, wenn wir zumindest die Kosten der neuen Kaution absichern. Kann der Mieter die Kaution dann später einzahlen, dann ist es möglich die Bürgschaft einfach ohne Kündigungsgrund zurückzugeben. Flexibler geht es für den Verbraucher nicht.

Die Mietkaution lässt sich auf viele Arten hinterlegen – Wo sehen Sie die Vorteile von Kautionsbürgschaften gegenüber dem klassischen Sparbuch?

Das Thema können wir von zwei Seiten betrachten. Für den Vermieter vereinfacht sich das Verwaltungsverfahren für seine Wohnungen erheblich. Es müssen keine Sparbücher mehr im Safe eingelagert werden und es entfällt die Verpflichtung des Vermieters die möglichen Zinserträge an seine Mieter melden zu müssen.

Für den Mieter ist es heutzutage oftmals nicht ganz einfach ein Kautionssparbuch einzurichten, da die Banken dieses Produkt aufgrund der Zinssituation oftmals nur auf Nachfrage ausstellen. Wie uns Kunden berichten, haben einige Banken dieses Produkt aktuell aus dem Verkaufssortiment genommen.

Was ist ein Mieterschutz und wie funktioniert dieser für Mieter und Vermieter?

Eine sehr gute Frage, die wichtig für zukünftige Mieter ist. Die Höhe und die Gründe zur Forderung einer privaten Mietkautionssicherheit sind in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 551) geregelt (z.B. Miete, Nebenkosten, Beschädigungen an der Mietsache).

Einige Risikoträger bieten Mietkautionsprodukte für Privatkunden mit einem besonderen Bürgschaftstext an. Einer „Bürgschaft auf erste Anforderung“. Dieser Bürgschaftstext entstammt ursprünglich aus dem Bereich der gewerblichen Bürgschaften. Hierdurch kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen die Bürgschaftssumme einfordern. Der private Mieter ist dann gefordert, diesen Vorgang selbst mit dem Vermieter abzuklären.

D.h. fordert der Vermieter die Kautionssumme für einen Grund, der im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des § 551 nicht enthalten ist 1, dann muss der Mieter dies selbst ggf. mit einem eigenen Rechtsanwalt gegenüber dem Vermieter geltend machen.

Mieterschutz bedeutet, dass der Vermieter eine Schadensmeldung beim Versicherer des Mieters einreicht. Dort wird geprüft, ob die Forderung durch die gesetzlichen Regelungen abdeckt ist, dann wird ausgezahlt. Tatsächlich bietet dieses Verfahren sowohl für Vermieter als auch für Mieter eine hohe Rechtssicherheit und schützt beide Parteien vor unnötigen Kosten für einen Rechtsstreit. Eine faire Basis für beide Parteien.

Die Corona Krise hat das Leben vieler Menschen verändert, privat und beruflich. Welche Auswirkungen hat die Krise auf Ihr Produkt und Ihr Unternehmen?

Wir beobachten bereits seit Dezember 2019 diese gefährliche Situation und deren Auswirkungen auf den Bürgschaftsmarkt. Dank der staatlichen Maßnahmen, wie Kurzarbeitergeld, stellen wir im Umfeld der privaten Bürgschaften aktuell nur geringe Veränderungen fest. Es ist jedoch auch leider in diesem Segment zukünftig mit einer Steigerung der Zahlungsausfälle zu rechnen.

Anders sieht dies im gewerblichen Bereich der Mietkaution aus. Bei den besonders von der Pandemie betroffenen Branchen, wie Hotel- und Gastgewerbe, Touristik und stationärem Einzelhandel (außerhalb des Grundbedarfssortiments) würden wir aktuell gerne mehr für unsere Kunden leisten. Diese Branchen haben einen großen Bedarf an gewerblichen Bürgschaften und wir können aktuell die Nachfrage nicht komplett abdecken.

Im Bereich der gewerblichen Kredit- und Lieferbürgschaften existiert ein staatliches Schutzprogramm, der Schutzschirm für Lieferbürgschaften. Leider gibt es für den Bereich der Mietkaution aktuell noch kein vergleichbares Programm, was zu einer gewissen Unterversorgung in diesem Segment führt.
Dennoch sind auch aktuell die Zeichnungsentscheidungen primär von der Bonität des Kunden abhängig, sodass unser Haus alle Kundenanträge entgegennimmt und wir versuchen für jeden Kunden eine individuelle Lösung zu erarbeiten. Dies ist für uns momentan sehr aufwändig, dennoch sind wir davon überzeugt unseren Kunden mit diesem besonderen Service einen echten Mehrwert bieten zu können.

Proptech, Fintechs und Insuretechs werden häufig genannt, wenn es darum geht traditionelle Versicherungen und Bankengeschäfte zu revolutionieren. Welche Rolle spielt dies für Ihre Produkte?

Unser Unternehmen versteht sich als Insurtech der ersten Stunde. Hierbei ist unsere Mission klar vorgegeben: Mit unserem Softwareprodukt 4forms, welches die technische Basis aller unserer IT-Systeme darstellt, bilden wir die Verbindung zwischen den großen EDV-Systemen der Banken und Versicherer und den Endkunden ab.
Wir möchten es Verbrauchern ermöglichen ein digitales Shoppingerlebnis auch in den Bereichen zu erleben, die bisher von langwierigen Antrags- und manuellen Prüfungsprozesses geprägt waren. Im Bereich der Bürgschaften haben wir ein klares Ziel vor Augen, die digitale Onlinebürgschaft für gewerbliche Kunden. Einfach, sicher und in Echtzeit.

Heute arbeiten bereits einige tausend Finanzberater und viele Kreditinstitute mit Vertriebslösungen auf Basis von 4forms. Aktuell setzen wir auf Basis unserer Software die Digitalisierung der Elektromobilität für einen großen KFZ-Versicherer um.

Mit unserem Standort im Insurlab Germany e.V., Köln geben wir auch ein klares Bekenntnis in Richtung der Kooperation mit anderen Insurtechs. Dies bietet uns die Basis für fortlaufende Innovationsansätze.

Welchen Rat haben Sie für erfolgreiche Vermieter?

Arbeiten Sie gemeinsam mit uns am Erhalt der wirtschaftlichen Grundlage Ihrer Mieter. Gerade in Zeiten der Pandemie können Bürgschaften Ihren Mietern helfen, wirtschaftliche Herausforderungen meistern zu können.
Mit einer Bürgschaft erhält der Mieter seine aktuelle Liquidität und belastet oftmals nicht seinen bestehenden Kreditrahmen. Dies ist eine wichtige Grundlage, um in dieser besonderen Situation weiterhin erfolgreiches Finanzmanagement betreiben zu können.

Davon profitierten beide Seiten, Mieter und Vermieter. Die finanzielle Sicherheit des Vermieters bleibt bei der Hinterlegung einer Bürgschaft hoch. Sowohl im privaten als auch im gewerblichen Umfeld.

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Rechtlicher Hinweis:
Die Cresult GmbH ist neben der Tätigkeit als Softwarehaus auch eingetragener Versicherungsmakler, worüber wir gemäß § 11 VersVermV informieren. Die Ausführungen zu rechtlichen Zusammenhängen und Schadenbeispielen erfolgen beispielhaft und im Rahmen unseres Beratungsauftrags, aus der Haupttätigkeit als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 Satz 4 GewO. Wir sind nicht berechtigt eine darüberhinausgehende, eigenständige Rechtsberatung vorzunehmen.

1 Praxisbeispiel:
Der Mieter parkt, über einen gewissen Zeitraum auf einem Stellplatz des Vermieters. Der Vermieter fordert darauf hin eine Stellplatzgebühr. Der Mieter beruft sich auf Unwissen, lehnt diese Gebühr ab und verspricht dort nicht mehr zu parken. Der Vermieter fordert die strittige Stellplatzgebühr dann über die Kaution des Wohnraummietvertrags ein, obwohl der Stellplatz nicht Gegenstand des Mietvertrags ist.

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Zuletzt aktualisiert am

Autor: Mietkaution Redaktion

Unsere Redaktion setzt sich aus erfahrenen Finanzexperten zusammen. Damit Sie als Mieter und Vermieter auf dem neuesten Stand bleiben, sorgen unsere Redakteure regelmäßig mit aktuellen Artikeln dafür, dass Sie über alle Themen rund um die Mietkaution schnell und unkompliziert informiert werden.